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Mels: Frau stiftet Detektive zur Tötung des eigenen Ehemannes an

Aus Wut und Eifersucht soll eine heute 37-jährige Frau Ende 2016 zwei Männer mit der Tötung ihres Ehemanns beauftragt haben. Seit heute Morgen steht sie nun vor dem Kreisgericht in Mels.

Südostschweiz
27.03.18 - 14:04 Uhr
Ereignisse
Der Angeklagten droht eine mehrjährige Haftstrafe sowie eine Landesverweisung.
Der Angeklagten droht eine mehrjährige Haftstrafe sowie eine Landesverweisung.
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Aus Wut und Eifersucht soll eine heute 37-jährige Italienerin Ende 2016 zwei Männer mit der Tötung ihres Ehemanns beauftragt haben. Hintergrund der Tat sei eine missglückte Ehe. Heute Morgen hat nun der Prozess vor dem Kreisgericht in Mels begonnen. Der Frau wird dabei mehrfach versuchte Anstiftung zum Mord vorgeworfen.

Privatdetektiv mit Observation beauftragt

Im August 2016 zog der Ehemann der Beschuldigten aus der gemeinsamen Wohnung aus, wie es in der Anklageschrift heisst. Die Frau störte sich dabei daran, dass der drei Jahre Jüngere eine neue Beziehung habe. In der Folge beauftragte sie einen Privatdetektiv mit der Observation ihres Mannes.

Ausser hohen Kosten brachte ihr das allerdings nichts: Der Detektiv fand weder Anzeichen einer Untreue, noch konnte er herausfinden, wo der Mann jetzt wohnte. Die Beschuldigte wollte sich damit aber nicht zufriedengeben und engagierte daraufhin einen anderen Privatdetektiv.

Der neue Detektiv fand schliesslich heraus, dass der abtrünnige Ehemann bei einer Arbeitskollegin Unterschlupf gefunden hatte. In der Folge passte die Frau ihren Ehemann ab und stellte ihn zur Rede, als dieser das Haus verliess. Bei dieser Gelegenheit habe er ihr erklärt, dass er die Scheidung wünsche, schreibt die Staatsanwältin.

Detektiv sollte Mann töten

Dies brachte für die Frau das Fass zum Überlaufen. Sie forderte den Privatdetektiv mehrmals dazu auf, ihren Mann gegen Bezahlung zu töten. Dabei sollte das Ganze wie ein Unfall aussehen. Als er ablehnte, wandte sie sich mit dem gleichen Vorschlag an den ersten Privatdetektiv.

Die beiden vereinbarten ein Treffen, das die Frau jedoch kurzfristig absagte. Tags darauf wurde sie festgenommen. Die Ermittler stiessen auf zahlreiche Kurznachrichten an beide Detektive, in denen die Frau verschlüsselt auf Annahme des Auftrags drang.

Mehrjährige Gefängnisstrafe gefordert

Der Frau droht eine mehrjährige Freiheitsstrafe sowie eine Landesverweisung. In der Anklageschrift schreibt die Staatsanwältin, dass sie für die Angeklagte mindestens fünf Jahre Freiheitsentzug fordern werde. Gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch droht dem Auftraggeber einer Straftat die gleiche Strafe, wie dem Täter selbst.

Die genauen Anträge werden erst während der Hauptverhandlung vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland bekannt gegeben.

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Traurig, Beziehungskisten!!! Interessant, dass man soviel Geld ausgibt um Detektive zu engagieren um den ungeliebten Gatten loszuwerden. Hätte sie schon viel früher viel leichter haben können.

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