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Schweiz ist kein Rechtsstaat

Am Montag nach der Landsgemeinde Glarus las ich in der Südostschweiz, dass die SVP der Mitte einen Sitz im Gericht abjagte. Dies machte mich wieder einmal stutzig, und ich stellte mir die Frage, was Justiz mit Politik zu tun hat. Grossartig wird verkündet, die Schweiz sei ein Rechtsstaat mit Gewaltentrennung. Trotzdem jedoch werden Richter landauf, landab nach politischen Kriterien gewählt. Im obersten Gericht der Schweiz hat ein parteiloser Jurist keine Chance, Bundesrichter zu werden - auch wenn seine Qualifikationen hervorragend sind.
Die Justitia trägt in allen Darstellungen eine Augenbinde, ist also blind. Das ist mit einem Parteibuch meines Erachtens unmöglich. Ein Verbrechen ist ein Verbrechen, ob der Richter links, mittig, rechts, rot oder grün ist. Auch das Strafmass soll bei gleichen Voraussetzungen dasselbe sein. Da habe ich so meine berechtigten Zweifel, so lange Richter auf Amtszeit von politischen Gremien gewählt oder vorgeschlagen werden und somit darauf schauen, wieder gewählt zu werden.
Die Schweiz - ein Rechtsstaat? Die Justiz - je nach Wähleranteil der Parteien? Ich bin für eine unabhängige, dritte Gewalt, wie schon der Name sagt.

Martin Hartmann
08.05.23 - 10:10 Uhr
Leserbrief
Ort:
Ziegelbrücke
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Auch ein parteiloser Richter hat eine Meinung und diese deckt sich auch mit der einer Partei! Viele Gemeindepräsidenten sind "offiziell" parteilos vor der Wahl! Aus dem einfachen Grund, weil sie dann für alle wählbar sind. Das ist doch ein Etikettenschwindel! Denn wenn man diese Person kennt, weiss man auch ziemlich genau seine Gesinnung. Parteilose sollte man eher nicht wählen, wenn man sie nicht kennt, denn man kauft die Katze im Sack.

Ich bin einverstanden mit allem, was Herr Hartmann schreibt. Doch glaube ich schon lange nicht mehr an die Gerechtigkeit. Die Gewaltenteilung und die Demokratie sind nur formal vorhanden. In Wirklichkeit funktioniert der Mensch nach verhaltensbiologischen Grundsätzen und kann nicht aus seiner Haut. Es zählt das Recht des Stärkeren, Lauteren, Rücksichtsloseren. Andernfalls sollte es völlig selbstverständlich sein, dass die berufliche Qualifikation zählt. Welcher Partei ein Richter angehört, ob er männlich oder weiblich ist, ob "geimpft" oder nicht oder welchen Rang er allenfalls im Militär bekleidet - all dies geht niemanden etwas an., da es mit dem Richteramt nichts zu tun hat.