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Atomarer Irrsinn nimmt kein Ende

Russland will nun taktische Atombomben in Belarus stationieren. Der atomare Irrsinn nimmt kein Ende, obwohl ein Atomkrieg das Ende der Menschheit einläuten könnte. Schon der Einsatz von 100 Atombomben würde ein Absinken der Temperatur auf der Erde zur Folge haben, gefolgt von weltweiten Ernteausfällen und Hungersnöten.
Deutschland verurteilt diese kranken Atomwaffenpläne Putins. Zu erinnern ist in Deutschland sind heute auch 20 US-Atombomben gelagert, in Belgien 20, in den Niederlanden 20, in Italien 40 und in der Türkei 50. Diese Länder sollten auf die atomare Teilhabe verzichten und die dort gelagerten US-Atombomben abziehen und keine Übungen mehr mit ihren Kampfjets durchführen für dem Abwurf von Atombomben.
In der Schweiz sollte endlich der Bundesrat den Atomwaffenverbotsvertrag unterschreiben, der am 22. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Das Parlament in Bern verlangte dies.
2021 hatten Schweizer Banken, Versicherungen und Pensionskassen 4'883 Millionen US-Dollar in Firmen angelegt, die nukleare Sprengköpfe fabrizieren. Wie lange will Bern noch solche irren Investitionen erlauben?

Heinrich Frei
27.03.23 - 16:49 Uhr
Leserbrief
Ort:
Zürich
Zum Artikel:
«Berlin verurteilt Putins Atomwaffenpläne für Belarus» vom 27.3.23
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Ergänzung zum obigen Brief, Meldung aus Bern:
Seit der Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) vom 1. Januar 2013 gibt es ein gesetzliches Finanzierungsverbot von verbotenen Waffen. Darunter fallen auch Atomwaffen, welche in Art. 7 Abs. 1 lit. a KMG aufgeführt sind». Aber in Bern will man dies nicht, so wenig wie weiter Kriegsmaterial an die immer wieder kriegführenden Nato Staaten, an Saudiarabien usw. geliefert wird, obwohl auch das verboten wäre.

Nun die Meldung aus Bern:
KEIN VERBOT DER INDIREKTEN FINANZIERUNG VON VERBOTENEM KRIEGSMATERIAL
Die Kommission beantragt mit 9 zu 15 Stimmen, der parlamentarischen Initiative 22.416 keine Folge zu geben. Diese Initiative verlangt, das Kriegsmaterialgesetz (KMG) dahingehend zu ändern, dass die indirekte Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial im Sinne des KMG, d. h. Atomwaffen, chemische und biologische Waffen, Landminen und Streumunition, komplett verboten wird. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass ein vollständiges Verbot der indirekten Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial unverhältnismässig ist und einem Verbot von Investitionen in zahlreiche Unternehmen gleichkommen würde, die nur am Rande verbotenes Kriegsmaterial herstellen. So ist es für Anlegerinnen und Anleger bisweilen schwierig zu erkennen, ob die Unternehmen, in die sie investieren möchten, in diesem Bereich tätig sind. Die Kommissionsminderheit wiederum bedauert diesen Beschluss und hält es für inakzeptabel, dass sich Schweizer Finanzinstitute – wenn auch nur indirekt – an der Herstellung von verbotenem Kriegsmaterial beteiligen. Sie erachtet eine Desinvestition in diesem Bereich als notwendigen Schritt zur nuklearen Abrüstung.