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Auf Mofafahrerinnen und Mofafahrer warten im neuen Jahr tiefere Gebühren

Für Mofas gibt es ab Januar neue Regelungen und tiefere Gebühren betreffend Nummernschildern sowie Vignetten: Die Bündner Regierung genehmigt eine Totalrevision der Verordnung.

Südostschweiz
24.11.22 - 10:23 Uhr
Politik
Einige Änderungen im neuen Jahr: Ab dem 1. Januar werden rund zwei Drittel der Gebühren für Mofas angepasst.
Einige Änderungen im neuen Jahr: Ab dem 1. Januar werden rund zwei Drittel der Gebühren für Mofas angepasst.
Symbolbild Gian Ehrenzeller/Keystone

Töfflimaitla und Töfflibuaba aufgepasst: Die Strassenverkehrsgebühren im Kanton Graubünden werden ab dem 1. Januar günstiger. Gemäss einer Mitteilung hat die Bündner Regierung eine Totalrevision der entsprechenden Verordnung genehmigt. Dadurch werden sich die Preise von wenigen Franken bis maximal 120 Franken reduzieren. Zudem werden einzelne Gebühren erhöht. Dies liegt daran, dass mit den geltenden Gebührenansätzen nicht alle Kosten, die das Strassenverkehrsamt leisten muss, gedeckt werden. Wie es weiter heisst, bewegen sich die neuen Gebühren ungefähr im schweizerischen Durchschnitt. Diese Anpassungen betreffen rund zwei Drittel der Gebühren.

Radio Südostschweiz hat mit Claudio Reich, Leiter des Strassenverkehrsamts Graubünden, über die Gebührenanpassung und neuen Vignetten gesprochen:

Neuerung bei Ausgabe der Nummernschilder

Eine weitere Neuerung betrifft die Ausgabe der Nummernschilder und Vignetten von Mofas. Bisher konnten diese bei den Gemeinden bezogen werden. Ab dem 1. Januar ist dies nicht mehr der Fall. Neu ist laut Mitteilung das Strassenverkehrsamt zuständig.

Halterinnen und Halter von E-Bikes und Mofas, deren Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt mit einer Vignette 2022 eingelöst wurde, würden Mitte Januar eine Rechnung für die Vignette 2023 erhalten. Nach der Bezahlung werde ihnen diese per Post zugestellt. Wer keine Vignette mehr will, soll die Rechnung nicht begleichen. Damit erlischt die Verkehrszulassung per 31. Mai 2023. Neue Halterinnen und Halter müssen sich hingegen in jedem Fall an das Strassenverkehrsamt wenden. Ab Januar 2023 werde im Internet das entsprechende Formular für Neukunden aufgeschaltet. (red)

 

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Der Titel der Somedia klingt wie die süsse Verheissung des Weihnachtskindes.
Und das ausgerechnet für anachronistische Emissionen, Lärm- und Dreckschleudern. Warum sind die nicht längst verboten, frage ich angesichts von Umweltkatastrophen, vielen tatsächlich geplanten Verboten in der Schweiz (zumindest wenn man dem BLICK glaubt, wobei die Tamedia gestern berichtete, der Bundesrat wolle punkto Strom Schneekanonen zuletzt verbieten) und dass wir bald 2023 schreiben. Ja, wann wollen wir denn unseren Lifestyle umkrempeln? Am Sankt Nimmerleinstag, den Sankt Florian auf den Kalender schreibt?
Warum berichtet die Somedia nicht über die weit überproportionale Luftverschmutzung durch Töfflis, als echte Information, Service Public?
PS: Die wiederholte Zensurfreude der Somedia mir gegenüber bedeutet auch, dass der Leserschaft wichtige Informationen vorenthalten werden. Ebenso wie Obiges finde ich das nicht förderlich dem Sinn von Medien.

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