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Mehr Klarheit dank dem neuen Transplantationsgesetz

Mit der Revision des Transplantationsgesetzes wird das heutige System einer Zustimmungs- zu einer erweiterten Widerspruchslösung geändert. Genauso wie heute, bleibt auch in Zukunft die Organspende freiwillig, denn jede und jeder kann sie jederzeit ablehnen. Wer seine Organe nicht spenden möchte, kann dies festhalten oder den Angehörigen mitteilen. Dank der Gesetzesanpassung werden mehr Menschen ihren Willen äussern. Dies zeigt sich beispielsweise in den Niederlanden, wo mit der Widerspruchslösung 75% der Bevölkerung ihren Entscheid festgehalten haben. Mit dem Transplantationsgesetz ist in Zukunft klarer, wer spenden möchte und wer nicht. Heute gibt es 3-mal weniger Organe, als sie Menschen in der Schweiz benötigen würden. Obwohl gemäss Umfragen 80% der Bevölkerung positiv einer Organspende gegenüberstehen, halten nur rund 16% ihren Willen fest. Deshalb stimme ich am 15. Mai mit Überzeugung JA zum Transplantationsgesetz, denn es ist eine unbürokratische und vernünftige Lösung, damit Menschen ihren Willen festhalten und wir gemeinsam mehr Leben retten können.

Sandra Locher Benguerel, Nationalrätin Chur

Sandra Locher Benguerel
25.04.22 - 20:19 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
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Der SVP-ler Franz Grüter vertritt nicht die Parteilinie zur Organspende-Abstimmung, weil er eine Tochter hat, die mit einem schweren Herzfehler geboren wurde und deshalb schon bald auf ein Spenderherz angewiesen sein wird. Wenn man nicht genügend Vorstellungsvermögen hat, entwickelt sich Empathie scheinbar erst, wenn man selber betroffen ist. Sonst ist man erst mal vorsichtshalber dagegen. Das ist bequem.
Ich kann verstehen, dass man seine Organe nicht spenden will, aber nicht dass man nicht die Energie aufwenden will, diesen Entscheid auch offiziell zu machen oder einfach aus Prinzip
(Nein, meine Suppe ess' ich nicht! Das ist mein Grundrecht!) nicht zu einer Entscheidung gezwungen werden will.
Für mich ist der Gedanken, dass mit meinen Organen statt verbrannt oder kompostiert zu werden die Lebensqualität und –erwartung eines Menschen verbessert werden könnte, gewaltig. Es wäre nur konsequent, wenn all diese Neinsager eine Patientenverfügung unterschreiben, wonach sie auf solche lebensverlängernde Massnahmen verzichten würden.

Warum werden die Grundrechte immer öfter untergraben? Alles wird obligatorisch und die Freiheit der Menschen eingeschränkt.
Der Staat hat es doch verpasst, die Bevölkerung zur Organspende zu motivieren.
Die Blutspende funktioniert doch auch auf freiwilliger Basis. Und diese finde ich wesentlich wichtiger, braucht es doch täglich Blut nach Unfällen oder Operationen. Ich bin ein regelmässiger Spender (leider hat der Bund uns ausgegrenzt wegen Corona). Vielleicht wird es wieder möglich.
Den Ausweis als Organspender trage ich seit über 20 Jahren bei mir. Sollte es ein Ja geben, dann werde ich den Ausweis entsorgen....ich lasse mir das nicht vorschreiben!!!
Darum ein Nein in die Urne.

Eine Spende ist ein aktiver Akt des Schenkens. Nur ein „Ja“ ist ein „Ja“!

Für jeden noch so kleinen medizinischen Eingriff braucht es eine umfassende Aufklärung mit anschliessender aktiver Einwilligung (Unterschrift). Nun soll dieser Grundsatz für einen so gewaltigen und einmaligen Eingriff am Ende des Lebens nichtig werden, denn kaum jemand weiss, was es genau auf sich hat mit der Organentnahme:

Dazu braucht es einen lebenden Körper. Die Hirntoddiagnose wird durch einen Arzt am noch lebenden Körper gestellt, der sich für Aussenstehende (Zb Angehörige) nicht von einem bewusstlosen Intensivpatienten unterscheidet. Der warme noch lebende Mensch wird in den Operationssaal gebracht, und kommt kalt und leergeräumt und tot zurück zu den Angehörigen.

Nun soll tatsächlich die Abwesenheit eines „Neins“ zur Organ“Spende“ die Berechtigung dazugeben, dem Menschen Organe rauszuschneiden, ohne dass dieser zuvor eindeutig dazu eingewilligt hatte.
Dazu müsste gewährleistet werden, dass jede volljährige Person in der Schweiz zu Lebzeiten umfassend über den Vorgang und die Umstände der Organentnahme informiert würden, um sein Recht auf ein Nein abbringen zu können.
Wie soll das genau umgesetzt werden?

Frau Locher, die vorgeschlagene Lösung erinnert mich etwas an die Situation, wenn ich unbestellt ein Paket mit Ware erhalte und für diese Ware dann auch noch eine Rechnung erhalte. Ich muss mich dann rechtlich wehren, obwohl ich nichts bestellt habe. Das ist unhaltbar. Bei der vorgeschlagenen Transplantationslösung ist es ähnlich. Mir wird die Transplantation aufgezwungen, obwohl ich diese vielleicht gar nicht will, und muss mich dann auch noch dagegen wehren. Die Transplantation sollen diejenigen bestellen, die ihre Organe spenden wollen. Das ist eine saubere Lösung und nicht die angestrebte Widerspruchslösung. Völlig unklar ist für mich auch die Frage, ob dann mit den Organen Geschäfte gemacht werden. Und der wichtigste Grund, warum ich NEIN stimme ist, weil im Zeitpunkt der Organentnahme der Körper noch nicht tot ist. Das Hirn wird wohl nicht mehr funktionieren, aber die sonstigen Organe leben noch bis zu fünf Tage. Eine ehemalige Pflegefachfrau berichtete im Radio, dass bei ihrem Sohn mit Einwilligung Organe entnommen wurden. Sie wollte danach den Sohn noch einmal sehen. Widerwillig wurde ihr das dann gewährt und was sah sie dann. Die Lippen des toten Sohns waren verbissen. Anscheinend hat der tote Sohn bei der Organentnahme Schmerzen verspürt und auf die Lippen gebissen. Die Pflegefachfrau sagte, dass sie einer Organentnahme heute nicht wieder zustimmen würde. Diese Schilderung machte mich sehr nachdenklich.

Da ist die frühere SP-Nationalratspräsidentin, Gret Haller, ganz anderer Ansicht, als die heutige - eher pseudolinks-orientierte - SP-Nationalrätin Locher-Benguerel: Im Interview mit der "NZZ" ( "NZZ", 23. April 2022) "Ein neues Herz ist kein Grundrecht", argumentiert die Juristin, dass die Grundrechte, in diesem Fall die körperliche Unversehrtheit, als unverhandelbares Grundrecht, nicht zuerst vom Bürger gegenüber dem Staat eingefordert werden müssen - wie die Freiheitsrechte seien diese unantastbar. Als zur Diskussion stand - im letzten Herbst während der Corona-Pandemie,-ob es zumutbar sei, abgewiesenen Asybewerbern ein Stäbchen in die Nase zu schieben, um einen für das Flugzeug benötigten negativen Coronatest vorweisen zu können, argumentierte die Ratslinke im Parlament - sicher auch Locher-Benguerel-, das sei ein Eingriff in die körperliche Integrität der Auszuschaffenden-vielleicht waren ja aber auch solche darunter, die wegen sexuellen Übergriffen auf Frauen hätten ausgeschafft werden müssen laut ihrem Urteil-aber in diesen Fällen, wie scheinbar auch bei der Widerspruchslösung bei der Organentnahme, wird scheinbar bei den aktuell in der Politik aktiven Pseudolinken ein Grundrecht mit verschiedenen Ellen gemessen-je nachdem wer darauf Anspruch erhebt.
Zitat aus dem Interview mit Gret Haller:
"Der Staat darf das Individuum nie in eine Situation bringen, in der es seine Grundrechte verlangen muss."
und wetier:
" Ich habe den Eindruck, dass der Freiheitsbegriff auch in der Schweiz seit einiger Zeit erodiert. Die "NZZ" veröffentlichte das Zitat eines Nationalrates: "Das Risiko, dass die Organe von jemanden entnommen werden, der das möglicherweise nicht gewollt hätte, ist mir weniger wichtig, als die Möglichkeit Leben zu erhalten und Leben zu retten." So eine Aussage reduziert die Grundrechte auf eine Interessenabwägung. Aber wenn es bei dern Grundrechten nur noch um Interessen geht, ist das der Anfang ihres Endes."
Man stelle sich vor, ein unverbesserlicher Raser verursacht einen Unfall bei dem ein Unbeteiligter stirbt, der Raser selbst verletzt, braucht dann ein Spendeorgan und der von ihm ums Leben gebrachte, liefert ihm das dann durch die neue Gesetzgebung zur Organentnahme. Da wäre die Frage an den oben zitierten Nationalrat, ist in diesem Fall ein Anspruch auf eine Organentnahme, ohne Widerspruch des Verstorbenen oder seiner Angehörigen, auch in diesem Interesse, das Leben vom Täter unbedingt am Leben zu erhalten? Diese Diskussion stellte sich schon ähnlich in der Corona-Pandemie, aber von anderer Seite: Wer nicht geimpft ist, soll keinen Anspruch haben auf einen Intensivmedizinplatz... die Frage der Ethik wird auch da den eigenen Interessen untergeordnet - nur, dabei auch noch den "Gutmenschen-Orden" zu tragen, sollte bei dieser Eigen-Interessenabwägung dann aber verboten sein...

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