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Nützliche Informationen für Schutzsuchende

Geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer finden auch in Graubünden ein Heim. Schutzsuchende, Gastgeberinnen und Gastgeber müssen dazu ein paar Dinge wissen.

Pierina
Hassler
05.03.22 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Bündner helfen Ukrainern: Maria Wolf-Beskorovayniy (links) und ein Team von Freiwilligen sammeln in Chur Hilfsgüter für Menschen in der Ukraine. 
Bündner helfen Ukrainern: Maria Wolf-Beskorovayniy (links) und ein Team von Freiwilligen sammeln in Chur Hilfsgüter für Menschen in der Ukraine. 
Bild Livia Mauerhofer

Darf man Flüchtende privat aufnehmen?

Ja, das geht. Ukrainische Staatsangehörige dürfen normalerweise während 90 Tagen legal bei Angehörigen, Freunden und anderen in der Schweiz wohnen. Personen, die sie aufnehmen, machen sich nicht strafbar. Aktuell gilt der Schutzstatus, siehe weiter unten. Das macht die Lage noch etwas einfacher.

Darf den Flüchtenden eine eigene Wohnung angeboten werden?

Auch das geht in Ordnung. Solange die Unterkunft gratis zur Verfügung gestellt wird, ist auch keine Meldung an die Behörden nötig. Wenn aber die Person gegen Bezahlung beherbergt wird, muss ihre Ankunft bei der örtlichen Polizei gemeldet werden.

Bundesrat aktiviert den Schutzstatus – was heisst das? 

Die Schweiz zieht mit der EU gleich und regelt den Aufenthalt von Schutzsuchenden aus der Ukraine rasch und unbürokratisch. Ist der Schutzstatus gegeben, wird eine kollektive Aufnahme und ein Aufenthaltsrecht vorläufig auf ein Jahr gewährt. Bundesrätin Keller-Sutter betonte an der Pressekonferenz vom Freitag, dass durch die Einführung des Schutzstatus die Asylverfahrensstrukturen entlastet werden könnten. Ehegatten und -gattinnen, eingetragene Partnerinnen und Partner und minderjährige Kinder können Schutzsuchende mit Status S mitbringen respektive umgehend nachziehen. Die Sammelbewilligung mit provisorischem Schutz zielt darauf ab, Personen zu schützen, solange sie einer ernsten allgemeinen Gefahr ausgesetzt sind. Insbesondere während eines Krieges oder Bürgerkriegs oder in Situationen allgemeiner Gewalt. Die maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen ist mit dem Schutzstatus ausser Kraft gesetzt.

Gibt es Mindestanforderungen für eine Unterkunft?

Grundsätzlich gibt es keine formellen Anforderungen. Es ist auch nicht nötig, dass Sie eine Fremdsprache sprechen. Wichtig wäre jedoch, dass die Geflüchteten mindestens drei Monate bleiben können. Zusätzlich ist es wichtig, dass pro drei erwachsene Personen mindestens ein Zimmer verfügbar ist. Das Wohnzimmer oder der Keller zählen nicht als Zimmer. Die Geflüchteten sollten ausserdem Zugang zur Küche haben, sei es, um selber zu kochen oder um bekocht zu werden. Und selbstverständlich müssen sie auch uneingeschränkten Zugang zum Badezimmer haben. 

Bekommen Flüchtende aus der Ukraine hier finanzielle Unterstützung?

Während der Dauer des 90-tägigen Aufenthalts besteht kein Anspruch auf sozialhilferechtliche Unterstützung und Krankenversicherungsschutz. Wenn aber die Geflüchteten der Ansicht sind, dass sie aus Sicherheitsgründen nicht vor Ablauf der 90 Tage in die Ukraine zurückkehren können, müssen sie ein Gesuch um Asyl stellen. Mit dem Schutzstatus muss aber noch geklärt werden, ab wann eine Person arbeiten darf.

Wie gehts dann weiter?

Wird um Asyl ersucht, kommen die geltenden Regeln zum Asylverfahren zum Tragen. Unter anderem die Unterbringung in einem Bundesasylzentrum. Unterstützung durch Asylsozialhilfe, Krankenversicherungsschutz und Grundschulunterricht für Kinder und Jugendliche. 

Muss zwingend ein Asylgesuch gestellt werden?

Nein. Ukrainische Staatsangehörige, die sich nach Ablauf der 90 Tage weiterhin in der Schweiz aufhalten wollen, ohne ein Asylgesuch zu stellen, können ein Visum bei der kantonalen Migrationsbehörde beantragen.

Dürfen Ukrainerinnen und Ukrainer hier ein Bankkonto eröffnen?

Die Postfinance ist verpflichtet, jeder Person, die sich in der Schweiz aufhält, ein Konto zur Verfügung zu stellen. Dies weil sie einen gesetzlichen Grundversorgungsauftrag hat. Alle Privatpersonen mit Ausweispapieren können bei der Postbank ein Konto eröffnen, und zwar unabhängig davon, wie lange sie sich in der Schweiz aufhalten. Bei der Graubündner Kantonalbank ist die Kontoeröffnung für vorläufig aufgenommene und Asylsuchende möglich. Nur der Ausweis S (Schutzstatus) genügt nicht als Identifikationspapier.

Wer ist für die Geflüchteten zuständig?

Asyl- und Flüchtlingswesen fallen in die Zuständigkeit des Bundes. Die Kantone sind jedoch zuständig für Aufnahme, Betreuung, Unterbringung und Integration der Personen, die unter das Asylgesetz fallen. Falls ein Visa-Antrag bei den kantonalen Migrationsbehörden gestellt wurde, ist der jeweilige Kanton zuständig.

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