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Bananenrepublik Graubünden (Teil 1)

Der kürzliche Prozess gegen den Kantonspolizisten zeigt leider wiedereinmal exemplarisch, dass die Gerichte die Beamten unabhängig der Verfehlungen zu 100 Prozent schützen. Erfüllte Straftatbestände (Originalton Richterin: Das objektive Tatbestandsmerkmal der Falschbeurkundung erachte sie als erfüllt!) werden komplett negiert und nicht bestraft und als Verständnisfehler abgetan. Es ist ein Witz. Kann ich dann als Autofahrer bei einer Geschwindigkeitsübertretung auch sagen, aufgrund eines Verständnisfehlers hätte ich das 30er-Schild für ein 80er-Schild gehalten, und mir wird dann keine Busse auferlegt? Wohl kaum, dort wird dann knallhart durchgegriffen. Womöglich wird mir wegen Fahruntauglichkeit sogar noch der Fahrausweis entzogen.

Der nun freigesprochene Beamte wurde dann auch noch befördert. Ein Beamter dem die Richterin ein fehlerhaftes Verständnis in rechtlicher Hinsicht attestiert. Wie kann es nur so weit kommen. Ist das Polizeikommando unter Walter Schlegel überhaupt befähigt, die Kantonspolizei so zu führen, dass rechtsstaatliche Grundsätze eingehalten werden. Mit der Beförderung eines unfähige Polizisten hat er die Antwort selber gegeben.

Eigentlich ...

Peter Meister
18.12.21 - 12:16 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
Zum Artikel:
Kein Vorsatz keine Verurteilung, GR, 18.12.21
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