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Urteil wirft Fragen auf

Zuerst mein tiefstes Beileid zum Hinschied vom Unfall bei Ems. Ich wünsche den Angehörigen viel Kraft, um dieses schreckliche Ereignis zu verarbeiten.
Als ich gelesen hatte, dass der bekiffte Raser bei Ems gut wegkam, haute es mich fast aus den Socken. Es kann ja nicht sein, dass man ein Beschuldigter erst noch mit Samthandschuhe anfasst. Ein solcher Mensch müsste man lebenslänglich hinter Gitter bringen. Aus meiner Sicht, wie für viele andere, ist das ein eiskalter Mord. Der Beschuldigte hatte es in Kauf genommen, dass was passieren könnte, weil er nicht mehr fahrfähig war. Das Kantonsgericht sollte einmal seine Arbeit richtig machen und nicht bei der Arbeit schlafen. Auch das Urteil wirft viele Fragen auf. Aber es ist typisch für den Kanton, vor allem aus der Sicht der Regierung, man macht lieber nichts, sonst hat man noch Arbeit. Die Bündner Regierung sind das Oberhaupt des Kantons Graubünden und sollte daher schauen, das alles mit rechten Dingen zu- und hergeht, aber nicht so. Nochmals mein tiefstes Beileid an die Angehörigen der Verstorbenen.

Viktor Martoglio
31.10.21 - 19:25 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
Zum Artikel:
Ausgabe GR
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Sicher ist das Urteil unverständlich und zu milde. Aber lebenslang wegsperren ist auch nicht gerechtfertigt und Mord auch nicht. Es war ja keine Absicht - aber sicher fahrlässig oder grob fahrlässig. Er hat das Risiko in Kauf genommen.

Ich hoffe doch dass es im Kt. Graubünden noch einige rechtschaffene Menschen mit Charakter gibt die dieses Urteil Anfechten und das Richtergremium als unfähig bestätigen und Sie abwählen. Leider muss man sich bei diesem Urteil fragen warum sich die Richter mit dem Verbrecher solidarisieren.

Danke René, sie haben es auf den Punkt gebracht. Muss man als Todfahrer, bekifft, besoffen oder begütert sein um von der Justiz in Graubünden nicht gerichtet zu werden? Schöne verbrecherische Gegenwart und Zukunft im "Tourismus Land Graubünden!

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