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Verhüllungsverbot soll im Strafgesetzbuch verankert werden

Wer an einem öffentlich zugänglichen Ort sein Gesicht verhüllt, soll mit einer Busse bestraft werden. Der neue Verfassungsartikel zum Verhüllungsverbot solle im Strafgesetzbuch umgesetzt werden, schlägt der Bundesrat vor.

Agentur
sda
20.10.21 - 11:29 Uhr
Politik
Der Bundesrat schlägt vor, das Burkaverbot mit einem Artikel im Strafgesetzbuch zu verankern. (Themenbild)
Der Bundesrat schlägt vor, das Burkaverbot mit einem Artikel im Strafgesetzbuch zu verankern. (Themenbild)
KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Dies hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Er hat die Vernehmlassung zum neuen Straftatbestand eröffnet. Diese dauert bis am 3. Februar 2022.

Erlaubt bleibt die Verhüllung des Gesichts aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums. Auch in Gotteshäusern und anderen Sakralstätten sind Verhüllungen des Gesichts weiterhin zulässig.

Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot (Burka-Initiative)» wurde am 7. März mit 51,2 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

Grundsätzlich sind die Kantone zuständig für die gesetzliche Regelung des Verhüllungsverbots und nicht der Bund. Weil die Kantone jedoch eine nationale Lösung wünschten, übernahm das Bundesamt für Justiz (BJ) die Aufgabe.

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In Ländern mit einer ordentlichen Justiz würde sich der/die Justizminister/in bei austickenden Muslimen zwei Minuten Sendezeit reservieren lassen und sagen:
“Was ihr in euren Ländern macht, ist eure Sache, aber hier lebt ihr nach unseren Regeln. Wenn also einer von euch meint, hier einen Sonderweg zu fahren, dem wird zuerst die Sozialhilfe gestrichen und anschliessend wird die gesamte Familie ausgewiesen. Überlegt euch also sehr gut, was ihr macht. Wir respektieren eure Gebräuche in euren Ländern, ihr respektiert unsere Gebräuche in unseren Ländern.
Guten Abend.”

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