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Glarus darf Wölfe nicht schiessen

Der Kanton Glarus hat beim Bund ein Gesuch eingereicht, um ein Wolfsrudel regulieren zu können. Der Bund lehnt das Gesuch nun ab, weil der Herdenschutz ungenügend sei.

Südostschweiz
14.10.21 - 10:16 Uhr
Politik
Ein Jungwolf tappte im Kärpf in die Fotofalle.
Ein Jungwolf tappte im Kärpf in die Fotofalle.
Bild DBU

Im September hat der Kanton Glarus beim Bund ein Gesuch gestellt, um das Wolfsrudel Kärpf zu regulieren. Der Kanton war der Ansicht, dass das Rudel innerhalb von vier Monaten zehn Nutztiere aus geschützten oder nicht zumutbar schützbaren Situationen gerissen hatte, wie er am Donnerstag mitteilte. Konkret wollte er, dass drei der sechs Jungtiere des Rudels geschossen werden können.

Der Bund teilt diese Auffassung nicht und lehnt das Gesuch ab. Er beanstandet, dass bei einem der drei Wolfsangriffe der Herdenschutz ungenügend war. Die getöteten Nutztiere könnten somit nicht für die Wolfsregulation angerechnet werden. Die Umstände erfüllen die Vorlagen für einen Abschuss also nicht. (so)

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Das ist sehr erfreulich dass der Bund so entschieden hat. Solange kein nachweislich optimaler Herdenschutz besteht kann und darf über eine Entnahme von Wölfen nicht einmal nachgedacht werden.

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