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Impfzwang schadet unserer Gesellschaft

Der indirekte Zwang zu impfen schadet unserer Gesellschaft auf zweierlei Arten:
1. Eine Mehrheit der komplementärmedizinischen Verbände in der Schweiz organisiert im Dachverband Dakomed (www.dakomed.ch) empfehlen eine differenzierte Impfung. Der Dachverband Komplementärmedizin ist am 30. Oktober 2009 aus dem Abstimmungskomitee «Ja zur Zukunft mit Komplementärmedizin» hervorgegangen. Wir erinnern uns in diesem Zusammenhang an die hohe Wertschätzung, die die „Komplementärmedizin“ durch die Aufnahme in die Bundesverfassung im Artikel 118a in der Bevölkerung hat. Als über 30 Jahre komplementärmedizinisch-tätiger (Zahn)Arzt, der über die Schweizerische Gesellschaft für Ganzheitliche Zahnmedizin dem Dakomed angehört, möchte ich gerne den Begriff „differenziert Impfung“ aus meiner Sicht erklären: Gemäss meinen Kenntnissen aus jahrzehntelanger Aus- und Fortbildung und Praxiserfahrungen in Anwendung der Komplementärmedizin soll bei Impfungen eine individuelle Abwägung bei jedem einzelnen Patienten getroffen werden. Diese ergibt dann, dass eine Impfung sinnvoll sein kann oder aber führt zu einer Empfehlung vom Impfen abzusehen. In der Komplementärmedizin gibt es eine differenziert-kritische Auseinandersetzung mit dem Thema „Impfen“ und schon seit Jahrzehnten viele Erfahrungen, Studien und Hinweise auf chronische Belastungen des menschlichen Organismus v.a. durch Mehrfachimpfungen; bei diesen Individuen kann es dann in der Folge zu schweren chronischen Krankheiten kommen. In diesem Sinn schadet der indirekte Impfzwang Menschen, die sich ohne Gespräch mit ihrer komplementärmedizinischen Fachperson impfen lassen.
2. Durch den Fehlentscheid des Bundesrates die Gratistestung für Nicht-Geimpfte bzw. Nicht-Genesene aufzuheben wird der bereits vorhandene Riss in unserer Gesellschaft immer tiefer. Diese gesellschaftlich-hochproblematische, Bewertung in Gute (Geimpfte) und Böse (Impfkritische) führt zu einem Bruch in unserer Gesellschaft, der schwerwiegende Konsequenzen haben kann.
In diesem Sinn können wir nur hoffen, dass die Kantone in dieser Frage der Bevölkerung als Ganzes näher entscheiden und erkennen, dass es gute Gründe gibt sich nicht zu impfen und weiterhin zu testen - gratis. Oder braucht es am Ende doch eine Volksinitiative ?

Thomas Rüedi, Zahnarzt, Chur

Thomas Rüedi
25.09.21 - 14:47 Uhr
Leserbrief
Ort:
Domat/Ems
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So viel Selbstpropaganda! Warum sollte jemand für eine Impfberatung zum Zahnarzt gehen? Ausserdem geht es bei der Impfung ja nicht nur um den eigenen Schutz sondern auch den Schutz anderer, da auch infizierte Personen, die nicht erkranken, ansteckend sein können.
Es gibt keine Methoden vorauszusagen, wie ein Individuum auf das Virus oder die Impfung reagieren wird. Abgesehen davon, wäre es ein logistischer Alptraum, wenn bei jedem einzelnen Patienten eine individuelle Abwägung getroffen werden würde. Und wer sollte das tun? Die Komplementärmediziner? Da fehlt doch die nötige Kompetenz und ein Mainstreamarzt wurde sich dafür kaum hergeben. Schuster bleib bei deinem Leisten!

Lieber Thomas
Es gibt nicht immer eine Alternative! So musste ich erleben, dass nach einem Erdbeben, die einzige Möglichkeit Verletzte zu retten Amputationen waren. Brutal aber wahr.
Bei einer Pandemie oder Seuche gibt es keine Alternativen zur Impfung.

Hallo Jean-Marie Zogg
Dein Argument gegen Thomas ist weit, sogar sehr weit hergeholt, und der Vergleich mit einem Erdbeben ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.
Im Grundrecht hat jeder Mensch das Recht auf körperliche Unversehrtheit seines Körpers. Bei der Entscheidung sich impfen, oder sich nicht impfen zu lassen hat der Mensch die Möglichkeit für sich selbst zu entscheiden.
Bei einem Erdbeben, bei welchem der Mensch verschüttet und verletzt wird hat er diese Möglichkeit nicht. Daher hinkt der Vergleich der Wirklichkeit weit hinterher.

Ich danke Herrn Rüedi für sein Engagement. Man kann entweder aus medizinischen oder persönlichen Gründen gegen das Impfen sein und diese sind zu respektieren. Ein absoluter Skandal ist aber die rechtliche Situation. Man entzieht mir die verfassungsmässigen Grundrechte, um mich zu einer Handlung zu erpressen, die gemäss Verfassung ausdrücklich freiwillig sein muss. Für "gewöhnliche Leute" gilt Erpressung als Straftat, doch beim Bundesrat gelten offenbar andere Massstäbe. Die Verfassung sollte mich eigentlich im Krisenfall vor Beamtenwillkür schützen. Wenn ich jetzt nicht auf sie zählen kann, schlage ich vor, sie am nächsten 1. August offiziell zu verbrennen.

Eine Volksinitiative wäre gar nicht so schlecht um mal aufzudeken wie die Mehrheitsverhältnisse sind. Wenn wenige laut lärmen heisst das nicht, dass viel Volk dahinter steht.

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