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So will der Bundesrat den Tourismus wieder ankurbeln

Der Bundesrat will die von der Pandemie gebeutelte Tourismusbranche mit einem Hilfsprogramm unterstützen. Unter anderem mit weiteren Bundesgeldern sollen die Nachfrage wiederbelebt und die Innovationsfähigkeit erhalten werden.

Agentur
sda
01.09.21 - 13:30 Uhr
Politik
Heile Welt in schwierigen Zeiten: Der Tourismus hat stark unter der Pandemie gelitten und soll nun ein Erholungsprogramm erhalten. (Symbolbild)
Heile Welt in schwierigen Zeiten: Der Tourismus hat stark unter der Pandemie gelitten und soll nun ein Erholungsprogramm erhalten. (Symbolbild)
KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden und das sogenannte «Recovery Programm» für den Schweizer Tourismus verabschiedet. Vor allem der Städte- und der Geschäftstourismus sowie auf internationale Gäste ausgerichtete Orte hätten unter der Covid-19-Pandemie gelitten, schreibt die Regierung.

Im Erholungsprogramm sind konkret drei Stossrichtungen vorgesehen. Erstens sollen 30 zusätzliche Millionen an Schweiz Tourismus fliessen - als Nachfrageförderung für die Jahre 2022 und 2023.

Der Bundesrat stellt diesen Plan in der Medienkonferenz vor:

Zweitens ist vorgesehen, den Bundesanteil für Innotour-Projekte zu Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau zu erhöhen: für die Jahre 2023 bis 2026 von derzeit maximal 50 Prozent auf neu höchstens 70 Prozent. Und drittens soll die Neue Regionalpolitik für den Zeitraum von 2020 bis 2023 zusätzliche zehn Millionen Franken für die Projektförderung erhalten.

Plan im Juni angekündigt

Weder das Vorgehen des Bundesrats noch der Inhalt der vorgeschlagenen Massnahmen sind eine Überraschung: Bundespräsident Guy Parmelin hatte im Juni im Ständerat angekündigt, dass er vor der Herbstsession, die am 13. September beginnt, einen Recovery-Plan vorlegen werde.

Der Ständerat stimmte damals einem zeitlich befristeten Impulsprogramm für Hotels, Gastronomie und Bergbahnen zu. Es basiert auf einer Motion der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S). Der Bundesrat lehnt dieses Programm jedoch ab. Parmelin begründete dies im Rat damit, dass es der Bundesrat als «nicht sinnvoll» erachte, ein auf kurzfristigen finanziellen Investitionen basierendes Programm zu beschliessen, das zeitlich begrenzt sei.

Zertifikatspflicht wird vorerst nicht ausgeweitet

Die Idee des Bundesrates für eine mögliche Ausweitung der Zertifikatspflicht stiess in der Konsultation bei den Kantonen mehrheitlich auf Zustimmung. Das teilte der Bundesrat nach seiner Sitzung am Mittwochmorgen mit. Die Kantone hätten sich für die Ausweitung der Zertifikatspflicht ausgesprochen, wenn sich eine Überlastung der Spitäler abzeichne.

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Wozu haben wir Demokratie, wenn sich das Volk DAS bieten lässt?
Wissen Sie, wie viele XXL-Millionen der Staat – also wir alle – gewohnheitsmässig automatisch jedes Jahr in den Tourismus pumpt? Und zusätzlich noch "Sonder-Zahlungen" wie in obigem Artikel beschrieben.
Zitat: "Zweitens ist vorgesehen, den Bundesanteil für Innotour-Projekte zu Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau zu erhöhen: für die Jahre 2023 bis 2026 von derzeit maximal 50 Prozent auf neu höchstens 70 Prozent."
Wissen die Steuerzahler, WOFÜR der ganze Zaster? Wissen Sie (sagen es Ihnen die "Qualitätsmedien"), WORIN die Innovation besteht (konkret anno 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021)? Das müsste man doch akribisch auflisten, so wie ein Sozialhilfesubventionsempfänger doch auch deklarieren muss, wofür das Staatsgeld verwendet wird.
Beispiel:
Siehe meinen Kommentar:
https://www.suedostschweiz.ch/leserbriefe/2017-08-29/geld-ueber-kultur
Regierungsrat Parolini wies GRF mindestens seit 2016 an, Kundenwünsche zu erfüllen, am GRF-Neujahrsapéro maximierte er seine Anweisung: «Parolini erwartet BEDINGUNGSLOSE Ausrichtung auf KUNDENBEDÜRFNISSE» Zitat (SO 4.1.2017 Seite 3).
Seither sind bald FÜNF Jahre vergangen (mit wie vielen Milliönchen Subventionen) für WAS? Ich sehe weder Innovation im Tourismus noch erst recht im Gesundheitstourismus, siehe meinen Kommentar:
https://www.suedostschweiz.ch/aus-dem-leben/2021-08-27/alles-anders-weg…
und schon gar nicht was meine Bedürfnisse betrifft – und wohlgemerkt: ich bin einer der Kunden, deren Bedürfnisse laut Regierungsrat Parolini "BEDINGUNGSLOS erfüllt werden müssen". Aber meinen Sie, ich könnte GRF oder RR-Parolini haftbar machen auf dieses Versprechen? Merke: Glauben Sie die Worte erst, wenn Sie versucht haben, jemand auf die Behauptung haftbar zu machen. Eine jämmerliche Seifenblasen-Welt finde ich das.
Mein Rat: Jeder Franken Subventionen müsste in ein kunden-nachfrage-gerechtes Angebot fliessen, aber nicht in Werbespots (Gian & Giachen, mir ein Graus), Heisse Luft, Marketing-Neusprech (angeblich "intakte Natur", besonders im strengst-geschützten Nationalpark, wo Sie das Wasser noch direkt aus dem Spöl trinken können, yeah, so unberührt natürlich intakt ist das dort, wie im Wilden Westen damals, bloss dass der Regierungsrat trotz nachhakender grossrätlicher Anfragen von SP-Preisig "frühestens" 2023 mit der Entgiftung anfangen könne, lustig finde ich das, zu verzögern, bis das ganze Zeug versickert, sich verteilt hat in der Fläche und Tiefe, erinnert mich an eine Feuerwehr, die erst drei Tage nach dem Brand kommt).
Meine konkrete Forderung an die Staatsbediensteten (Politiker an der Geldschleuse) und Touristiker (Unternehmer, aber mit Staatsgarantie?):
WAHLFREIHEIT (Diversität) beim Wohnen (gilt bei mir notabene auch fürs Erst-Wohnen, deshalb heisst es bei mir "Gesundheitstourismus auch für Einheimische"):
1a) Wohnen in Stille.
1b) Wohnen in Lärm.
2a) Wohnen ohne Mikrowellen-Funk.
2b) Wohnen im 5G-Hotspot.
3a) Wohnen im Feinstaub.
3b) Wohnen ohne Passivrauchenpflicht im eigenen Schafzimmer around-the-clock (gemäss Gesetzen in der Schweiz dürfen Raucher das, auch wenn sie damit Atemwege-Chronischkranke belästigen, während andererseits in öffentlichen Räumen und IN und UM Kindergärten/Schulen Rauchverbot gilt, seltsamer Widerspruch, isn't it.
Siehe meinen Kommentar:
https://www.beobachter.ch/gesundheit/wohlfuhlen/besser-schlafen-was-fur…
Konkretes Beispiel zu 1a)
1.9.2021 (erster sonniger Tag seit langem): seit 13:15 Uhr Rasenmäher, klingt wie Flugzeugmotor, vibrierende Fenster, von den Abgasen ganz zu schweigen), nonstop, jetzt ist es 15:15 Uhr, also bereits seit vollen zwei Stunden, und Laubbläser.
Warum müssen Mieter das erleiden (und bezahlen), wenn sie das verabscheuen, wenn sie stattdessen Grün wachsen-lassen-wollen – Ruhe. Das Fenster öffnen dürfen, ATMEN, Wärme, Natur. Und das auch den Insekten gönnen, die wohnen nämlich in diesem Grünen, über das die Facilitymanagers hier mit schwerem Gerät herziehen. Versetzen Sie sich mal in die Lage eines Insektes in der Wiese oder einer Gehäuseschnecke, die ich jeweils von der Strasse aufklaube, jedoch nicht wirklich weiss, wohin ich sie setzen soll, denn wird hier nicht praktisch jeder Quadratzentimeter von unten nach oben gekehrt? Heimatvertriebene.
Ich finde es hier schlimmer als im Industriequartier. Wer definiert eigentlich den offiziellen Begriff Wohnquartier? Den müsste man haftbar machen. Aber betreffend Haftung, Geradestehen für das, was man verkauft… siehe oben.

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