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«Sie wollen mich versorgen»

Er hat die laufenden Untersuchungen zu Preisabsprachen im Bündner Bauwesen mit ins Rollen gebracht. «Dafür bezahle ich nun den Preis», ist Niklas T. überzeugt. Seit einer ungeklärten Zwangseinweisung durch eine Spezialeinheit der Kantonspolizei werden ihm die Kinder entzogen.

Gion-Mattias
Durband
14.01.18 - 04:30 Uhr
Wirtschaft
Fürsorgerische Unterbringung wegen «akuter Suizidalität» – eine Verfügung mit schwerwiegenden Folgen.
Fürsorgerische Unterbringung wegen «akuter Suizidalität» – eine Verfügung mit schwerwiegenden Folgen.

21 Stunden lang hat Niklas T.** seine drei Kinder – zwischen sechs und 13 Jahre alt – seit dem 15. Juni letzten Jahres gesehen. 21 Stunden verteilt auf sieben knapp dreistündige Treffen, unter Aufsicht. Wie es dazu kam, will ihm bis heute niemand erklären können.

Vorweg: Wer ist T.? Als Bauunternehmer hat er bei den laufenden Untersuchungen zu Preisabsprachen in der Baubranche frühzeitig mit der Wettbewerbskommission kooperiert. «Seither werde ich von allen geschnitten», sagt T.

Bald brechen die Geschäfte ein, seit 2013 befindet sich sein Betrieb in einem Konkursverfahren. Seine wirtschaftliche Situation ist zusehends angespannt, in der Ehe beginnt es zu kriseln. T. sieht sich von Konkurrenten und kantonalen Institutionen angefeindet. «Seit ich mich gegen die Preisabsprachen gestellt habe, versuchen sie, mich fertigzumachen.»

Einem Vorermittlungsrapport* der Kantonspolizei gemäss tritt T. ab 2016 zunehmend aggressiv auf. Am 19. Dezember 2016 durchsucht die Polizei das Haus von T. nach Waffen (siehe Zeitleiste). Man habe Angst, dass er sich etwas antun könnte, wird ihm gesagt. Sieben Gewehre aus der Erbschaft seines Vaters werden beschlagnahmt, grossteils Sammlerstücke, wie T. sagt. Ein halbes Jahr später eskaliert die Lage.

Per Spezialeinheit in die Klinik

Es ist der Donnerstag, 15. Juni 2017. T. bereitet die Jagdhütte seines Vaters für ein gemeinsames Wochenende mit seinen Kindern vor, als seine Schwester und Nachbarin anruft: Vor seinem Haus halte eine Person Ausschau, fremde Autos stünden am Strassenrand, etwas sei nicht in Ordnung. T. schildert das Folgende so:

«Ich machte mich von meiner Jagdhütte aus auf den Heimweg. Nach etwa 500 Metern stand in einer Kurve mitten auf der Strasse ein Kastenwagen mit geöffneter Kühlerhaube. Plötzlich stürmten rund zehn bewaffnete und vermummte Polizisten auf mich zu, es wurde geschrien, Nebelpetarden und Gummigeschosse wurden verschossen. Ich wurde durch das offene Fenster geschlagen, aus dem Auto gezerrt. Mit Handschellen hinter dem Rücken und verbundenen Augen wurde ich auf den Polizeiposten Scuol gefahren.

Dort wurde ich in einen Raum geführt, wo der Bezirksarzt mir sagte, man habe Angst, dass ich mir und anderen etwas antun könnte. Das Formular für die FU – die fürsorgerische Unterbringung – lag schon bereit.»

Der Inhalt der ärztlich unterzeichneten FU-Verfügung* ist schwerwiegend: Verdacht auf häusliche Gewalt und akute Suizidalität, Hinweise auf einen geplanten erweiterten Suizid – also einen Selbstmord mitsamt der Tötung Dritter. Eine Untersuchung habe nicht stattgefunden, sagt T. Per Spezialeinheit wird er in die Klinik Waldhaus in Chur verbracht. Auch für diese rund zweistündige Fahrt werden ihm die Hände auf dem Rücken gefesselt, die Augen verbunden, wie er sagt.

Der unterzeichnete Bezirksarzt wird später wegen eines laufenden Verfahrens keine Stellung nehmen. Gegen ihn hat T. eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht.

Ein Fall fällt aus der Norm

Von Donnerstagabend bis Montag ist T. zur Beobachtung in stationärer Behandlung der Klinik Waldhaus, die zu den Psychiatrischen Diensten Graubünden (PDGR) gehört. Dort verhält sich T. «stets zugänglich, freundlich und angepasst im Kontakt», wie es später in einer von den PDGR verfassten Zusammenfassung der Krankengeschichte* heissen wird.

Weiter finden sich im Rahmen der Beobachtung «keine Hinweise für erhöhte Impulsivität, Aggressivität oder Eigengefährdung». Auch beim vorgängigen Transport in die Klinik habe sich T. «nicht aggressiv» verhalten, wie im Bericht mit Berufung auf Polizeiangaben vermerkt ist.

Die Einweisung von T. fällt aus der Norm. «Derartige Umstände bei der Einweisung sind ungewöhnlich, insbesondere bei einem dann sich adäquat verhaltenden Patienten», wird Axel Baumann, Co-Chefarzt der Klinik Waldhaus, später sagen. Spezialeinheit, Handschellen, Augenbinde – das habe er in den vergangenen sechs Jahren nur ein- oder zweimal erlebt. Weiter: «Die vom einweisenden Arzt in der Zuweisungssituation befürchtete Gefährdung fand sich im Rahmen der mehrtägigen Beobachtungszeit auf Station nicht.»

Auch können von den PDGR bei der regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) «keine Hinweise auf sachdienliche Hintergründe» in Erfahrung gebracht werden, wie in der Krankengeschichte von T. zu lesen ist: kein Bericht, kein laufendes Verfahren. Am Montag wird T. entlassen.

Die Kinder sind weg

Als T. zu Hause ankommt, wird klar, dass die Frau mit den Kindern ausgezogen ist. Wo seine drei Kinder sind, weiss er nicht. Weder bei der zuständigen Kesb noch bei der Kantonspolizei erhalten T. und sein Anwalt eine Auskunft zum Verbleib der Kinder. Zumindest vorerst, aber dazu später.

Am 30. Juni eröffnet T. beim Regionalgericht Engiadina Bassa/Val Müstair ein Eheschutzverfahren, fordert die Übergabe der Kinder in seine Obhut und eine Regelung des Kinderkontakts. Stattdessen wird auf Begehren seiner Frau gegen T. ein superprovisorisches Annäherungs- und Kontaktverbot verhängt, wie dem Regionalgerichtsentscheid* vom 19. Juli zu entnehmen ist.

T. ist nun nur noch «überwachter Telefon- und Briefkontakt» mit seinen Kindern erlaubt. Als superprovisorische Verfügung wird das Verbot sofort wirksam, ohne Anhörung, ohne Rechtsmittel. Eine Entscheidform, die typischerweise bei Gefahr im Verzug gewählt wird. Das Gericht stellt denn auch auf Darstellungen seiner Frau ab: T. sei gefährlich.

Zwangseinweisung wirkt nach

Ist T. gefährlich? Im Entscheid führt das Regionalgericht die Begründung der Frau für das Kontaktverbot aus: T. habe seit dem Tod seiner Mutter im Vorjahr «persistente» Selbstmordgedanken. T. bestreitet dies. Nicht aber den ebenfalls erwähnten Streit wenige Tage vor der Einweisung.

Ein Streit aber, den beide völlig gegensätzlich schildern und bei dem beide behaupten, vom jeweils anderen geschlagen worden zu sein. Drittes Element der Begründung der Gefährlichkeit von T.: «Die Absicht eines erweiterten Suizids» stehe bei T. «nach wie vor im Raum», wie das Gericht die Aussage der Frau wiedergibt. Die fürsorgerische Unterbringung wirkt nach, trotz gegenteiligen Befunds durch die PDGR.

Nach mehreren Eingaben durch T. und seinen Anwalt wird das Annäherungs- und Kontaktverbot mit Entscheid* vom 30. August aufgehoben. T., heisst es darin, habe «glaubhaft aufgezeigt, dass keine akute Gefährdung der Kinder besteht». Auch verweist das Gericht auf den «ausdrücklichen Wunsch» der Kinder nach Kontakt zu ihrem Vater. T. wird «ab sofort» ein begleitetes Besuchsrecht für seine Kinder eingeräumt, zweimal monatlich je drei Stunden.

Das erste Treffen findet aber erst einen Monat später, am 24. September, statt. Dreieinhalb Monate nach der fürsorgerischen Unterbringung sieht T. seine Kinder erstmals wieder.

Bis heute bekommt T. seine Kinder nur unter Aufsicht zu Gesicht. Dies trotz einer Bescheinigung* der Hausärztin von T., die «eine enge Bindung» zwischen Vater und Kindern attestiert, die während des familienrechtlichen Verfahrens eines besonderen Schutzes bedürfen, «um einer Traumatisierung der Kinder und einer psychischen Destabilisierung» von T. vorzubeugen. Der Antrag für ein ordentliches Besuchsrecht – zwei Wochenenden im Monat – vom 25. September bleibt drei Monate lang unbeantwortet.

Wie kam es zur FU?

Der erwähnte Bericht der PDGR, ein Bericht* seiner Hausärztin sowie ein Schreiben* eines PDGR-Oberarztes, bei dem T. seit Ende Juli in ambulanter psychiatrischer Behandlung ist, stimmen darin überein, dass bei T. wohl eine Belastungssituation, aber kein Hinweis auf eine Fremd- oder Eigengefährdung besteht.

Demgegenüber steht die FU-Verfügung, die auch im laufenden Eheschutzverfahren eine Wirkung entfaltet. Umso dringlicher versuchen T. und sein Anwalt, die Hintergründe der fürsorgerischen Unterbringung und der dramatischen Verhaftung aufzuklären. Bisher ohne Erfolg.

Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei weisen sich zunächst schriftlich* gegenseitig die Zuständigkeit zu. Während einer polizeilichen Einvernahme am 31. August erfährt T. schliesslich, dass die Kantonspolizei ihn als «gefährlich» einstuft. Und zwar seit Januar 2017.

Acht Monate keine Information, keine Anhörung des Betroffenen. Noch mehr erstaunt, dass anscheinend trotz angenommener Gefährlichkeit keinerlei fachliche Abklärungen zum Gesundheitszustand von T. in die Wege geleitet werden, ehe es zum Einsatz der Spezialeinheit kommt. Ein Einsatz, der gemäss PDGR-Bericht eine «eventuelle Traumatisierung» zur Folge haben könnte.

Die Kantonspolizei schweigt

Auf eine erste Anfrage hin bestätigt die Medienstelle der Kantonspolizei für den 15. Juni einen «sicherheitspolizeilichen Einsatz von Spezialkräften der Kantonspolizei» mit «entsprechender Ausrüstung». Zu Ursache, Hergang und Einzelheiten des Einsatzes ist keine Auskunft erhältlich.

Darüber hinaus bleibt vieles im Dunkeln. Wie kam diese Gefährlichkeitseinstufung von T. zustande? Wer hat den Einsatz der Spezialeinheit aus welchen Gründen angeordnet? Wieso wurde die angebliche Gefährlichkeit anscheinend nicht vorgängig medizinisch abgeklärt? Fragen, die die Kantonspolizei wegen eines laufenden Verfahrens nicht beantwortet: Seit Oktober ist sie Adressatin einer Aufsichtsbeschwerde, die T. beim zuständigen Departement eingereicht hat.

Wie geht eine solche Gefährlichkeitseinstufung bei der Kapo allgemein vonstatten? Werden bei angenommener Gefährlichkeit Fachstellen eingebunden und medizinische Abklärungen vorgenommen? Auch fallunabhängig wird seitens der Kapo zu diesen Fragen «nicht kommuniziert».

Was war mit der Kesb?

Eine besondere Rolle spielt die zuständige Kesb. Es gebe kein Verfahren und daher auch keine Akten einzusehen, wurde dem Anwalt von T. nach dessen Entlassung aus der Klinik mitgeteilt. Später sollte sich herausstellen, dass ein Kesb-Mitarbeiter am Tag nach der Einweisung von T. bei dessen Frau im Haus war, um abzuklären, ob Hinweise auf eine Hilfs- oder Schutzbedürftigkeit der Kinder bestünden.

Mangels solcher Hinweise verzichtete die Kesb auf ein Abklärungsverfahren. Im Bericht der PDGR ist derweil nachzulesen, dass man «im Umfeld der Einweisung» von T. von der Kesb «gebeten» worden sei, «den Patienten über das Wochenende in der Klinik zu behalten», weil die Ehefrau währenddessen zusammen mit den Kindern aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen werde.

Ein Vorgehen, das «zumindest ambivalent» erscheint und «nach den Vorabklärungen … nicht angezeigt gewesen wäre»; zu diesem Schluss kommt das zuständige Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde von T. gegen die Kesb.

Aufsichtsrechtliche Massnahmen gegenüber der Kesb und deren Mitarbeitern würden aber «zumindest zum jetzigen Zeitpunkt» nicht angeordnet. Wegen weiterer Vorwürfe gegen die Kesb haben T. und sein Anwalt bereits einen Antrag auf Wiedereröffnung des Verfahrens deponiert.

Die Feiertage für die Berufung

T. leidet unter dem Entzug seiner Kinder, zu denen er einen sehr engen Bezug hat, wie er sagt. Darauf weisen auch Dutzende Briefe und mehrere Tonaufnahmen der Kinder* hin, in denen vor allem die jüngeren zwei den Wunsch äussern, ihn zu sehen und dass er nach Hause zurückkehrt. Das Nichtentscheiden des Regionalgerichts interpretiert T. als Hinhaltetaktik. Seit dem 10. November liegt beim Kantonsgericht eine Rechtsverweigerungs- und Rechtsverzögerungsbeschwerde* gegen das Regionalgericht vor. Der Entscheid steht noch aus.

«Dass die Kinder unter der Trennung von ihrem Vater leiden, wird einfach in Kauf genommen», klagt T. Er äussert einen schwerwiegenden Verdacht: «Hausdurchsuchung, Zwangseinweisung, Kindesentzug, schweigende Institutionen – es ist, als wollten sie erreichen, dass ich die Beherrschung verliere. Damit sie mich endgültig versorgen können.»

Alle ergriffenen Rechtsmittel haben bisher nichts daran geändert, dass T. seine Kinder kaum zu Gesicht bekommt. Das nächste begleitete Treffen ist am 21. Januar. Der vorgesehene Besuch am 6. Januar wurde ausgesetzt – «Personalengpass», so die Begründung. Die zweite schlechte Nachricht folgt ebenfalls kurz vor Weihnachten: Das im September eingereichte Gesuch um ein normalisiertes Besuchsrecht und damit die Hoffnung, zumindest Weihnachten und seinen Geburtstag mit den Kindern verbringen zu können, wird vom Regionalgericht abgewiesen. Den Entscheid* erhält sein Anwalt am 22. Dezember. Eingeräumte Berufungsfrist: bis 2. Januar. Die Berufung ist deponiert.

* Dokumente liegen der «Südostschweiz am Wochenende» vor.

** Name geändert.

Die Anwältin der Frau von T. kommentiert den Fall nicht.

Der zuständige Regionalrichter nimmt aufgrund des laufenden Verfahrens keine Stellung.

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Es erinnert mich an das System der ehemaligen DDR, wo man unliebsame Personen verschwinden liess. Ein Lob an unsere Leute des Psychiatrischen Dienstes, die bei diesem üblen Spiel nicht mitmachten. Es gibt ihn also doch noch, unseren Rechtsstaat. Einige Mitverantwortliche müssen mit einem geschmälerten Zahltag an den kommenden Regierungsratswahlen rechnen.

Zehn Polizisten stürmten auf den Familienvater zu und monatelang hatte er nicht die Möglichkeit einer Anhörung -ist das der Rechtsstaat Schweiz von (In)Justizministerin Sommaruga , in dem man gleichzeitig einen IS-Terroristen beim Bundesstragfgericht in Bellinzona frei lässt ?

Dieser Kommentar kommt mir vor, wie in den Zeiten der Verdingkinder. Hoffentlich wird dieses Geschehen lückenlos aufgeklärt und die entsprechenden Personen zur Rechenschaft gezogen.
hak

Diesen SO-Artikel finde ich sehr wertvoll, aufschlussreich über Graubünden.
SO schreibt: "Er hat die laufenden Untersuchungen zu Preisabsprachen im Bündner Bauwesen mit ins Rollen gebracht. «Dafür bezahle ich nun den Preis», ist Niklas T. überzeugt."
Frage ans Publikum: Wo liegt eigentlich der Unterschied zu Palermo oder Sizilien?
Siehe Kommentar:
https://www.suedostschweiz.ch/panorama/2015-06-08/center-da-sanda-engia…

diese Suizidalität ist ein Klassiker der Juristik geworden. Mir ist es seinerzeit auch so ergangen, als ich 71 Tage Beugehaft über mich ergehen lassen musste. Der beste Beweis für diese perverse Strategie; als ich die Medikamente verweigerte, wurde mir ein kleines Waffenarsenal - Sackmesser, Teppichmesser, Feuerzeug und Gasdeo usw. - frei Zelle geliefert.

Mein Gott. Ich bin ja dafür, dass Frau und Kinder geschützt werden, wenn der Ehemann/Vater wirklich gefährlich ist. Ist er es nicht, empfinde ich es als Zumutung, dass drei staatliche Stellen einander quasi gegenseitig die Zuständigkeit zuschieben. Die Ärzte haben hier offenbar Selbst- und Fremdgefährdung nicht bestätigt. Egal, ob Mann oder Frau: Mir tut es leid, wenn jemand derart pathologisiert wird. Und ja, es wäre nicht das erste Mal, dass man jemanden über Monate in die Ecke drängt, und dann, wenn er sich wehrt, rein verbal und zivilisiert, zur Killerphrase greift "er empfindet die Behörden als feindlich und dies weist auf eine psychische Störung hin"......

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