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«Wir werden jetzt den politischen Weg einschlagen»

Das Bündner Verwaltungsgericht hat entschieden: Der Lohn von Kindergartenlehrpersonen ist nicht diskriminierend. Für die klagende Partei unverständlich und nicht zeitgemäss.

Südostschweiz
08.06.21 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Bündner Kindergartenlehrpersonen verdienen gemäss dem Verband Lehrpersonen Graubünden weniger als in anderen Kantonen.
Bündner Kindergartenlehrpersonen verdienen gemäss dem Verband Lehrpersonen Graubünden weniger als in anderen Kantonen.
SYMBOLBILD/ARCHIV

Laura Lutz, Präsidentin des Verbandes Lehrpersonen Graubünden ist konsterniert. Vor drei Jahren zog ihr Verband, gemeinsam mit der Frauenzentrale Graubünden und Einzelklägerinnen, vor Gericht. Sie hielten in ihrer Klage fest, dass der Lohn von Lehrpersonen auf der Stufe Kindergarten diskriminierend sei. Erfolglos. Das Bündner Verwaltungsgericht hat die Klage abgelehnt.

«Die Löhne von Kindergartenlehrpersonen liegen im schweizweiten Vergleich ganz zuhinterst», sagt Lutz gegenüber Radio Südostschweiz. Die ganze Schweiz bewege sich in Richtung Gleichberechtigung, offenbar sei dies in Graubünden aber weiterhin nicht möglich.

Keine neutrale Bewertung

Um die Löhne dieses «typischen Frauenberufes» vergleichen zu können, sei er mit drei Berufsbildern verglichen worden: Werkmeister, Revierförster und Bauleiter. «Aufgrund dieser Funktionsbewertung, die von der Gegenpartei durchgeführt wurde, stieg das Gericht gar nicht mehr auf die Löhne ein», moniert Lutz und ergänzt: «In Glarus wurde der Vergleich durch eine neutrale Instanz gemacht und die Löhne der Kindergartenlehrpersonen wurden auf das Niveau von Primarschullehrpersonen angehoben.»

Psychosoziale Belastung und Führungsqualitäten negiert

Besonders stossend findet Lutz, dass die Kindergartenlehrpersonen gemäss der Funktionsbewertung keiner psychosozialen Belastung ausgeliefert seien. «Jeder, der mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet hat, weiss, dass da sehr wohl eine psychische Belastung besteht – und zwar je nachdem eine sehr grosse.» Gleiches gelte für die Führungsaufgaben, die das Verwaltungsgericht den Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern abspricht. Führungsqualitäten seien in diesem Beruf sehr wichtig: «Man arbeitet mit Heilpädagogen und Logopäden zusammen, und auch die Führung der Klassen erfordert Führungsqualitäten.»

Fehlende Wertschätzung

Auch in Bezug auf die Wertschätzung gegenüber dem Beruf macht Lutz eine Signalwirkung aus: «Wenn die Anerkennung für die berufliche Leistung fehlt, obwohl man immer wieder dafür kämpft, ist das frustrierend und kränkend. Junge und ortsunabhängige Lehrpersonen werden Graubünden so verlassen. Wir haben bereits jetzt an der Pädagogischen Hochschule tendenziell zu wenige Studierende für den Lehrgang Kindergarten.»

Bezüglich weiterem Vorgehen bleiben alle Optionen offen. «Wir werden jetzt auf jeden Fall den politischen Weg einschlagen, unabhängig davon, ob wir vor Bundesgericht ziehen oder nicht.» Im Moment würden weitere Experten beigezogen, um mögliche Wege und deren Chancen gegen den Entscheid des Bündner Verwaltungsgerichts abzuwägen. (dje)

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Nach dem Lesen dieses Berichtes kommt man nicht umhin, nach der politischen Zusammensetzung des Verwaltungsgerichtes zu fragen. Anders lässt sich ein derart diskriminierender Entscheid nicht erklären. Mehr kann man dazu nicht sagen. Ich wünsche und glaube, dass eine allfällige weitere Gerichtsinstanz das Begehren dieser Berufsklasse respektvoller beurteilt.

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