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Wer andern eine Grube gräbt ............?

Es ist Weihnachten! Ein herrlich sonniger Wintertag lädt in Bivio zum Spazieren, Skifahren und Verweilen in der herrlichen Natur ein.
Doch die winterliche Freude der Fussgänger auf dem Rundweg durchs Dorf wird durch eine neu angebrachte Verbotstafel gestört. Die Besitzer einer Liegenschaft verweigern den Spaziergängern und Skifahrern den Zugang über eine öffentliche Brücke. Der öffentlich rechtliche Fussweg darf ab sofort nicht mehr benützt werden.
Ob dies gesetzlich richtig ist, wird nun die Gemeinde klären müssen. Wer weiss, ob sich dieses Sprichwort bewahrheitet?

Viele besorgte Einwohner des idyllisch malerischen Dorfes Bivio

Brigitte Birk im Namen der besorgten Einwohner von Bivio
26.12.17 - 10:10 Uhr
Leserbrief
Ort:
Bivio
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Liebe Brigitte Birk, die Privatisierung treibt bedenkliche Blüten auf der Welt, wenn schon, sollte Fraktionierung einen Sinn machen (beispielsweise indem man Lärm- von Stille-Orten unterscheidet), um unterschiedlichen Zugang/Regeln zu begründen, so wie in der Natur es für jedes Lebewesen inklusive Pflanzen die artgerechte Umgebung/Nische/Substrat gibt.
Sie verwenden zweimal das Wort "herrlich", nun ja, "dämlich" wäre vielleicht auch nicht emanzipatorisch geeignet, mein Wortvorschlag: mütter(natur)lich.