Bundesanwalt Keller darf nicht mehr gegen Fifa-Infantino ermitteln
Der ausserordentliche Bundesanwalt Stefan Keller darf nicht mehr gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino ermitteln. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat ein Ausstandsbegehren von Infantino gutgeheissen. Grund sind öffentliche Äusserungen Kellers.
Der ausserordentliche Bundesanwalt Stefan Keller darf nicht mehr gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino ermitteln. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat ein Ausstandsbegehren von Infantino gutgeheissen. Grund sind öffentliche Äusserungen Kellers.
Die Beschwerdekammer stützt ihren Entscheid auf Aussagen Kellers in drei Medienmitteilungen und eine Aussage in einer juristischen Fachzeitschrift. Sie sah dadurch Ausstandsgründe für Keller als gegeben an. Die Unbefangenheit des ausserordentlichen Bundesanwalts gegen den Fifa-Präsidenten dürfe zu Recht bezweifelt werden.
Nicht eingetreten ist die Kammer auf ein Begehren Infantinos, alle bisherigen Amtshandlungen gegen ihn durch Keller seien für nichtig zu erklären.
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