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Drei Fussgängerinnen von Auto zu Boden geschleudert

Drei Frauen sind am Montagabend auf der Churer Masanserstrasse von einem Auto angefahren worden. Sie wurden mittelschwer bis schwer verletzt.

Südostschweiz
12.12.17 - 06:05 Uhr
Blaulicht
Auf der Höhe Schellenbergweg sind drei Fussgängerinnen angefahren worden.
Auf der Höhe Schellenbergweg sind drei Fussgängerinnen angefahren worden.
STADTPOLIZEI CHUR

Wie die Stadtpolizei Chur mitteilt, ist es am Montagabend auf der Masanserstrasse zu einer Kollision zwischen einem Auto und drei Fussgängerinnen gekommen.

Vor dem Zebrastreifen auf der Höhe des Schellenbergweges hatte ein Autofahrer – Richtung Masans fahrend – angehalten, um ein paar Fussgänger die Masanserstrasse überqueren zu lassen. Ein 73-jähriger entgegenkommender Autofahrer bekam von diesem Vorhaben nichts mit: Er übersah die Fussgänger und erfasste drei von ihnen mit seinem Auto frontal. Die zu Boden geschleuderten Frauen wurden von mehreren Ambulanzteams notfallmedizinisch betreut und ins Kantonsspital gebracht, wie die Stadtpolizei weiter schreibt. Sie wurden mittelschwer bis schwer verletzt. Zur Betreuung von anwesenden Personen sei ein Care-Team aufgeboten worden.

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Es ist früh dunkel, wenn dann noch schlechtes Wetter herrscht sind die meist dunkel angezogenen Personen sehr schlecht zu sehen. Teilweise sind die Fussgängerstreifen zudem unbeleuchtet und dann passieren solche tragische Unfälle. Einfach auf seinem VORTRITTSRECHT zu bestehen kann bösen enden. Als Fussgänger, Auto- und Velofahrer erzwinge ich NIEMALS mein Vortrittrecht, sondern achte darauf, dass der Fahrzeuglenker mich erkennen und stoppen kann. Damit bin ich bis heute gut gefahren.
R. Rihm

Eine Verkehrsinsel bei einem Zebrastreifen dient dazu eine Strasse zu überqueren ohne dass beide Fahrbahnen frei sind und man jede Strassenhälfte einzeln auf den Verkehr absichern kann. Hier hat man aber die Insel nicht zwischen den beiden Fahrbahnen des Gegenverkehrs gebaut sondern zwischen den normalen Fahrspuren und der Busspur. Man ging folglich davon aus, dass die Busfahrer die grössere Gefahr für die Fussgänger darstellen, was in Chur durchaus eine gewisse Berechtigung hat.

Auch als Velofahrer ist die Position der Insel eine Falle, weil man oft von Autos oder gar Lastwagen überholt wird, welche zuerst meinen der Gegenverkehr komme auf der hinteren Seite der Insel entgegen und die dann überrascht nach rechts ziehen weil dem doch nicht so ist und dabei aber den Velofahrer auf der Seite vergessen, zum Glück gibt es einzig noch eine Haltebucht in die man ausweichen kann.

Als Fussgänger ist es mir erst kürzlich selber passiert, dass ich in der Strassenmitte abrupt stoppen musste um nicht in ein Auto zu laufen, weil ich unbewusst die Insel damit verbunden habe nur auf die erste Fahrbahn zu achten um von der sicheren Insel aus zu warten bis auch die zweite Hälfte frei ist.

Für einen Unfall braucht es immer zwei die eine Fehler machen oder die Situation falsch einschätzen, hier haben aber die Verkehrsplaner im Voraus schon gegen die Verkehrspsychologie eine Falle gesetzt bei der man sicher sein konnte, dass ein Unfall passieren wird.

Ich hoffe, dass es nicht noch einen zweiten Unfall braucht, damit man endlich merkt, dass die Insel am falschen Ort gebaut wurde.

Beim Ausbau der Masanserstrasse wurden die Fussgängerstreifen zu gefährlichen Fallen.Die Signaltafeln sind kaum zu sehen und damit die FGS schwer zu erkennen; die Bussspur erschwert die Übersicht zusätzlich.
Die Signaltafeln müssen durch Leuchttafeln ersetzt werden um aus Distanz erkennbar zu sein, Wie z.B. in Dulliken gebaut, sind aktiv beleuchtete FGS bei diesen Strassen notwendig; ansonsten muss wieder auf Ampeln umgestellt werden.
Das Bild im Bericht suggeriert einen hell leuchtenden Fussgängerstreifen, die Situation aus einem Auto heraus geschaut sieht jedoch völlig gegenteilig aus, hinter den Pfosten (unbeleuchtet!) auf der Mittelinseln verschwinden Kinder aus dem Sichtfeld des Autofahrers. Schnelle Abhilfe ist hier gefragt.

SO 11.12.2017:
"Ein Auto hat im Zentrum von Chur GR am Montagabend drei Frauen auf einem Fussgängerstreifen angefahren. Diese erlitten dabei mittelschwere bis schwere Verletzungen. Der 73-jährige Autofahrer hatte die Fussgängerinnen laut Polizeiangaben übersehen."
Meine MEINUNG:
DAS sollte man in der Tourismuswerbung weltweit erwähnen (statt Intelligenzextreme wie Bergünfotografierverbot): Verkehrsgefährdung in GR.
https://www.suedostschweiz.ch/polizeimeldungen/2017-12-11/auto-ueberrol…
Ich erlebte in diesem Jahr zweimal auf dem Zebrastreifen Kasernenstrasse (Höhe Bolettastrasse), der zusätzlich eine AMPEL hat, wie ein grosser Lieferwagen (beide Male dieselbe Firma) bei ROT über den Zebrastreifen bretterte.
Zählt in unserem Zeitalter Wirtschaft zunehmend mehr und Leben und Gesundheit weniger? Wozu denn haben wir Demokratie, wenn das nicht härter bestraft wird und vor allem entsprechend vorgebeugt wird? Weil die Wirtschaft dann paar Kunden verliert? Das könnte einen ähnlich wütend machen wie die Sache (SO 9.12.2017 Titelstory) mit einem GR-Hausarzt, wo offiziell einer umfassend Details nennenden Patientin weniger geglaubt wird als dem Hausarzt. Aber Staatsanwalt und Leiter des GR-Gesundheitsamtes können da offenbar nicht helfen. Fazit: Dürfen Machtträger mit Schwächeren machen was wollen, solange nachher Aussage gegen Aussage steht?
Ich finde das einen Skandal statt Ruhmesblatt für GR, dass offenbar die Arztkarriere höher zählt als die Plausibilität der Klägerin: Mit welchem MOTIV sollte sie - zumal sie es mit diesen fachlichen Details schildern konnte (und der GR-Kantonsarzt das "eindeutig als "sexuelle Belästigung' beurteilt") - den Hausarzt anzeigen "ungerechtfertigt"? Aber der Hausarzt obsiegt mit seiner Aussage: "Das entscheidende Kriterium für einen allfälligen sexuellen Übergriff, nämlich die sexuelle Absicht, habe vollständig gefehlt."
Diese Behauptung des Hausarztes aufbauend auf seine erste Komponente, dass er die Darstellung des Handlungsablaufes, so wie es die Klägerin schilderte, bestritt, sehr anders darstellte.
Leute, insbesondere in schwierigen Fällen empfehle ich immer dasselbe: LOGIK. Zitat aus einem Link auf www.laerm.ch
"Es stimmt, dass Lärmempfindlichkeit unterschiedlich ist; wenn jedoch eine Klage erhoben wird, zeugt dies meist von einer wirklichen Störung."

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