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Ständerat fordert Bestimmungen für besseren Schutz vor Wölfen

Der Ständerat fordert Massnahmen per Verordnung, damit Wölfe in Schranken gehalten und Herden geschützt werden können.

Agentur
sda
09.03.21 - 13:13 Uhr
Politik
Der Ständerat fordert neue Vorschriften, um die Wölfe in der Schweiz in Schranken zu halten und die Herden besser zu schützen. Im Bild ein Wolf in einem Zoo.
Der Ständerat fordert neue Vorschriften, um die Wölfe in der Schweiz in Schranken zu halten und die Herden besser zu schützen. Im Bild ein Wolf in einem Zoo.
KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Die Motion seiner Umweltkommission (Urek-S) hiess der Ständerat am Dienstag gut. Der Nationalrat entscheidet voraussichtlich in der laufenden Woche über einen gleich lautenden Vorstoss der Schwesterkommission, der Urek-N. Sagt die grosse Kammer ebenfalls Ja, muss sich der Bundesrat an die Arbeit machen.

Die Motion verlangt unter dem Titel «geregelte Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren» angepasste Kriterien, damit Wölfe, die Nutztiere gerissen haben, rascher geschossen werden dürfen. Der Bundesrat soll im Rahmen des geltenden Gesetzes Massnahmen zum Schutz von Nutztieren treffen. Wölfe sollen Menschen in keinem Fall gefährden.

«Wölfe, die sich im Baugebiet aufhalten, brauchen andere Massnahmen als Wölfe in freier Wildbahn», sagte Kommissionspräsident Martin Schmid (FDP/GR). Daniel Fässler (CVP/AI) berichtete von Wölfen, die im Siedlungsgebiet Tiere gerissen hätten.

Verdoppelung der Wolfspopulation

Alle zwei bis drei Jahre verdoppele sich die Wolfspopulation im Land, fügte Beat Rieder (CVP/VS) bei. Er wollte ein proaktives statt des heutigen reaktiven Modells für den Umgang mit dem Grossraubtier. Daniel Jositsch (SP/ZH) forderte als Lösung einen Kompromiss, den auch die Gegner des Jagdgesetzes unterstützen könnten.

Adèle Thorens Goumaz (Grüne/VD) nannte es heikel, so kurz nach der Abstimmung über das Jagdgesetz neue Bestimmungen zu erlassen. Das Jagdgesetz wurde im September an der Urne abgelehnt.

Bei einem Ja hätten Wölfe präventiv geschossen werden dürfen, also auch dann, wenn sie noch gar keinen Schaden angerichtet haben. Die Gegnerinnen und Gegner sprachen von «Abschüssen auf Vorrat».

Mit den neuen Regeln zum Umgang mit dem Wolf wollten Bundesrat und eine Mehrheit im Parlament das Jagdgesetz von 1986 der Aktualität anpassen. Damals gab es keine Wölfe mehr in der Schweiz. Die Urek-S geht davon aus, dass mittlerweile rund 100 Wölfe in der Schweiz leben. Wölfe tauchten zunehmend im Siedlungsgebiet auf.

In den neunziger Jahren wanderten die ersten Wölfe aus Italien und Frankreich selbständig in die Schweiz ein, wie das Bundesamt für Umwelt auf seiner Webseite schreibt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass landesweit mindestens neun Wolfsrudel unterwegs sind. Wölfe sind in der Schweiz geschützt.

Der Bundesrat war mit dem Auftrag einverstanden. Elemente aus dem abgelehnten Jagdgesetz könnten aber nicht aufgenommen werden, betonte Umweltministerin Simonetta Sommaruga. «Es wäre wünschenswert, dass wir etwas finden, das rasch wirken kann.»

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Na man muss die Reproduktion und der verunfallten/ illegal getöteten Wölfe mit ein beziehen und nicht pauschal von starker Vermehrung sprechen ist die pauschale Argumentation wie in Deutschland

Zunächst: Der Wolf gilt offiziell in Europa nicht als gefährdete Art. Gefährdet sind aber Magerwiesen mit ihren seltenen Tier- und Pflanzenarten. Gefährdet sind auch bestimmte Haustierrassen (Pro Specie Rara), traditionelle Bräuche und die alpine Kultur. Diese Gefährdung wird durch die Wölfe noch verstärkt. Wohlgemerkt: Die Gefahr geht nicht per se vom Wolf aus. Vielmehr ist es unser lascher Umgang, der aus einem fantastischen Wildtier ein wahres Ekel macht, das viele Probleme mit sich bringt. Eine Anpassung des Wolfsmanagements ist höchst dringend. Für die Natur, für die Menschen, für die Haustiere - und auch für die langfristige Erhaltung der Wölfe.

Zunächst: Der Wolf gilt offiziell in Europa nicht als gefährdete Art. Gefährdet sind aber Magerwiesen mit seltenen Tieren und Pflanzen. Gefährdet sind Haustierrassen (Pro Specie Rara) und traditionelle Kultur und Bräuche. All diese Gefährdeten werden durch die jetzige Wolfspolitik noch mehr gefährdet. Um es klar zu sagen: Es ist nicht der Wolf per se, der diese gefährdet. Schuld ist einzig unser lascher Umgang mit ihm. Es braucht höchst dringend einfachere Regeln für Entnahmen. Marcel Züger, Biologe

Es wurde höchste Zeit, dass endlich etwas unternommen wird, der Wolf hat einen solchen Status als Raubtier erreicht, dass es für manchem Bergbauer und Schafhalter zu einer Existenzfrage geworden ist. Ein Nebeneinander mit Wolf und Mensch ist schlicht nicht mehr möglich, immer wieder ist zu lesen, was diese Tiere auf grausamste Weise anrichten. Den Nutztieren, Bauern und Hirten macht der Wolf das Leben schwer. Dann ist es nur verständlich, dass die Medien über solche Vorkommnisse berichten.
Auch Feriengäste aus dem Unterland wollen beim Wandern, Biken und Pilze suchen weder Wölfen, Herdenschutzhunden, noch verängstigten nervösen Nutztieren begegnen.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch die Rubrik „Gruppe Wolf Schweiz“ anprangern, die immer wieder Eigenwerbung für den Wolf macht.
Die Gruppe Wolf Schweiz (GWS) Zitat: Setzt sich dafür ein, das Zusammenleben zwischen Menschen und einheimischen Grossraubtieren in der Schweiz zu ermöglichen. Gewähren wir der einheimischen Artenvielfalt eine Chance!
Wir setzen uns für ein tierfreundliches und zweckorientiertes Management ein.
Die Gruppe Wolf Schweiz haben im FB gross Werbung für den Wolf gemacht, das Ganze ist so zynisch und verlogen bis zum geht nicht mehr! Diese Gruppe Wolf Schweiz (GWS) ist Engstirnig, unbelehrbar, Hirnlos was die Schreiberlinge betrifft; es ist erschreckend wenn man die vielen Kommentare und Berichte liest.
Realitätsfremd ungewöhnlich dumm! Da werden einfach Behauptungen aufgestellt ohne jegliche Grundlagen. Schämt Euch! Ich jedenfalls habe von Eurem Geschreibsel die Schnauze mehr als voll und mein grösster Wunsch wäre, wenn eine so fanatische Gruppe von der Bildfläche verschwinden würde!
Was habe ich schon über den Wolf und über den Bären geschrieben... In der heutigen Zeit Bären, Wölfe in dieser Bevölkerungsdichte auszusetzen, das finde ich völlig daneben. Da kann man nur hoffen, dass alles gut geht und dass man solchen Raubtieren nie begegnet! Die Raubtiere waren aus unseren Gebieten verschwunden, weil es schon dazumal keinen Platz gab. Den grössten Schaden bis heute haben die Bauern zu ertragen, deren Zorn und Ärger jedem normalen Menschen verständlich ist, wenn Raubtiere Schafe, Lämmer und Kälber reißen. Das Mass ist voll. Ich habe verschiedentlich solche "Schlachtfelder" mit angesehen. Wenn solche Bilder einem sogenannten Tierschützer nicht unter die Haut gehen und bei Ihm nicht dementsprechende Gewissenskonflikte aufkommen, dann kann ich mich von einer solchen verlogenen Tierschutzszene nicht oft und laut genug distanzieren!
Ich habe über Wolfrisse zu viele Leserbriefe und Artikel geschrieben. Wenn man diesbezüglich das Leid dieser Tiere anschaut und den normalen Menschenverstand walten lässt erübrigt sich jeglicher Kommentar.
Es gibt immer solche ausgesprochen unbelehrbare, uneinsichtige Besserwisser...

Im Vintschger gelesen… endlich mal eine gute Nachricht!

GROSSRAUBWILD: SVP-PARLAMENTARIER BEGRÜSSEN VERFASSUNGSGERICHTSURTEIL ZU LANDESGESETZEN
„Auch wenn wir die genaue Begründung noch nicht kennen, dieses Urteil ist ein Grund zur Freude“, betonen die SVP-Parlamentarier Julia Unterberger, Dieter Steger, Meinhard Durnwalder, Manfred Schullian, Renate Gebhard und Albrecht Plangger in einer Aussendung. „Das Verfassungsgericht hat bestätigt, dass der Bereich des Wolf- und Bärenmanagements vollständig in die gesetzgeberische Zuständigkeit fällt, welche das Autonomiestatut den beiden autonomen
17. Juli 2019 - „Südtirol und Trentino können somit, nach Einholung eines positiven Gutachtens des Institutes für Umweltschutz und -forschung (ISPRA), eigenständig Maßnahmen zum Schutz der Berg- und Almwirtschaft erlassen und auch die Entnahme von problematischen Tieren vornehmen, wenn es keine anderen wirksamen Alternativen gibt“.
"Dass das Verfassungsgericht heute die Rechtmäßigkeit des u.a. von Senator Meinhard Durnwalder verfassten Gesetzes zur Entnahme von Bären und Wölfen bestätigt hat, ist aus rechtlicher Sicht bedeutend, da unsere autonomen Sonderrechte bestätigt worden sind“, erklären Julia Unterberger, Dieter Steger, Meinhard Durnwalder, Manfred Schullian, Renate Gebhard und Albrecht Plangger. Wesentlich sei aber auch, „dass wir nun in der Lage sind, über eigenständige Maßnahmen im Rahmen der europäischen Vorschriften unsere traditionelle Berg- und Almwirtschaft zu schützen.“
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