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Freiheits- und Geldstrafen für Geschäftsführer und Sekretärin

Das Regionalgericht Imboden hat im Fall der Gerüstfirma Tscharner AG ein Urteil gefällt. Der Geschäftsführer und dessen Sekretärin sind verurteilt worden.

Südostschweiz
17.02.21 - 17:29 Uhr
Ereignisse
Der Emser Gerüstbauer Tscharner AG soll unter anderem seine Mitarbeiter betrogen haben.
Der Emser Gerüstbauer Tscharner AG soll unter anderem seine Mitarbeiter betrogen haben.
OLIVIA AEBLI-ITEM

Am Dienstag haben sich der 54-jährige Geschäftsführer der Gerüstbaufirma Tscharner AG aus Domat/Ems und seine 48-jährige Sekretärin vor dem Regionalgericht Imboden verantworten müssen. Nun wurde das Urteil gefällt. Das Gericht verurteilte den Geschäftsführer der Gerüstbau Tscharner AG zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 175 Tagessätzen. Die Tagessatzhöhe wurde der aktuellen finanziellen Situation angepasst und auf 300 Franken festgelegt. Die Busse wurde in der von der Staatsanwaltschaft geforderten Höhe von 10'000 Franken belassen. Beim Betrug ging das Gericht nicht von Gewerbsmässigkeit aus, weshalb die von der Staatsanwaltschaft geforderte Freiheitsstrafe von 24 Monaten um vier Monate gekürzt wurde.

Auch die Sekretärin wurde im Sinne der Anklage als Mittäterin schuldig gesprochen und wie von der Staatsanwaltschaft beantragt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 230 Franken und einer Busse von 4100 Franken verurteilt.

Dem Duo wurden Urkundenfälschung, gewerbsmässiger, respektive mehrfacher Betrug, mehrfache Widerhandlung gegen die Arbeits- und Ruhezeit im Sinne des Arbeitsgesetzes, Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung und Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen vorgeworfen. Dem Geschäftsführer wurden zusätzlich mehrere Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz zur Last gelegt.

Ins Rollen gebracht wurde die Strafuntersuchung durch die Gewerkschaft Unia. Angestellte der Gerüstbaufirma hätten die Unia auf die Praktiken in der Buchhaltung des Unternehmens aufmerksam gemacht. Die Gewerkschaft habe dann bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen den Firmengründer erstattet.

Mehr zur Vorgeschichte

Der Geschäftsführer und seine Sekretärin passten zwischen 2004 und 2015 ohne das Wissen der Angestellten, deren Arbeitszeiten an, welche per Stempeluhr erfasst wurden. Am Morgen sei dadurch einen späteren Arbeitsbeginn und am Abend ein früheres Arbeitsende eingetragen worden. Zudem wurden ganze Arbeitstage oder ganze Arbeitswochen gelöscht und als Ferien erfasst. Diese abgeänderten Daten wurden dann auf dem Server gespeichert und als tatsächliche Arbeitszeiten ausgegeben. Die Differenzstunden wurden den Angestellten sporadisch bar ausbezahlt.

Durch ihr Verhalten haben die Sekretärin und er Geschäftsführer verschiedene Betruge begangen: Die Sozialversicherungen, die Pensionskassen und die Steuerverwaltung sowie die Angestellten wurden betrogen. Denn bei den Barauszahlungen wurden die Überstundenzuschläge von 25 Prozent nicht eingerechnet. Wie die Staatsanwältin am Dienstag festhielt, ist insgesamt von einem Schaden von mehreren 100'000 Franken auszugehen. (thg/paa)

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Ich habe jahrelang für diesen Betrüger gearbeitet. Gemäss den beschlagnahmten Daten schuldet dieser Betrüger mir ca 70‘000 CHF. Obwohl es bewiesen werden konnte, und ich es der Unia Chur als Mitglied zur Anzeige gebracht habe, habe ich bis Heute kein Rappen bekommen!!! Wer Geld hat kann sich das Recht zum Teil kaufen wie hier ersichtlich wurde.

unsere bedingte Justiz - da darf man sich fragen?
letztlich zahlen diese beiden Betrüger nur Fr. 10'000 und 4100 Busse - was soll das?
manch einer muss ins Gefängnis für ein Verkehrsdelikt - aber wenn gegen 1 Mio Franken nicht korrekt abgerechnet werden "passiert" nichts????

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