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An die Vernunft appellieren

Wer keine Schutzmaske trägt, wird nicht unbedingt zur Kasse gebeten. Wohl aber Betriebsinhaber oder Veranstalter, wenn sie die Auflagen im Zusammenhang mit Covid-19 missachten.

Dario
Morandi
23.10.20 - 04:30 Uhr
Politik
Waches Auge auf das Geschehen: Die Stadtpolizei Chur nimmt auch «gezielte Covid-19-Kontrollen vor», wie es heisst.
Waches Auge auf das Geschehen: Die Stadtpolizei Chur nimmt auch «gezielte Covid-19-Kontrollen vor», wie es heisst.
ARCHIV / BERNHARD AEBERSOLD

Seit dem vergangenen Samstag im Kanton und auf Bundesebene seit Montag gelten verschärfte Massnahmen zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Covid-19-Virus. In öffentlich zugänglichen Räumen und an privaten Veranstaltungen ab 15 Personen muss eine Schutzmaske getragen werden. Und spontane Zusammenkünfte im öffentlichen Raum mit über 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind verboten.

Aufgabe der Gemeinden

Doch wer kontrolliert, ob die strengeren Auflagen auch tatsächlich eingehalten werden? Für Markus Walser, Mediensprecher der Kantonspolizei Graubünden, ist der Fall klar. «Der Vollzug der Auflagen samt Sanktionen ist Aufgabe der Gemeinden», sagt er. Die Polizei sei zwar mit der Kontrolle betraut, ziehe direkt aber keine Bussen ein. Zur Kasse gebeten werden nicht einfach «Maskensünderinnen» oder «Maskensünder». Dafür fehle die rechtliche Grundlage, sagt Walser. Gebüsst werden können jedoch Betriebsinhaber oder Veranstalter, welche die Auflagen oder Schutzkonzepte missachten oder keine Bewilligung eingeholt haben.

Ein gesundes Augenmass

Bei Menschen, die das Tragen von Masken – aus welchen Gründen auch immer – verweigern, steht gemäss Walser nicht Repression, sondern «gesundes Augenmass im Vordergrund». «Wir versuchen in diesen Fällen, an die Vernunft zu appellieren.» Der oder die Betroffene müsse aber damit rechnen, nicht in ein Lokal oder zu einer Veranstaltung eingelassen zu werden. Dabei bezieht sich Walser auf die «Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie» des Bundes.

Gezielte Kontrollen

Ähnlich wird das mit den verschärften Covid-19-Schutzmassnahmen bei der Stadtpolizei Chur gehandhabt. «Wir nehmen nebst der prioritären Präventionsarbeit – wo erforderlich – auch gezielte Covid-19-Kontrollen vor», versichert Roland Hemmi. Der stellvertretende Polizeikommandant geht nach den Erfahrungen vom vergangenen Wochenende nicht davon aus, dass dies nötig sein wird. Der grosse Teil der Lokalinhaber und Gäste habe sich seit dem Frühling an die Vorgaben des Bundes gehalten, weiss er. Und: Die Betriebe bräuchten Zeit, sich an die neuen Gegebenheiten in Sachen Covid-19 anzupassen, was seitens der Polizei ein gewisses Mass an Toleranz erfordere.

Gemäss Hemmi unterstützt die Stadtpolizei ausserdem Betriebsinhaber bei der Umsetzung von Schutzmassnahmen. «Für diese Aufgabe haben wir mehrere Korpsmitglieder im Einsatz, die direkt auf die Betriebe zugehen und sie beim Aufbau und Betrieb von Schutzkonzepten unterstützen sowie bei der Umsetzung der neuen Massnahmen.»

Keine Toleranz für Unbelehrbare

Bei der Stadtpolizei erfolgt nach Hemmis Worten in diesen Tagen «die Feinjustierung», wie die Polizistinnen und Polizisten die verschärften Auflagen durchsetzen und wie diese mit Verzeigungen umgehen wollen. Wie die Kantonspolizei veranstalten auch die Kolleginnen und Kollegen der Stadt keine «Treibjagden» bei privaten Festivitäten oder in den Gaststätten: Für Unbelehrbare gibt es aber trotz aller Nachsicht und Toleranz kein Pardon: «Wenn jemand immer wieder negativ auffällt, wird eine Verzeigung unumgänglich», warnt Hemmi.

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Gemäss Artikel 181 des Schweizerischen Strafgesetzbuches ist es ein strafbares Verbrechen, jemanden zu zwingen, sein Gesicht zu bedecken. Und das Epidemiengesetz setzt dieses Gesetz NICHT außer Kraft.

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