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Glarus passt Covid-19-Verordnung für Grossveranstaltungen an

Der Glarner Regierungsrat beschliesst eine Änderung der kantonalen Covid-19-Verordnung und setzt diese per 1. Oktober in Kraft. Mit der Verordnung wird die Bewilligungspraxis für Grossanlässe im Glarnerland geregelt.

Südostschweiz
15.09.20 - 15:26 Uhr
Politik
Publikum SOG
So wird es nicht so schnell wieder aussehen. Veranstaltungen mit über 1000 Besuchern, sind ab Oktober aber wieder möglich.
SASI SUBRAMANIAM

Das Verbot von Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen gehörte zu den zentralen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuen Coronavirus. Der Bundesrat hatte das Verbot im Februar beschlossen und mehrmals verlängert. Ab dem 1. Oktober sind die «Grossveranstaltungen» mit über 1000 Personen wieder möglich. Dies betrifft Konzerte, Theateraufführungen, Kongresse, Sportanlässe und andere In- und Outdoor-Veranstaltungen.

Um sicherzustellen, dass sich die epidemiologische Lage nicht weiter verschlechtert, benötigen Grossveranstaltungen eine Bewilligung durch die zuständigen kantonalen Behörden, wie die Glarner Regierung in einer Mitteilung schreibt.

Genehmigung für Grossveranstaltungen

Um diese Genehmigung zu erteilen, muss die epidemiologische Lage im Kanton oder in der betroffenen Region eine Durchführung erlauben. Ausserdem muss der Kanton über die notwendigen Kapazitäten für die erforderliche Identifizierung und Benachrichtigung ansteckungsverdächtiger Personen verfügen. Die Organisatoren müssen zudem ein Schutzkonzept vorlegen, das auf einer Risikoanalyse der entsprechenden Grossveranstaltung beruht und die erforderlichen Massnahmen vorsieht, heisst es in der Mitteilung weiter.

Bewilligungsverfahren und Zuständigkeiten sind geregelt

Für die Bewilligung von politischen Grossveranstaltungen ist der Regierungsrat zuständig. Dazu gehören beispielsweise die Landsgemeinde oder eine Gemeindeversammlung mit erwartet zahlreichen Teilnehmenden. Für alle übrigen Grossveranstaltungen ist das Departement Volkswirtschaft und Inneres zuständig, wie die Regierung mitteilt. Damit die entsprechenden Gesuche fundiert geprüft werden können, sind sie mindestens 30 Tage vor der geplanten Grossveranstaltung mit sämtlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Notrechtskompetenz bis Ende Jahr

Die Covid-19-Verordnung Glarus gilt bis zum 31. Dezember 2020. Sie basiert noch auf Notrechtskompetenz. Die Zuständigkeit für den Vollzug von Bundesrecht soll deshalb noch vor Ende 2020 neu geregelt werden. Das Glarner Departement Finanzen und Gesundheit unterbreitet dem Regierungsrat zu gegebener Zeit einen entsprechenden Antrag. (hin)

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Ich glaube,Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen wird es dieses Jahr im Kanton Glarus nicht mehr geben.Da Landsgemeinde ,Sound of Glarus und alle Chilbenen abgesagt wurden und sogar nächstes Jahr Näfelser Fasnacht.

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