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An Glarner Gerichten muss nicht nachgepfeffert werden

«Pfefferscharf» müsse ihre Ausschaffungsinitiative umgesetzt werden, fordert die SVP Schweiz einmal mehr. Und sie verlangt Rechenschaft von jenen Kantonen, die das nicht täten. Glarus gehört nicht dazu.

Marco
Häusler
24.07.20 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Polizisten bringen einen Ausländer ins Flugzeug: Im Kanton Glarus setzen die Gerichte die Ausschaffungsinitiative der SVP eher rigoros um.
Polizisten bringen einen Ausländer ins Flugzeug: Im Kanton Glarus setzen die Gerichte die Ausschaffungsinitiative der SVP eher rigoros um.
ARCHIVBILD GAETAN BALLY / KEYSTONE

Sein tatsächlicher Name ist der Redaktion bekannt. Genannt wird er in der Berichterstattung der «Glarner Nachrichten» aber einfach «Z.». Der 41-jährige Serbe wird im noch nicht rechtskräftigen Urteilsdispositiv des Glarner Kantonsgerichts für 45 Einbruchdiebstähle zu 44 Monaten Gefängnis und einer Landesverweisung von zwölf Jahren verurteilt (Ausgabe vom 21. Juli).

Im Glarnerland ist es die jüngste Verurteilung eines Ausländers, der aufgrund seines Delikts obligatorisch auch des Landes verwiesen werden muss, wie das die 2010 angenommene Ausschaffungsinitiative der SVP verlangt. In Härtefällen können Richter in Prozessen oder Staatsanwälte in Strafbefehlen allerdings von diesen Zwangsausschaffungen absehen.

Dazu legitimiert haben sie die Schweizer Stimmberechtigten 2016 indirekt mit der Ablehnung der SVP-Durchsetzungsinitiative. Diese hatte eine wort- und sinngetreue – die viel zitierte «pfefferscharfe» – Umsetzung der Ausschaffungsinitiative, eine Erweiterung der sogenannten Katalogdelikte (siehe Box) und den Verzicht auf die Härtefallklausel gefordert, welche das Parlament 2015 in der Umsetzungsvorlage zur Ausschaffungsinitiative verabschiedet hatte. Seither tobte der Streit darüber, ob diese Härtefallklausel wie versprochen nur in Ausnahmefällen angewendet werde.

Das wird sie, wie die jüngsten und ersten verlässlichen Zahlen zum Jahr 2019 des Bundesamtes für Statistik (BfS) nun zeigen. Allerdings sind diese Ausnahmen nicht weit von der Regel entfernt. Gesamtschweizerisch kam die Härtefallklausel im letzten Jahr bei rund 58 Prozent der Fälle zum Tragen.

SVP Schweiz droht mit Initiative

Die Publikation der ersten umfassenden Statistik zur Härtefallklausel sorgte für Aufsehen und nicht nur, aber vor allem bei der SVP für heftige Entrüstung. Dort gipfelte diese an einer Medienkonferenz im Bundeshaus am Mittwoch vorerst in der Forderung, das Gesetz innert nützlicher Frist zu verschärfen. Verbunden wurde das mit der Drohung, ansonsten eine Volksinitiative zur Abschaffung der Härtefallklausel zu prüfen. Zudem sollen die Regierungen jener Kantone, in denen die obligatorische Landesverweisung selten ausgesprochen werde, ihre Gründe dafür darlegen müssen.

Zu diesen zählt Glarus nicht. Im Gegenteil. Im Ranking jener Kantone, welche die Ausschaffungsinitiative am konsequentesten anwenden, also auf das Anwenden der Härtefallklausel verzichten, liegt das Glarnerland mit einer Rate 80 Prozent weit vorne. Das hängt allerdings auch mit den tiefen Fallzahlen zusammen (siehe Box).

Glarner Gerichte eher rigoros

Fünfmal fällten Glarner Richter 2019 ein Urteil für ein Delikt, das laut Ausschaffungsinitiative eine obligatorische Landesverweisung von fünf bis zehn Jahren nach sich zieht. Daneben gibt es auch Delikte, die neben der Strafe mit einer nicht obligatorischen Landesverweisung von drei bis 15 Jahren sanktioniert werden können. Aber: «Die Härtefallklausel spielt nur bei den Fällen obligatorischer Landesverweisung eine Rolle», sagt der Glarner Justizminister Andrea Bettiga dazu. In diesen setzten die Staats- und Jugendanwaltschaft die Ausschaffungsinitiative aber eher rigoros durch, sagt er im Kurzinterview.

Einmal sahen die Glarner Gerichte 2019 davon ab. Die anderen vier Verurteilten wurden einmal für fünf Jahre und dreimal für sechs bis zehn Jahre des Landes verwiesen. Es waren immer Männer; einer im Alter von 20 bis 24 Jahren, zwei waren 40- bis 44-jährig und einer 45- bis 49-jährig, nur einer stammte aus einem Land der Europäischen Union.

Über die ganze Schweiz betrachtet, greifen Richterinnen und Richter oder Staatsanwältinnen und -anwälte umso häufiger auf die Härtefallklausel zurück, je weniger schwer ein Delikt ist. So muss ein Mörder oder Räuber das Land eher verlassen als jemand, der – politisch brisant – eine Sozialversicherung betrügt.

Die Rangliste der Kantone mit mindestens 50 Verurteilungen im Jahr führt Luzern vor Genf an, Schlusslicht ist auf dem 14. Rang Neuenburg. Alle übrigen Kantone hatten tiefere Fallzahlen. Würde man sie mitberücksichtigen, läge Appenzell Innerrhoden mit einer Verurteilung samt Landesverweis und der daraus resultierenden Anwendungsrate von 100 Prozent –natürlich –auf Rang 1; gefolgt von Luzern (mit über 50 Fällen), Zug, Graubünden, Glarus und Genf; dem zweitplatzierten Kanton mit über 50 Fällen. Schlusslicht wäre so Obwalden mit 2019 nur einer Verurteilung ohne Landesverweis für ein Katalogdelikt und somit einer Anwendungsrate von 0 Prozent.

Marco Häusler ist Dienstchef der Zeitungsredaktion «Glarner Nachrichten». Er absolvierte den zweijährigen Lehrgang an der St. Galler Schule für Journalismus und arbeitete bei der ehemaligen Schweizerischen Teletext AG und beim «Zürcher Unterländer», bevor er im Februar 2011 zu Somedia stiess. Mehr Infos

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Auch der Kanton Glarus liegt weit hinter dem, was damals von den Vertretern der CVP, FDP und SP versprochen wurde. Gemäss mehreren ehemaligen Bundesrichterin ist die Definition eines Ausnahmefalls - für welche die Härtefallklausel zum Tragen käme - im Bereich von jedem 20. bis zu jedem 50. Fall, d.h. in Prozenten 3-4%.

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