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Blocher verteidigt nachträgliche Einforderung seiner Rente

Ex-Bundesrat und Milliardär Christoph Blocher hat die nachträgliche Rückforderung seiner Rentenansprüche in Millionen-Höhe in einem Interview verteidigt. Er habe nichts Unrechtes getan. Er begründete den Schritt damit, dass er dem Staat keine Geschenke machen wolle.

Agentur
sda
05.07.20 - 08:51 Uhr
Politik
Will seine Bundesratsrente nun doch: der frühere Magistrat Christoph Blocher. (Archivbild)
Will seine Bundesratsrente nun doch: der frühere Magistrat Christoph Blocher. (Archivbild)
KEYSTONE/WALTER BIERI

«Wenn ich sehe, wie das rot-grüne Parlament Geld ausgibt oder wie zum Beispiel Bundesrätin Karin Keller-Sutter als Sprachrohr der Interessenverbände gegen die Begrenzungsinitiative antritt, dann darf es keine Geschenke geben an diesen Staat», sagte der 79-jährige Zürcher Unternehmer und einstige SVP-Leader im Interview mit der «SonntagsZeitung».

Mutmassungen, dass der Bezug des Geldes mit einem eventuellen Liquiditätsproblem zusammenhänge, dementierte er. Ohnehin seien seine jährlichen Steuern «höher, als der Bezug dieser Rente bringt». Der alt Bundesrat forderte nach eigenen Angaben nach zwölf Jahren rückwirkend 2,77 Millionen Franken ein.

Nach seiner Abwahl 2007 war Blocher davon ausgegangen, dass er keine Bundesratsrente beziehen werde. Kritik an der jetzigen Millionen-Rückforderung in Mitten einer Krise lässt der Superreiche nicht gelten. «Wenn jemand findet, man sollte keine ihm zustehende Rente beziehen, sondern dieses Geld dem Staat verschenken, dann soll er mit gutem Beispiel vorangehen.» Angaben dazu, was er mit dem Geld vor hat, machte Blocher nicht.

Am Freitag war durch eine Indiskretion publik geworden, dass Blocher, der von 2003 bis 2007 im Bundesrat sass, nachträglich beim Bund seine Bundesratsrente einfordert. Auf diese hatte er seit seinem Abgang verzichtet. Die Landesregierung gab am vergangenen Mittwoch Blochers Forderung statt. Allerdings muss für eine Auszahlung noch die Finanzdelegation des Parlamentes zustimmen.

Bisher wurden in der Schweiz noch nie Ruhegehälter an Magistratspersonen rückwirkend ausbezahlt. Der Bundesrat will dies für die Zukunft rechtlich regeln.

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Passt wie der Schlag auf's Auge zu der Reform der Ergänzungsleistungen. Ab 2021 dürfen Alleinstehende, die EL benötigen, noch 30'000 Fr. Vermögen haben und sie werden auf 10 Jahre rückwirkend kontrolliert, ob sie in einem Jahr ja nicht mehr als 10'000 ausgegeben haben. Wer z.B 2021 pensioniert wird hätte 2011 in die Kristallkugel schauen müssen um diese Regel einzuhalten zu können und von diesem neuen „Gesetz“ im Voraus Kenntnis zu haben. Und die Erben müssen künftig Ergänzungsleistungen zurückzahlen wenn sie dazu in der Lage sind. Schäbig! Während Bundesräte 451'500 Franken Rente im Jahr einstecken. Ich habe nichts gegen Reiche, wenn sie auch Ärmeren was gönnen. Tun viele aber leider nicht.
Siehe neues Gesetz, welches vom BR von rechts bis links durch gewunken wurde:

https://www.srf.ch/news/schweiz/neue-regelung-ab-2021-erben-muessen-fue…

Das Gesetz:
https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2019/2603.pdf

Ruhegehälter

Das zeigt doch wieder mal klar auf, dass man alle die Ruhegelder erhalten, dem Gesetz der AHV und BVG unterstellen MUSS! Zusätzlich können sie auch noch ihre Freizügigkeitsleistungen, die auf einem Sperrkonto liegen beziehen. Die Bundesräte "verdienen" so viel, dass sie sich auch noch eine Überbrückungsrente selbst finanzieren können 😊
Dem Volk erzählt man, man müsse bald bis 67 arbeiten und selbst gehen die Bundesrätinnen und Bundesräte schon lange vor dem ordentlichen Rentenalter in den Ruhestand. Wie lange will sich der Stimmbürger dies noch gefallen lassen?

Das alles ist doch mehr als fragwürdig!
hak

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