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Blocher verlangt rückwirkend 2,7 Millionen Franken Bundesratsrente

Alt Bundesrat Christoph Blocher hat nachträglich beim Bund seine Bundesratsrente eingefordert, auf die er seit 2007 verzichtet hatte. Die Landesregierung gab seiner Forderung statt. Die Bundeskanzlei bestätigte am Freitagabend entsprechende Medienberichte.

Agentur
sda
03.07.20 - 20:50 Uhr
Politik
Alt Bundesrat Christoph Blocher will nachträglich seine Bundesratsrente. (Archivbild)
Alt Bundesrat Christoph Blocher will nachträglich seine Bundesratsrente. (Archivbild)
KEYSTONE/WALTER BIERI

Es geht um 2,7 Millionen Franken. Der Milliardär Christoph Blocher war von 2003 bis 2007 im Bundesrat.

Jeder Bundesrat habe Anspruch auf eine Bundesratsrente, erklärte Blocher am Freitag gegenüber mehreren Medien. Jetzt stehe er im 80. Altersjahr und habe die ihm zustehende Rente für die vergangenen Jahre angefordert. Zuerst hatte CH Media über die Rentenforderung berichtet.

Die Bundeskanzlei schrieb am Freitagabend, aus Gründen des Datenschutzes und des Persönlichkeitsschutzes informiere sie grundsätzlich nicht darüber, wer Ruhegehälter bezieht und wie sie beantragt wurden. Doch nach Absprache mit alt Bundesrat Christoph Blocher könne die Bundeskanzlei bestätigen, dass bei ihr ein solcher Antrag eingegangen sei.

Bisher seien noch nie Ruhegehälter rückwirkend ausbezahlt worden. Weder das Gesetz noch die Verordnung äusserten sich zur Frage eines rückwirkenden Bezugs. Der Rechtsanspruch sei somit durch Auslegung festzustellen.

Bundesrat bestätigt Anspruch

Der Bundesrat habe an seiner Sitzung vom Mittwoch diese Auslegung vorgenommen. Er sei zum Schluss gekommen, dass ein Anspruch bestehe und habe entschieden, dem Antrag Folge zu leisten. Dieser Entscheid habe Kosten in der Höhe von 2,7 Millionen Franken zur Folge. Der Bundesrat werde seinen Beschluss der Finanzdelegation des Parlamentes zur Zustimmung vorlegen.

Der Bundesrat halte es für angezeigt, die Frage der rückwirkenden Auszahlung von Ruhegehältern an Magistratspersonen für die Zukunft rechtlich zu regeln. Er habe darum in derselben Sitzung die Bundeskanzlei beauftragt, zusammen mit dem EJPD zu klären, wie in Zukunft ausgeschlossen werden könne, dass Ruhegehälter rückwirkend bezogen werden können. Sollte eine Anpassung der Verordnung oder des Gesetzes notwendig sein, würde der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Botschaft unterbreiten.

Vier Amtsjahre für ganze Rente

Das Ruhegehalt einer alt Bundesrätin oder eines alt Bundesrates beträgt 50 Prozent des Einkommens einer amtierenden Bundesrätin oder eines amtierenden Bundesrates. Tritt eine Bundesrätin oder ein Bundesrat zurück, so hat sie oder er nach mindestens vier Amtsjahren Anrecht auf eine ganze Rente.

Solange eine ehemalige Magistratsperson ein Erwerbs- oder Ersatzeinkommen erzielt, das zusammen mit dem Ruhegehalt die Jahresbesoldung einer amtierenden Magistratsperson übersteigt, wird das Ruhegehalt um den Mehrbetrag gekürzt.

Kein freiwilliger Verzicht

Nach seiner Abwahl 2007 war Christoph Blocher davon ausgegangen, dass er keine Bundesratsrente beziehen werde. Er werde die Einkommensgrenze im Jahr 2008 ziemlich sicher überschreiten, hatte er damals am Rand einer Medienkonferenz gesagt.

Ein freiwilliger Verzicht auf die Rente kam für Blocher eher nicht in Frage: Wenn er Anrecht auf die Rente hätte, würde er sich gut überlegen, ob er das Geld dem Staat schenken würde, hatte er damals erklärt. Lieber würde er das Geld an jemanden weitergeben, bei dem er wisse, wofür es verwendet werde.

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„Nach mindestens vier Amtsjahren erhalten zurückgetretene oder abgewählte Bundesräte lebenslang eine Rente, die exakt die Hälfte eines Bundesratslohns ausmacht. Dieser beträgt aktuell 451'500 Franken im Jahr.“
Das ist viel zu viel für die aktuellen Bundesräte, welche mit der unsäglichen EL-Reform 2021 von armen Rentnern verlangen, ab dem Bezug von Ergänzungsleistungen 10 Jahre rückwirkend zu belegen, wofür sie ihr Vermögen, sofern sie noch eines hatten, verwendet haben.
Wenn sich herausstellt, dass diese mehr als "hohe" Fr. 10‘000 bzw. 10% ihres Vermögens pro Jahr verbraucht haben werden Leistungen der EL gekürzt. Auch müssen Erben wenn sie dazu in der Lage sind künftig Ergänzungsleistungen zurückerstatten. Immerhin darf der Rentner noch bis zu seinem Tod in seinem Haus leben.
Besonders stossend der Art. 11a Verzicht auf Einkünfte und Vermögenswerte
1 Verzichtet eine Person freiwillig auf die Ausübung einer zumutbaren Erwerbstätigkeit, so ist ein entsprechendes hypothetisches Erwerbseinkommen als anrechenbare Einnahme zu berücksichtigen. Die Anrechnung richtet sich nach Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a.
2 Die übrigen Einnahmen, Vermögenswerte und gesetzlichen oder vertraglichen
Rechte, auf die eine Person ohne Rechtspflicht und ohne gleichwertige Gegenleistung verzichtet hat, werden als Einnahmen angerechnet, als wäre nie darauf verzichtet worden.
3 Ein Vermögensverzicht liegt auch vor, wenn ab der Entstehung des Anspruchs auf
eine Hinterlassenenrente der AHV beziehungsweise auf eine Rente der IV pro Jahr
mehr als 10 Prozent des Vermögens verbraucht wurden, ohne dass ein wichtiger
Grund dafür vorliegt. Bei Vermögen bis 100 000 Franken liegt die Grenze bei
10 000 Franken pro Jahr. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten; er bestimmt insbesondere die wichtigen Gründe!!!
4 Bei Bezügerinnen und Bezügern einer Altersrente der AHV gilt Absatz 3 auch für
die 10 Jahre vor dem Beginn des Rentenanspruches

https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2019/2603.pdf

Und dieses neue Gesetz wurde ohne Referendum irgend einer Partei oder Gewerkschaft einfach durch gewunken. Hat man Dank Corona von bürgerlicher Seite die günstige Gelegenheit ergriffen, diesen Murks im Schnellzugstempo durchzubringen?
Somit fallen Ergänzungsleistungen künftig wie Sozialhilfe aus und Betroffene werden entmündigt.
Wenn man eine so satte Pension wie ein Bundesrat hat kann es ja egal sein, da man kaum je betroffen sein wird.

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