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Ab Montag muss im ÖV Maske getragen werden

Ab nächstem Montag gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskenpflicht. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Er reagiert damit auf die steigenden Corona-Fallzahlen und die Forderung der Kantone.

Südostschweiz
01.07.20 - 14:52 Uhr
Politik
Ein Bild, das sich ab Montag oft zeigen wird: Pendler mit Maske.
Ein Bild, das sich ab Montag oft zeigen wird: Pendler mit Maske.
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Der Bundesrat hat sich am Vormittag zur Sitzung getroffen. Am Nachmittag gab es eine Medienkonferenz an der Alain Berset, Simonetta Sommaruga, Ueli Maurer und Guy Parmelin ihre neusten Entscheide vorgestellt haben. Die Entscheide im Überblick:

  • Ab Montag gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskenpflicht für alle, die zwölf Jahre alt oder älter sind.
  • Wer aus Risikogebieten in die Schweiz einreist, muss ab Montag für zehn Tage in Quarantäne.
  • Die grossen finanziellen Verluste von öffentlichem Verkehr und Schienengüterverkehr sollen mit 800 Millionen Franken abgefedert werden.
  • Firmen können länger als geplant Kurzarbeitsentschädigung beantragen. 18 anstatt zwölf Monate.
  • Ebenso wird der Erbwerbsersatz für Selbständigerwerbende verlängert. Dies bis Mitte September.
  • Der Bundesrat treibt zudem den Mieterlass für geschlossene Geschäfte voran. Er hat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.
  • Verschiedene Bundesämter sollen ausserdem überprüfen, ob es während der Corona-Krise Härtefälle gab, die bisher keine Unterstützung erhalten haben.

Ab Montag gilt im öffentlichen Verkehr also eine Maskenpflicht. Der Bundesrat reagiert damit auf die steigenden Corona-Fallzahlen und die Forderung der Kantone. «Die Kantone haben sich eine einheitliche Regelung gewünscht», so Sommaruga. Nach der Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie seien wieder mehr Menschen mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs. Dabei könne der empfohlene Abstand oft nicht eingehalten werden.

Die Maskenpflicht gilt für Personen ab zwölf Jahren. Sie gilt in Zügen, Trams und Bussen, Bergbahnen, Seilbahnen und auf Schiffen. Bisher galt im öffentlichen Verkehr die dringende Empfehlung, zu Stosszeiten eine Maske zu tragen. Diese wurde aber wenig befolgt, so der Bundesrat

Massnahmen an den Grenzen

Der Bundesrat will auch der erneuten Einschleppung des Virus aus dem Ausland Einhalt gebieten: Ab Montag muss sich für zehn Tage in Quarantäne begeben, wer aus gewissen Gebieten in die Schweiz einreist. Das Bundesamt für Gesundheit führt eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird.

Die betroffenen Personen müssen sich nach der Einreise bei den kantonalen Behörden melden. Die Flug- und Reisebusgesellschaften werden zudem angewiesen, kranke Passagiere nicht zu transportieren. (so/sda)

Die Medienkonferenz kann hier nochmal mitverfolgt werden:

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Es bedarf eigentlich keiner Maskenpflicht. Die Vernunft jedes Einzelnen sollte Veranlassung genug sein, in der Öffentlichkeit generell eine Gesichtsmaske zu tragen. das ist einerseits "das geringere Übel" gegenüber anderen möglichen Einschränkungen. So manche Schutzbehauptung - z..B. man kriege keine Luft, oder man atme die eigenen Viren wieder ein - sind für mich völlig haltlos. Ich - gehöre zur "Risikogruppe 65+ - trage schon seit Mitte März in der Öffentlichkeit generell eine Schutzmaske und habe damit keinerlei Probleme. Wenn ich einmal wöchentlich mit dem Bus von Castiel nach Chur - welche immer "voll" ist - bin ich meiste der Einzige, welcher eine Gesichtsmaske trägt. Und die derzeitige Anweisung, dass man beim Einstieg vorne beim Chauffeur eine Schutzmaske tragen sollte, wird auch ignoriert, wie ich am Dienstag, 01.07.2020 in Maladers feststellen konnte.

"So manche Schutzbehauptung - z..B. man kriege keine Luft" Tatsächlich eine Schutzbehauptung?

„Nicht für jeden ist das Tragen einer Maske unbedenklich“
5 Fragen an Edwin Bölke, Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie, Universitätsklinikum Düsseldorf

DÄ: Sie raten zur Vorsicht beim Tragen einer Mund-Nasen-Maske. Weshalb?
Edwin Bölke: Nicht für jeden Menschen ist das Tragen einer Maske unbedenklich. Das gilt für alle Patienten mit einer symptomatischen und instabilen Angina pec­toris und einer symptomatischen chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) beziehungsweise einge­schränkter Lungenfunktion.

Bei starker körperlicher Anstrengung besteht bei ihnen die Gefahr der Hyperkapnie. Kann das Kohlendioxid (CO2) aufgrund des erhöhten Luftwiderstands in der Maske nicht richtig abgeatmet werden, könnte es sich im Blut anreichern und den pH-Wert im Blut senken. Der erhöhte CO2-Partialdruck würde dann zu einer respiratorischer Azidose führen.
Was wäre Ihre Lösung für Betroffene?

Nebenbei:
Da machen einige Jung SVP'ler Millionen mit Masken:

Die beiden Jungunternehmer, die mit dem Verkauf von Schutzmasken während der Coronakrise Millionen verdient haben, sind Mitglieder der Jungen SVP Zürich.

https://www.nau.ch/news/schweiz/masken-millionare-waren-bei-der-jung-sv…

Und man darf nicht vergessen, die SVP ist eine Auto Partei da kommt ihr jede Schwächung des ÖV gerade recht. So können die ÖV Bundes Millionen anders verwendet werden, z.B für Kampfflieger.

Ääh, und Sie können sicher sagen, wie viele sich im ÖV angesteckt haben, schwer erkrankt sind oder gar verstorben?
Man hätte besser Clubs, Bars und Discos geschlossen, denn dort entstand der Hotspot und nicht im ÖV!

Wird einem Fahrgast, der allein mit dem Chauffeur das Postauto benützt, oder einem Fahrgast. der mit dem letzten Zug von Zürich nach Chur fährt und ein ganzes Zugabteil für sich alleine hat, auch die Maske gratis abgegeben - oder ist das nur für das Partyvolk im Welschdörfli gedacht , wenn die zu Hunderten auf engstem Raum stundenlang zusammenstehen und feiern ?

Für mich ist die Maskenpflicht unverhältnismässig! Die Viren sind so kliein, die gehen durch die Masken durch.
Masken tragen heisst weniger Sauerstoff, keine frische Luft (eigenen Bakterien einatmen), alles in allem nur krank machend🤮🤮🤮

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