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Gerichtsentscheid Wanderweg Ruinaulta

Die Enttäuschung der Verantwortlichen ist verständlich, wenn ein Vorhaben nach 10 Jahren Planung durch einen Gerichtsentscheid gestoppt wird. Wenn man aber die Hintergründe etwas ausleuchtet, ist dieser Entscheid nicht so überraschend wie er dargestellt wird.
2006 genehmigte die Bündner Regierung einen Regionalen Richtplan zur Entwicklung des Naturmonuments Ruinaulta. Diesem ging ein langer Entwicklungsprozess unter Einbezug vieler Interessengruppen - Behörden, Tourismus, Jagd, Fischerei, Wassersport und weiterer Naturfreunde voraus. In zahlreichen Workshops und Arbeitsgruppen wurde um einen allseitig akzeptablen Kompromiss zwischen Nutzen und Schutz dieser einzigartigen Naturlandschaft von nationaler Bedeutung gerungen.
Man war sich einig, dass die sensible, grossartige Schlucht dem Tourismus geöffnet werden sollte und gleichzeitig vor Übernutzung geschützt werden muss. Festgelegt wurde, wo Wege, Rastplätze, Aussichtspunkte etc. entstehen sollen. Besonders sensible Bereiche wurden für die touristische Nutzung ausgenommen. Darunter fiel auch das heute so beklagte Wegstück zwischen den Stationen Trin und Versam.
Das breit abgestützte Entwicklungskonzept wurde schliesslich als Richtplan vom Regierungsrat genehmigt. Mit der Umsetzung beauftragten die Ruinaulta-Gemeinden den Verein «Die Rheinschlucht/Ruinaulta».
Leider konnten sich nicht alle mit dem Kompromiss-Richtplan abfinden. Denn kaum war die Unterschrift unter dem Dokument trocken, begann man just diesen heiklen Wegabschnitt zu planen. Mit Unterstützung des Kantons wurde 10 Jahre lang mit öffentlichen Geldern projektiert. Die Bedenken der Umweltverbände wurden seitens der Planer und den Instanzen übergangen und das Bundesgericht musste entscheiden. Und es entschied aufgrund der gesetzlichen Fakten für den Schutz und nicht gegen den Tourismus, wie auch behauptet wird.
Was heute die Touristiker bedauern ist eine Chance für die Zukunft. Die Natur braucht den Tourismus nicht –aber der Tourismus braucht die Natur.

Ueli Schaer
23.05.20 - 10:35 Uhr
Leserbrief
Ort:
Tamins
Zum Artikel:
Richterspruch aus Lausanne schützt die Flussuferläufer, SO GR, 7. Mai 2020
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