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Bündner Unternehmen können Liquiditätshilfen beantragen

Von der Coronakrise betroffene Bündner Unternehmen können ab sofort zusätzliche Bankkredite beantragen, die durch eine Solidarbürgschaft des Kantons gedeckt sind.

Südostschweiz
21.04.20 - 12:57 Uhr
Politik
Von der Coronakrise betroffene Bündner Unternehmen können ab sofort zusätzliche Bankkredite beantragen.
Von der Coronakrise betroffene Bündner Unternehmen können ab sofort zusätzliche Bankkredite beantragen.
SOMEDIA

Da die Unternehmenslandschaft im Kanton Graubünden tendenziell klein strukturiert und stark vom Tourismus geprägt ist, stützt der Kanton die bedürftigen Unternehmen in Graubünden mit zusätzlichen Liquiditätshilfen. Das wurde in einer Medienmittelung des Kantons bekannt gegeben. Bündner Unternehmen können also ab sofort zusätzliche Bankkredite beantragen, welche durch eine Solidarbürgschaft des Kantons gedeckt sind. Die Kredite sind während der Laufzeit von fünf Jahren vollumfänglich zu amortisieren und werden bis 500'000 Franken zu 0,0 Prozent oder zu 0,5 Prozent verzinst.

Kreditantrag bei der Bank einreichen

Ein Unternehmen mit Sitz in Graubünden, welches die Möglichkeiten auf Bundesebene vollumfänglich ausgeschöpft hat und einen zusätzlichen Kredit mit kantonaler Solidarbürgschaft beantragen möchte, kann den Kreditantrag bei einer der teilnehmenden Banken einreichen.

Die teilnehmenden Banken führen eine Bonitätsprüfung durch und erstellen eine dokumentierte Empfehlung zuhanden des Kantons. «Der zusätzliche Liquiditätsbedarf muss nachgewiesen werden und die Kreditvergabe anhand eines Kreditprüfungsverfahrens durch die Bank vertreten werden können», heisst es in der Medienmitteilung. Bei einer positiven Kreditempfehlung geht der Kanton mit der entsprechenden Bank eine Solidarbürgschaft zugunsten des Unternehmens ein. Daraufhin schliesst die Bank mit dem antragsstellenden Unternehmen einen Kreditvertrag ab und erteilt dem Unternehmen die Kreditlimite. Eine vom Kanton bezeichnete Zentralstelle führt laufend Buch über die erteilten Kreditlimiten und kann zwecks Qualitätsprüfung Stichproben durchführen. (abr)

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Genau das sollte nicht passieren. Bonitätsprüfung. Somit ist Unternehmen die eh schon von der Hand in den Mund leben nicht geholfen. Lieber Kanton, lieber Bundesrat wir sind unschuldig und auch wenn wir vorher nicht die beste Bonität hatten, haben wir eine Chance verdient. Nochmals die Regeln zur Schließung kamen von euch also helft uns auch unseren Schaden zu verdauen ohne Kredite, sondern eher mit bonitätsunabhängigen Hilfsfonds.

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