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Dieser Weg führt laut Bundesrat aus dem Lockdown

Die Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie werden schrittweise gelockert. Am 27. April werden die Einschränkungen für Coiffeurgeschäfte, Baumärkte, Gartencenter und Spitäler aufgehoben. Zwei Wochen später soll der Unterricht wieder aufgenommen werden.

Südostschweiz
16.04.20 - 14:39 Uhr
Ereignisse
SCHWEIZ BUNDESRAT SITUATION CORONAVIRUS
Bundesrat Alain Berset (rechts) spricht an der Seite von Bundesrat Guy Parmelin, während einer Medienkonferenz des Bundesrates über die Situation des Coronavirus.
ARCHIV KEYSTONE

Letzte Woche kündete Bundesrat Alain Berset an, erste Lockdown-Lockerungen kämen Ende April. Heute Donnerstag hat der Bundesrat diesen Ausstieg konkreter vorgestellt. Welche Schritte geplant sind und welche Einschränkungen es weiterhin geben wird, hat der Bundesrat an einer Medienkonferenz erläutert:

Das wichtigste in Kürze:

  • Die bisherigen Massnahmen zeigen laut Bundesrat Wirkung. Erste Lockerungen sind nun vorgesehen.
  • Der Bundesrat will bei den Lockerungen in Etappen vorgehen. Ein erster Öffnungsschritt ist für den 27. April geplant. Dann dürfen unter anderem Coiffeursalons, Baumärkte, Tattoostudios und Kosmetikstudios sowie ambulante medizinische Praxen öffnen. Ein weiterer folgt am 11. Mai, wenn die obligatorischen Schulen ihren Betrieb wieder aufnehmen sollen. Und wenn die Situation es erlaubt, folgt eine weitere Etappe am 8. Juni.
  • Bevor Läden wieder öffnen können, müssen sie jedoch ein überzeugendes Schutzkonzept vorlegen.
  • Ein Rückschlag soll unbedingt verhindert werden. Die Bevölkerung solle sich also weiterhin an die Distanz- und Hygienemassnahmen halten. Auch im öffentlichen Verkehr wird nach Lösungen für optimale Schutzkonzepte gesucht.

Die Etappen sind nötig

Die Zahl der Neuansteckungen geht seit bald zwei Wochen zurück, die Kapazität der Schweizer Spitäler ist bisher nie voll ausgereizt worden. Die Experten des Bundes gehen davon aus, dass der Höhepunkt der Epidemie überschritten ist - nicht zuletzt dank der Disziplin der Bevölkerung über die Ostertage.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat vergangene Woche eine schrittweise Lockerung der Mitte März beschlossenen Einschränkungen angekündigt. Nun hat er einen Fahrplan mit drei Etappen vorgelegt.

In einem ersten Schritt dürfen am Montag, 27. April, Anbieterinnen und Anbieter «personenbezogener Dienstleistungen» ihre Türen öffnen. Dazu gehören neben Coiffeurgeschäften auch Kosmetiksalons und Nagelstudios. Auch die Einschränkungen für Arztpraxen, Spitäler, Zahnärzte, Physiotherapie und medizinische Massagen werden aufgehoben.

Geöffnet werden ebenfalls Bau- und Gartenfachmärkte sowie Gärtnereien und Blumenläden. Ab dem 27. April werden zudem die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden aufgehoben: Wenn sich Güter des täglichen Bedarfs und weitere Güter auf der Verkaufsfläche der Lebensmittelläden befinden, dürfen sie verkauft werden.

Kinder in die Schule

In den folgenden zwei Wochen will der Bundesrat den Verlauf der Epidemie beobachten. Bleibt die Zahl der Ansteckungen unter Kontrolle, können ab dem 11. Mai die Eltern aufatmen. Dann soll der Unterricht in den obligatorischen Schulen wieder aufgenommen werden. Zudem dürfen Einkaufsläden und Märkte wieder öffnen. Den Entscheid darüber will der Bundesrat am 29. April fällen.

Am 8. Juni sollen in einem dritten Schritt die Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen abhalten dürfen. Gleichzeitig sollen Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, botanische Gärten und Zoos wieder öffnen und das Versammlungsverbot gelockert werden. Die Details zu dieser Etappe will der Bundesrat am 27. Mai beschliessen.

Der Übergang von einer Etappe zur nächsten erfolge dann, wenn es zu keinem deutlichen Anstieg von Covid-19-Fällen gekommen sei, schreibt der Bundesrat. Zwischen den einzelnen Schritten müsse genügend Zeit verstreichen, um die Auswirkungen der Lockerungen beobachten zu können. Kriterien sind die Anzahl Neuinfektionen, Spitaleinweisungen und Todesfälle sowie die Spitalbelegungszahlen.

Über weitere Etappen hat der Bundesrat noch keine Beschlüsse gefasst. Insbesondere äussert er sich nicht zu Lockerungen in der Gastronomie. Ab wann Grossveranstaltungen wieder möglich sein werden, entscheidet er in einer seiner nächsten Sitzungen.

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Ich denke dass Bundesparlament beim vom Bundesrat vorgelegten Ausstieg Plan vom Lockdown einiges nachbessern muss,
vor allem Zeitlich, den auf Grund des Verlauf ist der vorgelegte Plan nicht zu
verantworten! Andere Staaten zögern auch nicht dermassen.

Das kann und darf doch nicht wahr sein. Coiffeure ja, Gastronomie nein. Was ist nun wichtiger ? Ich glaube die Damen und Herren in Bern sind ganz lieb gesagt nicht mehr normal. Ich jedenfalls glaube diesen Politiker kein Wort mehr. Zuerst Panik verbreiten und jetzt immer noch kein Mut zum geradestehen. Katastrophal so eine Regierung.

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