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Strafanzeige gegen das Bündner Amt für Jagd und Fischerei

Ende August ist eine Strafanzeige gegen Georg Brosi und dessen Stellvertreter beim Amt für Jagd und Fischerei, Hannes Jenny, eingegangen. Gegenstand der Anzeige: Unterlassung von Verhinderung von Straftaten gegen das Jagdgesetz sowie Beihilfe zur Gefährdung von Leib und Leben.

Victoria
Sutter
04.09.17 - 15:25 Uhr
News

Der Verein «Wildtierschutz Schweiz» erhebt schwere Vorwürfe gegen den Amtsvorsteher Georg Brosi und seinen Stellvertreter Hannes Jenny. Laut der Informationsseite wildbeimwild.com hat der Verein eine Anzeige wegen folgenden Punkten gemacht:

  • Unterlassung von Verhinderung von Straftaten gegen das Jagdgesetz
  • Beihilfe zur Gefährdung von Leib und Leben
  • Beihilfe zur vorsätzlichen Wilderei eines Jägers einer geschützter Tierart
  • Beihilfe zum Kontaminieren mit Bleimunition eines Naturschutzgebietes von nationaler Bedeutung

In Graubünden fand bis Ende Februar die sogenannte Passjagd statt. Im Schnee hinterlassen Wildtiere Abdrücke, welche die Jäger verfolgen können. Verboten sind sogenannte Luderplätze, wo das Wild mit Fleisch und Futter angelockt wird. Im Gebiet Oberkunkels der Gemeinde Vättis habe es aber genau einen solchen Luderplatz gegeben, den das Amt für Jagd und Fischerei trotz Bitte von verschiedenen Seiten her, nicht aufgehoben habe, heisst es im Vorwurf.

Zudem befinde sich rund 60 Meter von diesem Luderplatz entfernt ein bewirtschafteter Schaftstall. Somit sei die Luderstelle nicht nur für die Wildtiere eine Gefahr, sondern auch für die Anwohner. Die Tierschützer beschuldigen einen Jäger aus Igis, den Luderplatz errichtet zu haben. Mit seinen Ködern für die Wildtiere locke er auch Wölfe an, die sich dann an den Schafen satt fressen.

Vorwurf: Fünf Luderstellen

Eine weitere Luderstelle habe sich in einem Naturschutzgebiet «von nationaler Bedeutung» befunden. Dort sei mit Bleimunition gefeuert und somit das ganze Moorstück kontaminiert worden. Trotz Intervention des Pächters, ignoriere das Amt für Jagd und Fischerei diese Umweltverschmutzung. Dazu komme, dass der Jäger auf dem Kunkelsgebiet mindestens diese zwei Luderstellen betreibe und in seinem Kreis Igis ebenfalls drei, was gesetzlich nicht erlaubt sei.

«Gesetze werden mehrfach missachtet und der Jäger vom Amt für Jagd und Fischerei nicht zur Räson gerufen» klagt der Tierschützer-Verein «Wildtierschutz Schweiz». Aus diesem Grund sei die Strafanzeige eingereicht worden.

Das Amt für Jagd und Fischerei verzichtet auf Anfrage auf eine Stellungnahme, da das Verfahren derzeit hängig ist.

TV Südostschweiz hat mit Marion Theus vom Verein Wildtierschutz Schweiz über die Anklage gesprochen.

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Dasselbe kann ich ebenso aus dem Puschlav melden. Auf unserer Kuhweide wurden bis vor kurzem (evtl. sogar gestoppt durch eure Strafanzeige ?) ganze Weide-Tier-Kadaver an Luderstellen ausgelegt ! Ich habe zahlreiche Fotos davon erstellt und dies jeweils auch bei Arturo Plozza (Chef Wildhut/Brusio) gemeldet : ohne Erfolg. Erst auf vermehrten Druck einer weiteren Melderin, wurde die Stelle dann geräumt.

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