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Sterbehelferin Preisig würde Patientin nicht mehr begleiten

Die im Baselbieter Sterbehilfeprozess teilweise schuldig gesprochene Ärztin Erika Preisig würde laut eigener Aussage die betroffene Todespatientin heute nicht mehr begleiten. Trotzdem plädiert sie dafür, den Todeswunsch von psychisch Kranken ernst zu nehmen.

Agentur
sda
15.07.19 - 02:23 Uhr
Blaulicht
"Nie mehr darf das Schicksal eines anderen Menschen zu meinem werden": die Baselbieter Sterbehelferin und Ärztin Erika Preisig. (Archivbild)
"Nie mehr darf das Schicksal eines anderen Menschen zu meinem werden": die Baselbieter Sterbehelferin und Ärztin Erika Preisig. (Archivbild)
KEYSTONE/EPA/RONALD WITTEK

«Könnte ich zurück zu den Tagen vor der Begleitung, ich würde die Frau nicht mehr begleiten», erklärte die vom Prozessstress gezeichnete Preisig in einem am Montag veröffentlichten schriftlich geführten Interview mit den Tamedia-Zeitungen. «Nie mehr darf das Schicksal eines anderen Menschen zu meinem werden.»

Eine Anklage gegen sich hätte sie nur verhindern können, wenn sie der psychisch kranken Frau die Hilfe versagt hätte und damit das Risiko, dass sie sich durch einen Sprung vom Balkon suizidiert, eingegangen wäre, schrieb Preisig. Sie fordert eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe. Die neuen Richtlinien der Schweizerischen Akademie für Medizinische Wissenschaften sollten ihrer Meinung nach Gesetz werden.

Preisig räumte ein, dass die Sterbebegleitung von psychisch Kranken weiterhin problematisch bleibe. Psychiatrisch kranke Patienten seien in Bezug auf einen Todeswunsch benachteiligt. Psychiater hätten Mühe, einen Todeswunsch als rationale Entscheidung zu akzeptieren. Für diese scheine ein Todeswunsch immer Zeichen einer Depression zu sein.

Schuldig wegen Medikamentenabgabe

Die 61-Jährige hatte 2016 in Liestal BL eine psychisch kranke Frau in den Tod begleitet, ohne zuvor ein unabhängiges Fachgutachten zu deren Urteilsfähigkeit einzuholen. Die Staatsanwaltschaft liess nach dem Tod der Patientin ein Aktengutachten erstellen, und dieses attestierte der Verstorbenen eine schwere Depression; sie sei nicht urteilsfähig gewesen.

Das Baselbieter Strafgericht verurteilte Preisig am vergangenen Dienstag wegen Verstössen gegen das Heilmittelrecht zu 15 Monaten bedingt und 20'000 Franken Busse. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung in mittelbarer Täterschaft gefordert. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Prozess um die Freitodbegleitung warf hohe Wellen. Zahlreiche Menschen äusserten ihre Solidarität mit der Sterbehelferin und ermunterten sie, sich weiter für ein Recht auf selbst gewähltes Sterben einzusetzen. Kritiker dagegen warfen Preisig Eigenmächtigkeit vor.

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Todeswunsch bei chronifizierten Schmerzen, die nicht therapierbar sind, sollte niemals als Urteilsunfähigkeit abgeurteilt werden dürfen. Es ist eine Vermessenheit und Arroganz von Marc Graf allein aufgrund von Akten, eine Depression zu attestieren und damit eine Urteilsunfähigkeit zu konstruieren. Ein Mensch soll also nach der Meinung von Graf leiden und ein leidendender Mensch darf nicht sterben wollen. Welche sadistischen Motive und welch gestörtes Verhältnis zum Sterben weist eigenlich dieser Psychiater auf? Das Gesetz muss reviidert werden, auch vermeintlich psychisch leidende Menschen haben einen Anspruch auf Beendigung ihres Leidens, keinen Gaul lässt man so verrecken wie heutzutage die Menschen, es ist einfach unfassbar diese akdemische Arroganz! Angefangen von Staatsanwälten und Psychiatern die lediglich Paragrafenreiter und Schreibtischtäter sind. Die einen Gefallen daran finden, Menschen leiden zu lassen, Hauptsache ihre Paragrafen stehen gerade. Und bedenken wir, dass so ein Gutachten, das hier Marc Graf im Namen der Staatsanwaltschaft verfasst hat uns Steuerzahlern etwa 40'000-80'000.-- kosten!!!! abgesehen von diesem unnützen blödsinnigen Prozess, den auch wir Steuerzahler berappen dürfen - unerhört! unverschämt, einfach nicht fassbar. In alten Griechenland gab es ein Schrebengericht, dort wurden unfähig Politiker und Staatsleute mit Schimpf und Schande in die Wüste geschicht, unter dem zerbrechen von Glas, was wäre heute für einige hochdodierte Professoren wie auch Politiker angezeigt.

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