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Waffengesetz

Ausgabe GR, 10. April 2019

Ein Schritt zu mehr Sicherheit
Die neuen Waffenrichtlinien verlangen für die Zulassung von halbautomatischen Waffen eine Ausnahmebewilligung, die Verfügbarkeit wird damit etwas eingeschränkt. Das ist gut so, weil es uns sicherer macht. Denn es ist eine traurige Tatsache: Die Wahrscheinlichkeit von Suizid sowie von tödlichen Familiendramen in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt ist in Haushalten mit Schusswaffen deutlich höher.
Das Gesetz nimmt Rücksicht auf die Schweizer Schiesstradition, die in keiner Weise gefährdet ist. Wer seine Waffe registrieren lässt und künftig nachweist, dass er oder sie regelmässig schiesst oder Mitglied in einem Schützenverein ist, erhält die Ausnahmebewilligung. Das ist ein zumutbarer Aufwand zugunsten von mehr Sicherheit. Ich stimme am 19. Mai überzeugt Ja zum Waffenrecht.
Erika Cahenzli-Philipp, Grossrätin, Untervaz

Erika Cahenzli-Philipp
10.04.19 - 19:25 Uhr
Leserbrief
Ort:
Untervaz
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Einige Länder, die Schengener Mitglied sind, haben das EU-Waffenrecht abgelehnt und diese sind alle noch immer dabei (Polen, Tschechien). Andere Länder, die nicht Schengener Mitglied sind, haben ebenfalls zugriff zum Schengener Informationsaustauschsystem (z.B. GB). Bei einem Ja zum Waffenrecht könnte die Schweiz einfach einseitig das Schengener Visum akzeptieren und das Problem für den Tourismus wäre auf Visum-Seite gelöst. Die Ausnahmebewilligung KANN, muss aber nicht gegeben werden. Es kann einfach von den Behörden abgelehnt werden ohne Begründung. Daher ist die Aussage falsch, dass die Verfügbarkeit nur leicht eingeschränkt wird. Punkto Sicherheit lässt sich sagen, dass sowohl die schweiz.Offiziersgesellschaft SOG als auch die Unteroffiziersgesellschaft mit grossem Mehr das Waffenrecht abgelehnt haben. Ein Grund ist das Problem des zentralen Waffenregisters, das die Sicherheit des Landes reduziert. Bsp. 2. Weltkrieg, wo die Deutschen einfach die nationalen Waffenregister gebrauchten, um die besetzten Länder zu entwaffnen (Polen CSR).

Mit dem Waffengesetz ändert nichts
…für Terroristen und Verbrecher! Für unsere Soldaten, Schützen, Sammler und Jäger schon! Die Vorlage (Gesetz) wird nicht gelesen, oder die Hälfte verschwiegen. Artikel 5 im Gesetz: Stgw (80% aller Waffen), wird eine verbotene Waffe. Wer nicht registriert (Ausnahmebewilligung) und regelmässig erneuert, handelt kriminell und kommt automatisch in die Schengen Verbrecherdatei (SIS). Unsere Soldaten-Schützen-Sammler und Jäger sind nicht potentielle Kriminelle und Terroristen. Ein erweitertes Waffengesetz wurde 2011 abgelehnt. Die Vorlage hat nichts mit Sicherheit zu tun. Die meisten Terroranschläge werden nicht mit Feuerwaffen ausgeführt (LKW-Messer-Gift). Nun wird abgelenkt mit Angstmacherei zum Schengenvertrag. Dieser fällt nicht automatisch dahin. ‘Der Ausschuss kann etwas anderes beschliessen’ (Gesetz). Die Schengenländer wollen nicht auf unsern finanziellen Beitrag verzichten. Bei der Abstimmung 2005 wurden 7 Mio veranschlagt. Heute 200Mio! Wir erhalten dafür nicht mehr als ein Nichtschengen-Land. Die SIS Einträge von England werden bei BREXIT gelöscht (BR Keller-Sutter). England ist bei Schengen gar nicht dabei, wie 5 weitere EU Länder. Diese würden ‘die Regelungen noch nicht vollständig anwenden’ (Text). Weitere 5 europäische Länder sind nicht dabei aber am SIS angeschlossen. Schon in 4 Jahren wird das Gesetz verschärft (Keller-Sutter), und: ’ich wäre nie auf die Idee gekommen für ein solches Gesetz’ (Zeitungsinterview). Was passiert bei einem NEIN: Wir würden automatisch aus dem Schengen Vertrag ausgeschlossen. Das stimmt so einfach nicht! Überdies sagt Artikel 32c Abs 3bis im Gesetz unter Informationsweitergabe: ‘Auf Anfragen von Schengen Staaten wird die Verweigerung einer Ausnahmebewilligung für eine Waffe aus Gründen der Zuverlässigkeit (die der Beamte festlegt) der betr. Person, im automatisierten Verfahren erfolgen!‘. Es geht um vollständige Entwaffnung und Überwachung des Volkes. Wir wollen das nicht. Also NEIN zum Waffengesetz.
Rudolf Balsiger
Zug

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