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Bundesrichter lassen das Bistum Chur ins Leere laufen

Das letzte Urteil ist gefällt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Bistums Chur gegen den Entscheid des Bündner Verwaltungsgerichts abgewiesen. Dabei ging es um die finanzielle Unterstützung der Beratungsorganisation Adebar durch die Katholische Landeskirche Graubünden.

Südostschweiz
30.01.19 - 12:00 Uhr
Politik
Kathedrale Chur Hof Bistum
Das Bistum Chur erhält vom Bundesgericht kein positives Urteil zu seiner Beschwerde gegen das Verwaltungsgericht Graubünden.
ARCHIV/NADJA SIMMEN

Die Beratungsorganisation Adebar wird jährlich mit einem finanziellen Beitrag von der Katholischen Landeskirche Graubünden unterstützt. Dies stehe klar im Widerspruch zum katholischen Glauben, sagt das Bistum Chur. Denn die Organisation verfolge überwiegend Tätigkeiten, die mit dem katholischen Glauben unvereinbar seien. Sie berät ihre Klienten beispielsweise in Sachen Familienplanung, Verhütung, Sexualität Partnerschaft und Schwangerschaftsabbruch.

Nun steht fest: Die Katholische Landeskirchen Graubünden dürfen Adebar sehr wohl finanziell unterstützen. Das Bundesgericht hat diese Entscheidung letztinstanzlich gefällt.

Der Protest des Bistums Chur gegen die Unterstützung durch die Katholische Landeskirche wurde bis vor das Bundesgericht gezogen, doch der Ursprung liegt bereits einige Zeit zurück:

Ende 2011:

  • Das Corpus Catholicum (Katholische Landeskirche Graubünden) hat entschieden, die Beratungsstelle Adebar jährlich mit 15‘000 Franken zu unterstützen.
  • Generalvikar Martin Grichting protestiert im Namen von Bischof Vitus Huonder gegen diese finanzielle Unterstützung.
  • Der Protest ist beim Corpus Catholicum abgeblitzt.

November 2012:

  • Grichting reicht Beschwerde gegen die Ablehnung des Corpus Catholicums ein.

Oktober 2013:

  • Die Beschwerde wird abgelehnt. Das Bistum reicht daraufhin Rekurs beim Bündner Verwaltungsgericht ein.

Dezember 2014:

  • Teilerfolg des Bistums Chur vor dem Verwaltungsgericht. Die Rekurskommission habe sich nur unzulänglich mit den Argumenten des Bistums befasst und somit kein rechtliches Gehör gewährt.
  • Grichting Beschwerde muss neu beurteilt werden.

Dezember 2017:

Februar 2018:

  • Das Bistum teilt mit, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht akzeptiert wird. Das Bistum Chur reicht beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid ein.

Januar 2019:

  • Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Bistums Chur nun letztinstanzlich abgewiesen.

 

Quelle: Endstation Bundesgericht

 

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Beruft sich die Christenheit nicht auf die Bibel? Auch die katholische? Heisst es doch du sollst nicht töten! Der gleiche "Gestzgeber" befiehlt aber in den gleichen Mosebüchern die Edomiter, Amalekiter usw. umzubringen, sammt Tieren, Frauen und Kindern. Im Hoseabuch steht am Ende des 13 Kapitels, dass Schwangere Frauen aufgeschlitzt werden, weil die dem Gesetzgeber nicht passen! In der Offenbarung werden am Schluss der grösste Teil der Menschen umgebracht, der Liebe Gott hat ein blutiges Gewand an! Da sind dann totsicher Schwangere dabei! Da kann ich nur Herr Deschner zitieren: wie der Klerus doch, was er im Mutterschoss schütz, Preis gibt im Krieg; als sammelte er in "Weiberbäuchen" Kanonenfutter. Zitat Ende. Dann gibt es, laut Bericht, anscheinend den Vatikan mit Ihren Bistümern und dann die katholischen Landeskirchen? Aha? Wenn es diesen Klerikern recht ist, sind diese eins, wenn es nicht passt, sind es zwei verschiedene Dinge und eine Täuschung! Die katholische Kirche und die vielen Evangelikalen berufen sich auf die Werte der Christenheit und der Bibel.? Das kann man ruhig als scheinheilige Doppelmoral bezeichnen. Zurecht sind die beim Gericht Abgeblitzt!

Glücklicherweise sind die Bundesrichter etwas weltoffener als das rückwärtsgerichtete, ewiggestrige Bistum, dessen Legitimation sowieso mehr als nur fraglich ist.

Wer bezahlt alle diese Gerichts- und anderen Kosten, das nur für eine persönliche Genugtuung von Bischof Huonder wieder einmal mehr Recht zu bekommen ?

Bischof Huonder hat nicht Recht bekommen.
Aber dieser Entscheid geht viel weiter, weil man es als gläubiger Mensch hinnehmen muss, dass mit meinem Geld Projekte unterstützt werden, für die ich nicht einstehen kann. Es geht ja hier nicht nur um Adebar, sondern das Urteil ist wegweisend für alle anderen weiteren Projekte.
Auch die Priester im Bistum Chur bezahlen ihre Kirchensteuern und sind dadurch ebenfalls betroffen. Man kann ja nicht als Priester einfach aus der Landeskirche austreten -oder doch?

Jetzt ist endlich alles klar: Gläubige, die ihre Kirchensteuern nicht für solche Projekte einsetzen wollen, treten ganz klar aus der Landeskirche aus und bezahlen ihren Beitrag direkt in den Solidaritätsfonds des Bistums Chur. Kirchensteuern gehören wirklich abgeschafft!

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