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Zeit zu leben und Zeit zu sterben

Graubünden hat sein erstes Hospiz. Die Einrichtung ist dem Maienfelder Pflegezentrum Senesca angegliedert und bietet Sterbenden einen Ort, um die letzte Lebenszeit würdevoll zu verbringen.

Pierina
Hassler
28.12.18 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Ort des Lichts: Urs Hardegger, Monika Lorez-Meuli, Corsin Blumenthal und Norina Voneschen (von links) stellen das helle, gemütliche und liebevoll eingerichtete Hospiz Graubünden vor.
Ort des Lichts: Urs Hardegger, Monika Lorez-Meuli, Corsin Blumenthal und Norina Voneschen (von links) stellen das helle, gemütliche und liebevoll eingerichtete Hospiz Graubünden vor.
THEO GSTÖHL

Die britische Ärztin Cicely Saunders gründete 1967 in London das erste moderne Hospiz. Redet man heute über Hospize, Palliativmedizin, würdiges Sterben und einem ebenso würdigen Tod, ist Saunders der Auslöser. Ihr damaliges Konzept, den Schmerz umfassend wahrzunehmen, gilt immer noch und ist Grundlage der Arbeit in allen Hospizen weltweit.

Eines ihrer berühmtesten Zitate lautet: «Du bist wichtig, weil Du DU bist, und Du bist bis zum letzten Augenblick Deines Lebens wichtig.» Genau so denke man auch in der Maienfelder Einrichtung, sagte Corsin Blumenthal, Präsident der Stiftung am Rhein, am Mittwoch an der Medienkonferenz zur Eröffnung des Hospiz Graubünden, das dem Maienfelder Pflegezenrum Senesca angegliedert ist.

Graubünden hat also sein erstes Hospiz. Ab dem 4. Januar steht unheilbar Kranken und Sterbenden ein Ort zur Verfügung, wo der Tod kein Tabu ist. Die Einrichtung umfasst vier Betten. «Es ist ein Meilenstein in der Versorgung dieser Menschen in Graubünden», sagte Urs Hardegger, Institutionsleiter des Hospiz Graubünden. «Erstmals können unheilbar kranke und sterbende Menschen ihre letzte Lebenszeit in einem Hospiz verbringen.»

Interdisziplinäres Team

Mit dem speziellen Hospiz soll auch vermieden werden, dass Menschen zwischen 18 und 65 Jahren – an die sich das Angebot richtet – ihre letzten Wochen in einem Pflegeheim verbringen müssen. «Sofern sie nicht zu Hause gepflegt werden», sagte Monika Lorez-Meuli, Co-Projektleiterin von Hospiz Graubünden. Die Geschäftsführerin von palliativ. gr erklärte zudem, dass mit dem Eintritt in die Einrichtung für Todkranke die medizinische Betreuung an die medizinische Leitung der Palliativstation im Kantonsspital Graubünden übergehe. Diese entscheide auch mit, ob die Kriterien für einen Aufenthalt im Hospiz erfüllt seien.

«Unser Credo heisst: Finanzielle Not ist keine Barriere, um bei uns zu sein.»

Die Bewohnerinnen und Bewohner des Hospiz werden von einem interdisziplinären Team betreut. «Neben den medizinischen Massnahmen wird auch auf die sozialen, psychischen und spirituellen Anliegen der schwerkranken Menschen geachtet», so Lorez-Meuli. «Sämtliche Therapien setzen wir aber situativ ein.» Das heisst: Wünscht ein Patient beispielsweise eine Aroma- oder eine tiergestützte Therapie, bietet das Pflegeteam eine Fachperson auf.

Pflegedienstleiterin Norina Voneschen freut sich, dass sie alle 6,8 Stellen mit qualifiziertem Personal besetzen konnte. Kein einfacher Job, denn es sei enorm wichtig, auf die Selbstbestimmung der Sterbenden zu achten. «Eine wichtige Rolle spielt dabei der Einbezug der Angehörigen», so Voneschen. «Sie werden ihren Wünschen und Möglichkeiten entsprechend in die Pflege und Betreuung der Hospizbewohner einbezogen.»

In einer dreijährigen Pilotphase unterstützt der Kanton Graubünden das Hospiz mit einer Defizitgarantie.

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in einem Hospiz dauert 14 Tage. Dies sei ein Erfahrungswert, sagte Hardegger. Voneschen fügte hinzu, dass man auch zeitweise bleiben könne, um pflegende Angehörige zu entlasten. «Es dürfen auch nur Tages- oder Nachtaufenthalte sein.»

Vermeidung von Härtefällen

Die Finanzierung eines Aufenthalts im Hospiz Graubünden orientiert sich an den Tarifen der stationären Langzeitpflege. «Der Selbstkostenanteil beträgt momentan 190 Franken pro Tag», so Hardegger. Das Angebot richtet sich an eine Altersgruppe, die oft weder über AHV, IV oder Ergänzungsleistungen verfügt. Das Aufbringen des Selbstkostenanteils könne deshalb problematisch sein, sagte Hardegger. «Unser Credo heisst: Finanzielle Not ist keine Barriere, um bei uns zu sein.»

Zur Vermeidung solcher Härtefälle wurde der Förderverein Hospiz Graubünden gegründet. Wer das Hospiz als Gönner unterstützen möchte, findet alle wichtigen Angaben unter www.hospiz-gr.ch.

Was ist die Stiftung am Rhein?

Die Stiftung am Rhein ist die Rechtsträgerin des Hospiz Graubünden. Sie ist das Zentrum ambulanter und stationärer Angebote für die Beratung, Pflege und Betreuung von Familien mit Kindern, hilfsbedürftigen Personen und Menschen im letzten Lebensabschnitt in der Region Landquart. Stiftungsratspräsident Corsin Blumenthal erklärt: «Wir begegnen uns tolerant und respektvoll und schaffen Raum für Selbst- und Mitbestimmung.»

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SO titelt:
"ZEIT zu leben und ZEIT zu sterben"
...während mir die Zeit zwischen den Fingern zerrinnt, ich keine Zeit für nichts habe, mich unnötig durch Menschen verursachtes Leid absorbiert: MAN-MADE nennt man das nicht nur in der Medizin.
Warum?
DAFÜR suche ich eine Stiftung.
https://www.youtube.com/watch?v=CrLGUcelnkE
.......
https://www.suedostschweiz.ch/ereignisse/2018-11-28/quietschende-zuege-…
Wolfgang Reuss
28.11.2018 - 13:03 Uhr
SO (28.11.2018) schreibt:
"Zusätzliche Massnahmen zum Lärmschutz kommen gemäss dem höchsten Schweizer Gericht nur in Frage, wenn durch relativ geringen Aufwand eine wesentliche Verminderung der Emissionen bewirkt werde."
Ich schreibe:
Ein Paradebeispiel für minimsten Aufwand bei grösster Lärmleidverhinderung sind das brachiale Knallen von WC-Deckeln und Türen around-the-clock in Mehrparteienhäusern, insbesondere wenn die Opfer Chronischkranke (Dauerkopfschmerzen, Herzkreislauf, Hirnschlag etc.) sind!
https://wohnengesundheit.webnode.com/
1) Kanton Genf, Broschüre Nachbarschaftslärm: "Eine ruhige Wohnung stellt den unerlässlichen Gegenpol zur Hektik des Alltags dar. Folglich gilt Ruhestörung als eine gravierende Beeinträchtigung der Privatsphäre."
"Im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Meinung ist Ruhestörung tagsüber ebenso wenig erlaubt wie in der Nacht, da Bürger und Bürgerinnen dazu verpflichtet sind, jeden unnötigen Lärm zu vermeiden, und dies ungeachtet der Tageszeit. Dieser Grundsatz ist jedoch während der Nacht noch strenger einzuhalten, um eine Ruhestörung der Nachbarn zu vermeiden."
2) Polizeigesetz (PG) Chur, Artikel 32, Absatz 3: "In den übrigen Zeiten (d.h. tagsüber) sind alle übermässigen Störungen zu unterlassen, die durch zumutbare Vorkehrungen oder rücksichtsvolles Verhalten vermieden werden können."
Betreffend Davos (inkl. Bolgenplaza und dem laut SO "verdrehtesten Davoser", während ich konstatiere: von denen muss dort ein Nest sein), siehe meine Kommentare:
https://www.suedostschweiz.ch/wirtschaft/2017-08-29/der-verdrehteste-da…
https://www.blick.ch/news/schweiz/graubuenden/auswaertiger-fordert-kirc…
https://antisozial.webnode.com/
Der gegen die RhB geklagt habenden Erbengemeinschaft und allen anderen am Lärm Leidenden, sprich: L-EIDGENOSSEN, flüstere ich zu: Mit den Gesetzen des Durchschnittsvolkes gibts nur Durchschnittsbrei-Einheitsbrei – wir benötigen Fraktionierung/Melioration.
Daran arbeite ich (Unterstützung erwünscht):
https://wohnengesundheit.webnode.com/
Wolfgang Reuss 17.06.2015 00:49 Uhr
Wahlmöglichkeit
In der Natur gibt es keinen "Durchschnitt", sondern sehr unterschiedliche Lebens"substrate" (Standorte), für jede Pflanze und jedes Tier das Richtige.
Nur der Mensch kann kaum aussuchen beim Wohnen, überall treffe ich denselben Einheitsbrei. Und so haben auch die "World Café"-Diskussionen zur Planung von Chur-West wohl wenig Sinn, wenn man am Schluss aus den Wortmeldungs-Polen "Biotop autofrei" und "Asfalt/Autos überall" den "demokratischen Durchschnitt" mixt.
Stattdessen müsste man (gemäss Naturvorbild) fraktionierend eine Region mit diesem, eine Region mit jenem anbieten - das dann aber möglichst pur. Einzig so haben Einwohner und Touristen die - Wahlmöglichkeit!
Austauschbarkeit, Metoo (statt USP), das macht das Leben nicht nur fade sondern da zählt auch nur noch der Währungskurs der Destination.
.................
https://www.suedostschweiz.ch/comment/4309#comment-4309
Wolfgang Reuss
06.11.2017 - 13:05 Uhr
SO titelt (über Graubünden):
«Der Gesundheitstourismus ist unsere Stärke»,
während ich dezidiert das Gegenteil diagnostiziere!
Siehe Kommentare:
https://www.suedostschweiz.ch/panorama/2015-06-08/center-da-sanda-engia…
https://www.suedostschweiz.ch/politik/2017-10-30/chur-will-senioren-das…
Ich erlebe im Alltag seit Jahren das krasse Gegenteil der "Hochglanzprospekte"-Marketing-Parallelwelt, betreffend so ziemlich alles in GR, insbesondere die PDGR, und Autor Martin Leidenfrost schreibt (SO 4.Nov.2017): "Ich ahne nicht, dass ein ganzer Tisch von Zuhörern in der Burn-out-Klinik arbeitet, bei den «Mördern» in Susch. Jemand kann sich die Bemerkung nicht verkneifen: «Man weiss bei denen oft nicht recht, wer die Patienten und wer die Psychiater sind.», und mich zitiert der Schparz 2017: "Es ist nicht alles schlecht in GR, aber was schlecht ist, möchte ich heilen" und "Auch Gesunde schädigt der Lärm, was aber sollen Chronischkranke tun?"
Gegen diese Heuchelei und Unrecht anzukämpfen werde ich nicht müde werden - oder doch, weil ich auch nur ein kleines Menschlein bin, in Erinnerung an meinen Leserbrief im K-Tipp: "Auf Grabsteinen steht: 'Ruhe in Frieden'. Warum nicht bereits zu Lebzeiten?"
Ja, muss man erst tot sein, damit man seine Ruhe (physiologische Erfordernis) hat?

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