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Urteil des Gerichtes Plessure in Chur, vom 10.12.2018, zur Gruppenvergewaltigung am Bhf Chur 2016.

SOS, Montag, den 10.12. 2018

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Unfassbar, ich musste es mehrmals lesen...In Dubio Pro Reo, ein Freispruch und obendrauf 80sFr. Haftentschädigung pro Gittertag!

Wofür? Dafür, dass dieser Eriträer bei einer Vergewaltigung dabei war, zusah, gemütlich rauchte und danach nach Deutschland floh.

Und hört mir auf mit diesem Scheiss Rassismus!

Dieser Pflichtverteidiger und der Richter gehören des Amtes enthoben, sie sind kein bisschen besser als der Täter. Wie kann aktives unterlassen von Hilfe bei so einer Tat absolut -ohne- Bestrafung, sogar noch mit einer Belohnung versehen werden?

Gibt es eine Reihenfolge bei Gruppenvergewaltigungen einzuhalten? Vllt Nummern ziehen, wie bei der Post? Oder immer ein Beweisselfie machen lassen?

Alle daran Beteiligten...die Täter, sowie das CH "Rechts"system und seine Personifizierung haben sich eine Schuld auferlegt, dass Sie sich eigentlich nie wieder im Spiegel ansehen können! Bei allen klebt Blut an den Händen!

Ich schäme mich erneut, diesem Land anzugehören, wenn es, auch in "meinem" Namen solche offensichtlichen Fehlurteile fällt!

Und, GR ist somit in Kürze zum zweiten Mal bekannt, nebst dem retardierten Streitnachbar, wo seit 20 Jahren, komischerweise auch nichts ging...

Aller guten Dinge sind drei, was wird wohl das nächste auf dem Podest sein... Bronze, Silber oder kommt es wirklich noch besser: Gold?

Warten wir's ab!

Meine Gedanken sind jedenfalls beim Opfer. Auch wenn ich es nicht (bewusst) kenne, falls es das liest, oder es jemand liest der sie kennt...ich distanziere mich zu 100% von diesem widerwärtigen Urteil!

Einziger "Lichtblick", das Karma wird auch Die alle einholen!

Krähenbühl Daniel
10.12.18 - 22:20 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
Zum Artikel:
Mitgehangen, aber nicht mitgefangen. SOS, 10.12.2018
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Am zehnten Dezember wurde der "Tag der Menschenrechte" gefeiert - dieses Urteil ist aber Menschen-und vor allem Frauen-verachtend. Ein Umstehender, der bei einem Verkehrsunfall ruhig dabei stehen würde ohne einzugreifen, würde wegen "unterlassener Hilfeleistung " für das Opfer härter bestraft werden- hier ist es aber nicht nur "unterlassene Hilfeleistung" sondern eine aktive Billigung und Zustimmung der schweren Körperverletzung - und dass sich der Täter-ein eritreischer Asylbewerber- nicht auch noch an dem Opfer vergehen konnte ist wohl sowieso nur dem Umstand zu verdanken, dass die Anwohner früher zurückkamen und die Polizei informierten. Die Täter bekamen schon beim ersten Prozess Anwälte, die je 50 000 Franken kosteten - das Opfer einen vermutlich nicht so teuren-diese Rechtsvertretung war nicht einmal fähig,damals alle Anklagepunkte rechtzeitig vor Gericht zu bringen - und hier gehört auch der Staat - der Unrechtsstaat Schweiz- auf die Anklagebank gesetzt-nicht nur Bundesrätin Sommarugas Lieblingsklientel und auch diejenigen, die solche Urteile sprechen-wäre es eine Tochter von gutsituierten sogenannten Gutmenschen, sähe das Urteil sicher anders aus -oder im umgekehrten Fall-wenn sich weisse Männer bei einer Gruppenvergewaltigung bei einer Eritreerin zu verantworten hätten- würde sicher die ganze Lobby der Asylindustrie gegen ein solches Urteil Sturm laufen.

Sehr geehrte Frau Haldner

Ein Applaus für Ihren Kommentar ist glaube ich nicht genug. Es ist wirklich einfach unglaublich was hier in unserem Land und ganz speziell hier in Chur abgeht.
Ich bin mir sicher das Sommaruga hier in Chur sehr gerne zu hause wäre, denn hier würde sie mit Sicherheit offene Türen vorfinden (bei den Gerichten und Behörden zumindest).
Ich kann Ihnen Frau Haldner nur in jeder Beziehung recht geben.
Hoffen wir das es bald besser wird hier bei uns in Chur.
Frohe Weihnachten Frau Haldner
Guido

Sehr geehrter Herr Gyssler,
Danke für Ihre Antwort - es entsetzen sich wohl nur wenige Personen über dieses Urteil -
Im Gedicht „Kaschubisches Weihnachtslied“ heisst es: „Ach, Kindchen, wärst du doch bei uns geboren...“ Hier in der Schweiz müsste es jedoch heissen: “Ach, Kindchen, hast du Glück, bist du nicht in der Schweiz als Schweizer oder Schweizerin – ohne Migrationshintergrund – geboren - du wärst bei so viel Herzenskälte und Injustiz glatt erfroren - aber die Pseudogutmenschen, allen voran die Injustizministerin Sommaruga hätten sich dabei sicher noch den Gutmenschenorden umgehängt, wenn sie gleichzeitig den neuen Zuwanderern alles gegeben hätten, was dir zugestanden wäre an materiellem und inmateriellem Gut in deinem Land – und wenn der Diktator Herodes – oder heute Sommaruga, oder della Valle - oder, wie sie alle heissen, nach dir gefahndet hätte, weil er um seine Macht-missbrauchende- Position gefürchtet hätte, wärest du wohl hungernd, wie ein südsudanesisches Flüchtlingskind auf der Fluchtrute, die ihr als politisch Verfolgte - mit Fluchtgrund nach Genfer Flüchtlingskonvention - hättet beschreiten müssen - nicht weit gekommen– und wenn du trotzdem noch in Ägypten angekommen wärst, hätte man dich sicher nicht verwöhnt, da du ja Flüchtlingskind gewesen wärst und nicht ein Asylrecht-missbrauchender Jugendlicher aus Eritrea, der das Flüchtlingsrecht, die Menschenrechte im Gastland und speziell die Würde der einheimischen Frauen in ihrem Heimatland verletzt...

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