×

«Wir verwenden keine 2x2-Sekunden-Regel»

Ein riskantes Überholmanöver eines Lenkers sorgt bei der Kantonspolizei Graubünden für Reaktionen. Sie würde eine Regel anwenden, welche es nicht gebe. Dem ist aber nicht so.

24.07.18 - 14:00 Uhr
Ereignisse
Gute Sicht und genügend Abstand sind das A und O beim Überholen.
Gute Sicht und genügend Abstand sind das A und O beim Überholen.
SYMBOLBILD

Jeder kennt es: Man hat es etwas eilig auf der Strasse und hat genau in diesem Moment einen Fahrer vor einem, der für seinen Geschmack zu langsam fährt. Oder aber – man fährt einfach nicht gerne hinter jemanden, der langsamer fährt. Deshalb hofft man auf eine Gelegenheit für ein sicheres Überholmanöver. Die Meinungen, was als «sicher» eingestuft wird, gehen aber stark auseinander und führen immer wieder zu Diskussionen.

So auch ein aktueller Fall, bei dem ein Lenker einen Autofahrer auf einem rund 300 Meter langen Streckenabschnitt auf der Kantonsstrasse zwischen Klosters und Davos überholte. Die Kantonspolizei Graubünden winkte ihn nach dem Manöver raus und sanktionierte ihn mit einer Busse, wie das Nachrichtenportal 20 Minuten schreibt. Der Lenker wurde wegen dem viel zu riskanten Überholmanöver gebüsst, wie der Mediensprecher der Kantonspolizei Graubünden, Roman Rüegg, gegenüber «suedostschweiz.ch» bestätigte.

2x2-Sekunden-Regel

Anschliessend beschwerte sich der Autofahrer beim Nachrichtenportal «20 Minuten» darüber, dass die Kantonspolizei Graubünden eine Regel anwende, welche es gar nicht gebe. Die Rede ist von einer 2x2-Sekunden-Regel. Die Kantonspolizei Graubünden spreche aber nie von einer 2x2-Sekunden-Regel, so Rüegg. Sie beziehe sich lediglich auf den Abstand, den das überholende Fahrzeug habe. Autofahrer müssen ausserorts beispielsweise sicherstellen, dass sie rund 100 Meter vor dem Gegenverkehr wieder zurück auf ihrer Spur sind.

100 Meter töne auf den ersten Blick vielleicht nach viel, bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h benötige man dafür aber rund zwei Sekunden, so Rüegg. Weil aber noch mit einem entgegenkommenden Fahrzeug gerechnet werden muss, werde die Sicherheitszeit verdoppelt. Daraus ergebe sich zwar die Ableitung von 2x2, aber: «Den Namen 2x2-Sekunden-Regel haben wir weder erfunden noch verwenden wir ihn» bekräftigt Rüegg. Den würden Juristen und Staatsanwälte je nach Fall anwenden. Bei der Kantonspolizei Graubünden sei bloss der Abstand massgeblich, wobei die Punkte gemerkt werden, wo der Autofahrer rausfahre, wo er reinfahre, und wo er sich mit dem entgegenkommenden Fahrzeug kreuze.

Vorsichtspflichten für drei

Es könne vorkommen, dass den sanktionierten Verkehrsteilnehmern mit einem Sekundenmodell erklärt werde, warum der Abstand zu gering gewesen sei, denn letzten Endes sei das Zählen von zwei Sekunden – also «21», «22» – ein guter Richtwert, um 100 Meter bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h abzuschätzen.

Generell gelte das Überholen als gefährlichstes Fahrmanöver auf den Strassen, wie Rüegg hinzufügt. Wer überhole, der übernehme Vorsichtspflichten für sich selbst, für den Überholenden, und den Entgegenkommenden.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.

Bin in gleiche Falle getappt. Aber wesentlich krasser. Unglaublich wer meinen Aktenberg durchstudiert, kommt sich wie im falschen Film vor. Die amtliche Willkür kennt in diesem Fall keine Grenzen. Habe bereits Strafanzeige gegen die Polizeibeamten wegen Art 312 Amtsmissbrauch, , 304 falsches Zeugnis, 303 Irreführung der Rechtslehre. Habe auch Kassensturz auf den Fall aufmerksam gemacht.
Nach dem Regionalgericht Klosters, ist im Kanton Graubünden ein Überholen praktisch ausgeschlossen, dies infolge Anwendung eines speziellen Rechensystems.

Frau Cadotsch. Danke für den Artikel, aber dieser ist leider etwas schwach recherchiert. Besagter Lenker hat nicht nur eine saftige Busse bekommen, sondern ihm wurde gemäss 20min.ch auch noch für drei Monate der Fahrausweis entzogen. Ob der Gebüsste durch letzteres in ein existenzielles Problem gerät, ist der Kapo GR gleich. Auch gehen Sie im Artikel mit keinem Wort der Aussage der Kapo GR auf 20min.ch nach, wonach Ueberholen an besageter Stelle sehr gefährlich sei. Hier wäre es angebracht gewesen, die Kapo GR zu fragen, warum man dort dann keine ausgezogene Sicherheitslinie installiere. Darauf verzichtet nämlich die Kapo GR und nimmt billigend in Kauf, dass dort Unfälle passieren. Es stellt sich die Frage, warum sich die Kapo GR so verhält. Man kann es sich nur damit erklären, dass so die Bussen-Budgetvorgaben schön aufpoliert werden können, damit die Ziele am Jahresende erreicht sind. Ein solches Verhalten sollte von der Politik abgeklemmt werden.

Nebelpetarde? Ob jetzt 2x2 sek Regel oder 100m. Der Autofahrer wird automatisch der Behördenwillkür ausgesetzt. Oder wird jedes mal mit einem Messband nachgemessen, ob die 100m eingehalten wurden?

"Money, it's a gas
Grab that cash with both hands and make a stash"

Mehr Kommentare anzeigen
Mehr zu Ereignisse MEHR