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Dürfen Medien solche Bilder jetzt noch zeigen?

In Schweizer Medien kursiert ein Augenzeugenvideo zum Absturz der Ju-52 auf dem Piz Segnas. Es zeigt, wie die Maschine im August am Boden zerschellt. Ist die Veröffentlichung des Videos medienethisch überhaupt vertretbar?

Südostschweiz
30.11.18 - 17:33 Uhr
Leben & Freizeit
Beim Flugzeugabsturz am Piz Segnas bei Flims kamen 20 Menschen ums Leben.
Beim Flugzeugabsturz am Piz Segnas bei Flims kamen 20 Menschen ums Leben.
KEYSTONE

Auf den Facebook-Seiten von «suedostschweiz.ch» und Radio Südostschweiz sind sich die User einig: Das Video zum Flugzeugabsturz im August 2018 hätte jetzt nicht mehr gezeigt werden müssen. «Aus Sicht der Medienethik gibt es hier kein klares Richtig oder klares Falsch», sagte Dennis Bühler gegenüber Radio Südostschweiz. Er ist Journalist und Mitglied des Presserates, die Instanz für medienethische Fragen in der Schweiz.

Es war die Onlineplattform «blick.ch», die am Freitag das Video veröffentlichte, auf dem der Absturz der «Tante Ju» zu sehen ist. 20 Menschen verloren bei diesem Unglück am Piz Segnas ihr Leben. «blick.ch» habe das Video aber nicht einfach nur effektheischend online gestellt, sondern es redaktionell eingebettet, sagte Bühler. «Ich finde, dass man das so machen kann», meint er.

In einem solchen Fall müsse man sich als Journalist in erster Linie die Frage stellen: Wird die Menschenwürde der Opfer, die bei dem Absturz ums Leben gekommen sind, verletzt oder nicht? «Im Video sieht man die Personen nicht einzeln, sondern nur das Flugzeug von aussen und aus einer grossen Distanz. Aus meiner Sicht ist es deshalb eher zulässig, das Video zu veröffentlichen», so Bühler.

Medienethische Fälle sind selten klare Fälle

Wenn eine Redaktion ein heikles Video veröffentlicht – ganz unabhängig von dem aktuellen «Tante Ju»-Fall –, hat sie aus medienethischer Sicht nicht viele Konsequenzen zu befürchten. «Eine Person kann beim Presserat eine Beschwerde erheben und das könnte in einer Rüge enden», erklärt Bühler. Die Redaktion wäre dann aufgefordert, diese Rüge zu publizieren. Bussen oder Ähnliches kann der Presserat aber nicht erlassen. Nur aus medienrechtlicher Sicht könnte eine Redaktion von einem ordentlichen Gericht verurteilt und gebüsst werden.

Klare Verstösse gegen die Medienethik gibt es laut Bühler selten. Meistens müsse der spezifische Fall an sich betrachtet werden. «Das medienethische Verständnis von Journalismus wandelt sich auch ständig», sagt er. (rac)

«suedostschweiz.ch» verzichtet auf eine Veröffentlichung des heute publik gewordenen Videos vom Absturz der «Tante Ju» am Piz Segnas:

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Klar dürfen wir Bürger erfahren warum Fluzeuge abgestürzt sind. Nur so können wir entscheiden ob wir solche Risiken eingehen wollen. Wenn es dann noch Videos sind gibt es uns die nötige visuelle Komponente dazu. Tschegsches

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