Ständerat lehnt Umnutzung von Scheunen in Wohnungen nun doch ab
Nicht mehr genutzte Ställe, Scheunen und Stadel dürfen nicht einfacher in Wohnungen umgebaut werden. Die Idee begrüssten zwar beide Räte. Trotzdem kam bei der Senkung der Hürden für das Bauen ausserhalb von Bauzonen keine Einigung zustande. Der Bündner CVP-Grossrat Reto Crameri erleidet damit eine Niederlage.
Nicht mehr genutzte Ställe, Scheunen und Stadel dürfen nicht einfacher in Wohnungen umgebaut werden. Die Idee begrüssten zwar beide Räte. Trotzdem kam bei der Senkung der Hürden für das Bauen ausserhalb von Bauzonen keine Einigung zustande. Der Bündner CVP-Grossrat Reto Crameri erleidet damit eine Niederlage.
Der Ständerat hat am Mittwoch eine vom Nationalrat abgeänderte Motion seiner Raumplanungskommission (Urek) stillschweigend abgelehnt. Das Geschäft ist damit vorläufig vom Tisch.
Der Vorstoss verlangte, dass die Kantone Umnutzungen zulassen können, sofern das in ihrem Richtplan vorgesehen ist. Dabei dürften der öffentlichen Hand keine zusätzlichen Kosten oder Verpflichtungen entstehen. Weil die Bauten bereits stehen, drohte laut einhelliger Meinung in beiden Räten keine zusätzliche Zersiedelung.
Zu hohe Hürden
Weil der Nationalrat der Motion in der Frühjahrssession zwei weitere Anforderungen hinzufügte, ist die kleine Kammer jedoch auf ihren früheren Entscheid zurückgekommen. Eine Mehrheit konnte nichts mit den Kriterien anfangen, wonach die neue Regelung zum einen auf «einer regionalen Planung» beruhen und zum anderen «zu einer Verbesserung der Gesamtsituation bezüglich Natur, Kultur, Landschaft und Landwirtschaft» führen sollte.
Diese Änderungen schränkten das Motionsanliegen zu stark ein, höhlten dieses gar aus, sagte Ständerat Werner Luginbühl (BDP/BE) im Namen der Kommissionsmehrheit. Es sei schwer vorstellbar, wie eine umgenutzte Baute die Gesamtsituation verbessern können solle.
Ziel sei es, traditionelle Landschaft und traditionelles Kulturgut zu erhalten. Mit dem Zusatz seien die Hürden zu hoch. Ausserdem würden mit diesem Zusatz unklare und nicht messbare Begriffe in den Motionstext aufgenommen, die schwer umsetzbar seien.
Ständerat lehnt eigene Motion ab und bleibt damit konsequent - er will Umnutzung von Maiensässen erleichtern: Der Kampf geht in die nächste Runde!! Voraussichtlich im Herbst wird die Botschaft zu RPG II veröffentlicht...@suedostschweiz @RTRSRG https://t.co/SosZpJPKRa
— Reto Crameri (@CrameriReto) 13. Juni 2018
Neue Chance
Hintergrund der Motion waren zwei Standesinitiativen, die Ständerat und Nationalrat abgelehnt haben. Heute dürfen landwirtschaftliche Bauten wie Ställe und Scheunen nur unter strengen Voraussetzungen zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Die Kantone Graubünden und Wallis verlangten daher, dass nicht mehr genutzte Gebäude umgebaut werden dürfen, sofern dabei deren Identität gewahrt wird. In Graubünden hatte dies CVP-Grossrat Reto Crameri angestossen.
Ganz beerdigt ist die Idee aber nicht. Luginbühl erinnerte daran, dass der Bundesrat voraussichtlich im kommenden Herbst seine Vorlage zur Revision der Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes zum Bauen ausserhalb der Bauzone (RPG2) vorlegen werde. Dann könne sich das Parlament erneut mit der Problematik befassen. (sda/so)
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SO schreibt: "Weil die…
SO schreibt:
"Weil die Bauten bereits stehen, drohte laut einhelliger Meinung in beiden Räten keine zusätzliche Zersiedelung."
Gehts noch falscher? Ein Altholzhaufen versus ein bewohntes Bauland - DAS soll kein Unterschied, keine Zersiedlung sein?
Das Foto finde ich total irreführend, weil die Initianten aus meiner Sicht nur scharf auf "Heu(musikanten)stadel" in fernab-freier Natur sind - um die NATUR geht es denen. Dass "der Öffentlichkeit keine Kosten" entstehen dürften, finde ich den Gipfel der Ablenkung und Irreführung. Lieber sollen die Inhaber der Bruchhaufen oder der Staat zahlen für die reine Renovation des Vorherzustandes OHNE Wohnrecht/Baulandstatus - zumal die Initianten ja ständig betonen, ihnen ginge es um Landschaftsbild/Kultur - auch das aus einer Sicht totale Ablenkung vom eigentlichen Ziel: Goldrausch für wenige zulasten aller.