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Schmidheiny soll Asbest-Arbeiter «vorsätzlich» getötet haben

Im grössten in Europa je durchgeführten Prozess wegen Asbestschäden hat die Staatsanwaltschaft von Turin für die früheren Eternit-Eigentümer Stephan Schmidheiny und den belgische Baron Jean-Louis De Cartier Zuchthausstrafen von 20 Jahren gefordert. Schmidheinys Anwalt bezeichnete die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe als «völlig unverständlich».

Südostschweiz
05.07.11 - 21:30 Uhr

Von Dominik Straub

Turin. – «In all diesen Jahren habe ich nie eine schlimmere Tragödie gesehen als diese», betonte der Turiner Staatsanwalt Raffaele Guariniello gestern in seinem Plädoyer im Justizpalast von Turin. Tausende Arbeiter und Bürger hätten schon einen qualvollen Krebstod erlitten, und auch in Zukunft würden noch unzählige Menschen sterben. Diese Tragödie habe sich «unter einer einzigen Regie abgespielt», ohne dass sich zuvor ein Gericht gefunden hätte, das die Verantwortlichen zur Rechenschaft zog: den 63-jährigen Schweizer Unternehmer und Milliardär Stephan Schmidheiny und den 89-jährigen belgischen Baron Jean-Louis De Cartier De Marchienne, die ehemaligen Besitzern der Eternit Italia.

Konkret wirft Guariniello Schmidheiny und De Cartier vor, für den Tod von 2056 Menschen und für die Erkrankung von 833 Menschen verantwortlich zu sein. Und sie sollen vorsätzlich, nicht fahrlässig gehandelt haben: Sie hätten nicht einfach ein hypothetisches Risiko in Kauf genommen, sondern seit den Sechzigerjahren um das tödliche Risiko der Asbestverarbeitung gewusst und es den Arbeitern bewusst verschwiegen, um weiterhin Profite machen zu können. «Sie haben das Risiko akzeptiert, und sie akzeptieren es bis heute», betonte Guariniello. Weil die strafbaren Handlungen anhielten, beschränkte sich der Staatsanwalt nicht auf die in derartigen Fällen übliche Höchststrafe von zwölf Jahren Gefängnis, sondern verlangte 20 Jahre.

Schrittweise die Mehrheit übernommen

Im Verfahren geht es um Arbeiter, die zwischen 1973 und 1986 in den italienischen Eternit-Werken Casale Monferrato, Cavagnolo, Ruviera und Bagnoli beschäftigt gewesen und erkrankt waren. In dieser Zeit gehörten die vier Fabriken Schmidheiny; an jener von Casale Monferrato war auch die Familie De Cartier beteiligt. Die Industriellenfamilie Schmidheiny hatte ab den Fünfzigerjahren an den italienischen Eternit-Fabriken zunächst Minderheitsbeteiligungen übernommen. In den Achtzigerjahren übernahm die Schweizerische Eternit-Gesellschaft von Stephan Schmidheiny schrittweise die Mehrheit von Eternit Italia, die Ende der Achtzigerjahre in Konkurs ging.

«Völlig unverständlich»

Schmidheinys Anwalt Astolfo di Amato bezeichnete die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe auf Anfrage als «völlig unverständlich». Sein Mandant werde pauschal für alle Opfer der 80-jährigen Geschichte der Eternit Italia verantwortlich gemacht, obwohl er persönlich in Italien nie irgendeine operative Funktion innegehabt habe, nie im Verwaltungsrat der Eternit Italia sass und obwohl die Schweizer Eternit-Gruppe bloss von 1973 bis 1986 grösster Einzelaktionär der italienischen Eternit gewesen war. Während dieser kurzen Zeit hätten die Schweizer Eigentümer Millionen in die Arbeitsplatzsicherheit der italienischen Eternit-Werke investiert und damit in der Asbestindustrie «eine Vorreiterrolle» eingenommen.

Mit Raffaele Guariniello haben es Schmidheiny und sein Anwalt Di Amato allerdings mit einem hartnäckigen Gegner zu tun, der in seiner Heimat wegen seiner unerschrockenen Anklagen gegen mächtige Unternehmen und Lobbys eine Art Heldenstatus geniesst. Populär wurde er etwa mit seinen Dopingverfahren gegen Juventus Turin. Der letzte spektakuläre Erfolg des 70-jährigen Turiner Staatsanwalts liegt erst drei Monate zurück: Im April ist der Italien-Chef von ThyssenKrupp, Harald Espenhahn, auf Antrag von Guariniello zu 16 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Im Turiner Werk waren im Dezember 2007 bei einem Brand sieben Arbeiter ums Leben gekommen, weil die Feuerlöscher nicht funktionierten. Guariniello warf dem Italien-Management von ThyssenKrupp vor, die notwendige Reparaturen unterlassen zu haben, weil das Werk ohnehin geschlossen werden sollte.

Direkter Vorsatz

Der Fall ThyssenKrupp war ein Präzedenzfall, der nun auch im Asbest-Prozess Schule machen könnte: Erstmals waren Unternehmensverantwortliche nach einem Arbeitsunfall nicht - wie in derartigen Fällen sonst üblich - wegen fahrlässiger, sondern wegen eventualvorsätzlicher Tötung verurteilt worden. Gar einen direkten Vorsatz wirft Guariniello nun Stephan Schmidheiny und De Cartier vor. Juristisch mag die Bewertung einer unterlassenen Vorsichtsmassnahme als Tötungsvorsatz problematisch erscheinen; das Urteil gegen den Ausländer Espenhahn ist in Italien indessen selbst von seriösen Zeitungen wie dem «Corriere della Sera» euphorisch begrüsst worden. Auch die Ausländer Schmidheiny und De Cartier sind in den italienischen Medien längst vorverurteilt worden: Mitunter werden die Asbest-Toten mit den Opfern des Völkermords der Nazis verglichen.

Im Turiner Asbest-Prozess geht es nicht allein um Tötungsvorwürfe, sondern auch um astronomische Schadenersatzforderungen. In den kommenden Wochen werden die Vertreter von Hunderten von Privatklägern ihre Forderungen stellen. Guariniello, den die zivilrechtlichen Aspekte eigentlich wenig angehen, hat zu Beginn des Prozesses schon einmal seine Vorstellungen bekanntgemacht: Pro Asbest-Opfer erachtet der Turiner Staatsanwalt die Summe von einer Million Euro als angemessen. Es drohen demnach milliardenschwere Entschädigungen. Das Urteil im Strafprozess wird im Herbst erwartet.

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