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Im Kinderschänder-Fall droht Verwahrung

Zwei Kinderschänder haben sich am Dienstag im Pfarreiheim Sirnach vor dem Bezirksgericht Münchwilen verantworten müssen. Sie missbrauchten ihre Buben sexuell und stellten Bilder der Gräueltaten ins Internet. Einer der Männer überliess seinen Sohn pädophilen Freiern.

Südostschweiz
26.11.13 - 18:17 Uhr

Sirnach TG. – Der heute 35-jährige Deutsche flog 2008 bei einer internationalen Polizeiaktion gegen Pädophilie und Kinderpornografie im Internet auf. Seit fünf Jahren ist er im vorzeitigen Strafvollzug. Vor Gericht sagte der Mann, seine «grausamen Taten» täten ihm leid. In den meisten Anklagepunkten ist der Mann geständig und er zeigte sich reuig.

Als der Anwalt seines Sohns schilderte, welche Traumata der 13-jährige in einem Heim in Deutschland lebende Teenager heute noch aushalten müsse, brach der angeklagte Mann unter Tränen zusammen.

Der Mann hatte seinen Sohn mehrfach auf das Übelste missbraucht. Er vollzog auch noch ungeschützten Analverkehr mit seinem leiblichen Kind, als er wusste, dass er mit dem HI-Virus angesteckt worden war. Gefügig soll er den Sohn gemacht haben, indem er dem Kind die Party- und Sexdroge GBL verabreicht haben soll. Das bestreitet der Vater.

Der Mann stellte perverse Bilder der Taten ins Internet. In Chats lernte er Pädophile aus ganz Europa kennen. Er verkaufte seinen Sohn für 300 Euro für sexuelle Handlungen an pädophile Freier.

In Schwulen-Pornos mitgespielt

Die Übergriffe des Angeklagten wiegen schwer. Der Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren. Weil der Mann Ersttäter ist, sei keine Verwahrung angezeigt, so der Staatsanwalt. Doch der Gerichtspräsident sagte, eine solche erwäge das Gericht.

Der Verteidiger des Angeklagten forderte für seinen Mandanten, «der vor fünf Jahren ein Monster gewesen war», eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Der Mann sei als Kind selbst misshandelt worden, habe als Callboy und Darsteller in Schwulen-Pornos sein Geld verdient. Er habe immer versagt - zweimal auch beim Vorhaben, sich umzubringen.

Die gleiche pädophile Neigung

Im Internet kam der Mann 2007 in Kontakt mit einem Kinderschänder aus dem Kanton Glarus, der am Dienstag ebenfalls vor Gericht stand und heute 42 Jahre alt ist. Auch er hatte seinen eigenen Sohn mehrfach sexuell missbraucht und perverse Bilder online gestellt.

Für den geständigen Mann werden von der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren und eine stationäre Massnahme gefordert; auch er ist seit fünf Jahren im vorzeitigen Strafvollzug. Vor Gericht sagte der Mann unter Tränen, die Taten täten ihm leid. Er sei vom Anschauen von Kinderpornos im Internet Schritt für Schritt zum «wirklichen» Kindesmissbrauch abgedriftet.

Der Anwalt dieses Manns plädierte auf eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und eine ambulante psychotherapeutische Massnahme. Beide Kinderschänder erkennen Forderungen nach Schadenersatz und Genugtuung der Opfer von mehreren zehntausend Franken.

Ein dritter Angeklagter, der in Berlin lebende Verlobte des Hauptangeklagten, wurde von der Gerichtsverhandlung dispensiert. Weil er vor den Augen dessen Sohnes mit seinem Freund Sex hatte, fordert der Staatsanwalt für ihn eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Die beiden Homosexuellen sind noch heute ein Paar.

Ein sehr schwerer Fall

Die Gerichtsverhandlung in Sirnach wurde beobachtet von Beat Burkhardt vom Bundesamt für Polizei. Er koordiniert bei der Bundeskriminalpolizei Aktionen gegen Pädokriminalität.

In einer Verhandlungspause sagte Burkhardt gegenüber der Nachrichtenagentur sda, dieser Fall von Kindesmissbrauch sei auch im internationalen Vergleich ein Fall, der überaus schwer wiege. Bei der internationalen Aktion 2008 seien die beiden Kinderschänder die einzigen aus der Schweiz gewesen, gegen die Anklage erhoben wurde.

Die Öffentlichkeit war von der Gerichtsverhandlung ausgeschlossen. Das Urteil des Bezirksgerichts Münchwilen wird voraussichtlich am Mittwoch eröffnet. (sda)

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