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Ehepaar wegen Entführung von Säugling verurteilt

Eine Psychiaterin und ihr Mann haben aus einem rumänischen Kinderspital einen Säugling entführt und ihn im Zürcher Oberland als ihre leibliche Tochter registrieren lassen. Das Ehepaar wurde am Donnerstag vom Zürcher Obergericht wegen Entführung und Falschbeurkundung verurteilt.

Südostschweiz
24.05.12 - 23:56 Uhr

Zürich. – Die Frau erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren, ihr Mann zwei Jahre bedingt. «Es gibt kaum etwas Schlimmeres, das man Eltern antun kann, als ihr Kind zu stehlen», sagte der Gerichtsvorsitzende bei der Urteilseröffnung und rückte das Verbrechen in die Nähe eines Tötungsdeliktes.

Im Herbst 2009 hatte die Psychiaterin unter psychischen Störungen zu leiden begonnen. Nach schamanischen Ritualen hatte die gebürtige Rumänin den Bezug zur Realität verloren. Sie wollte in ihrer alten Heimat ein neugeborenes Kind suchen. Nach ihrer fixen Idee handelte es sich um die Reinkarnation ihrer verstorbenen Mutter.

Aus Angst vor einer Scheidung willigte ihr Mann ein, nach Rumänien mitzureisen, um die Tochter zu organisieren. Sie fuhren per Auto nach Timisoara, wo die Frau aus einem Kinderspital einen Säugling stahl.

Zurück in der Schweiz besorgte der Mann für die angeblich leibliche Tochter mit wahrheitswidrigen Angaben eine amtliche Geburtsanzeige. Aufgrund von Recherchen der rumänischen Polizei flog das Entführer-Paar auf.

Vor dem Zürcher Obergericht zeigten sich die geständigen Eheleute reuig. «Es war ein wahnwitziger Gedanke, der uns geritten hat», sagte der Mann. Die Frau gab zu Protokoll, sie sei heute empört über sich selber. Sie machte einen psychischen Ausnahmezustand geltend.

Die Staatsanwaltschaft verlangte für beide Beschuldigten unbedingte Freiheitsstrafen von je viereinhalb Jahren. Die Verteidiger setzten sich für bedingte Strafen von je einem Jahr ein.

Das Obergericht stufte das Vorgehen des Paares als skrupellos, menschenverachtend und egoistisch ein. Es bestätigte im Wesentlichen ein erstinstanzliches Urteil des Bezirksgerichts Uster.

Die Frau erhielt eine um drei Monate höhere Strafe als vor Bezirksgericht. Sie muss eines von drei Jahren im Gefängnis verbüssen. Ihrem Mann, der zwei Jahre bedingt erhielt, hielt das Gericht zugute, er sei unter einem gewaltigen Druck seiner Frau gestanden.

Das entführte Kind wurde von den Behörden nach Rumänien zu seinen Eltern zurückgebracht. Für die Rückführung zahlte das Entführer-Paar einen Schadenersatz von über 50000 Franken. (sda)

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