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Ringier muss Spiess-Hegglin für Artikel über 320'000 Franken zahlen

Das Kantonsgericht Zug hat entschieden, dass Ringier Jolanda Spiess-Hegglin wegen vier persönlichkeitsverletzenden Artikeln 309'531 Franken plus fünf Prozent Zinsen zahlen muss. Das Gericht folgte den Berechnungen der Klägerin zu grossen Teilen.

Südostschweiz
27.01.25 - 09:00 Uhr
Blaulicht
Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin auf dem Weg zum Zuger Kantonsgericht, wo der Prozess zwischen ihr und dem Medienhaus Ringier verhandelt wird. (Archivaufnahme)
Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin auf dem Weg zum Zuger Kantonsgericht, wo der Prozess zwischen ihr und dem Medienhaus Ringier verhandelt wird. (Archivaufnahme)

Zudem muss das Medienhaus Ringier der ehemaligen Zuger Kantonsrätin eine Entschädigung von 112'495 Franken zahlen. Deren Anwältin machte einen Gewinn von 431'000 Franken plus Zinsen geltend.

Jolanda Spiess-Hegglin und das Medienhaus sahen sich nicht zum ersten Mal vor Gericht. 2022 stellte das Zuger Kantonsgericht fest, dass der «Blick» mit vier Artikeln die Persönlichkeit von Spiess-Hegglin verletzt habe. Ringier müsse den erzielten Gewinn herausgeben.

Zum Verfahren vor dem Zuger Kantonsgericht kam es durch die Berichterstattung des «Blick» über die Zuger Landammannfeier von 2014. Spiess-Hegglin nahm am Anlass teil, wo es zu einem intimen Kontakt kam.

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