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Gericht lehnt bedingte Entlassung von Mörder Claude D. ab

Der verurteilte Mörder Claude D. soll nicht von einer bedingten Entlassung aus dem Gefängnis profitieren. Das Strafgericht von Yverdon VD hat das Gesuch des Rückfalltäters abgelehnt. Er ermordete 2013 Marie, nachdem er bereits 1998 eine Frau getötet hatte.

Agentur
sda
26.03.26 - 16:16 Uhr
Blaulicht
Claude D. am Mittwoch beim Eingang zum Strafgericht in Yverdon VD.
Claude D. am Mittwoch beim Eingang zum Strafgericht in Yverdon VD.
KEYSTONE/CYRIL ZINGARO

Der zu lebenslanger Haft und Verwahrung verurteilte Claude D. verlangte nicht ausdrücklich seine Freilassung, sondern die Aussetzung seiner Strafe zugunsten einer therapeutischen Unterbringung im Genfer Gefängnisspital Curabilis.

In seinem am Donnerstag gefällten Urteil kam das Gericht zum Schluss, dass Claude D. nicht für eine bedingte Entlassung geeignet sei. Unter Berufung auf die verschiedenen Experten, die den Verurteilten begleitet haben, stellten die Richter fest, dass sich sein klinisches Bild in den vergangenen Jahren nicht verbessert habe. Es könne nicht garantiert werden, dass er sich in Freiheit korrekt verhalten würde.

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