Winterthurer Gericht verhängt Landesverweis wegen An'Nur-Angriff
Das Winterthurer Bezirksgericht hat am Donnerstag einen 50-jährigen Algerier wegen eines Angriffs auf zwei Gläubige in der An'Nur-Moschee verurteilt. Der Mann erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und sieben Jahre Landesverweis.
Das Winterthurer Bezirksgericht hat am Donnerstag einen 50-jährigen Algerier wegen eines Angriffs auf zwei Gläubige in der An'Nur-Moschee verurteilt. Der Mann erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und sieben Jahre Landesverweis.

Der Mann, der im Jahr 2016 an einem Angriff auf vermeintlich illoyale Gläubige in der Winterthurer An'Nur-Moschee beteiligt war, wurde wegen mehrfacher Freiheitsberaubung, Gehilfenschaft zu Drohung, mehrfacher Gehilfenschaft zur Nötigung verurteilt.
Weil die Freiheitsstrafe bedingt verhängt wurde, entliess das Gericht den Mann per sofort aus dem Gefängnis. Der 50-Jährige wird nun dem Migrationsamt zur Ausschaffung übergeben. Er wird zurück nach Strassburg in Frankreich gehen, wohin er wegen der Ermittlungen gegen die An'Nur-Besucher abgetaucht war.