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Staatsanwältin verlangt 13 Jahre Haft für vorsätzliche Tötung

Im Burgdorfer Tötungsprozess hat die Staatsanwaltschaft am Montag eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren wegen vorsätzlicher Tötung verlangt.

Agentur
sda
08.05.23 - 15:48 Uhr
Blaulicht
Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau hat die Verhandlung zu einem Tötungsdelikt begangen in Burgdorf im Februar 2018 eröffnet. (Archivbild)
Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau hat die Verhandlung zu einem Tötungsdelikt begangen in Burgdorf im Februar 2018 eröffnet. (Archivbild)
KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Dazu beantragte sie eine Freiheitsstrafe von drei weiteren Jahren wegen Drogenhandels und Diebstählen sowie einen Landesverweis von acht Jahren.

Der Angeklagte habe alleine gehandelt, davon ging die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau aus. Das Opfer sei im Februar 2018 mit mehreren Messerstichen und einem Schnitt am Hals getötet worden. Der Mann sei verblutet und erstickt, sagte die Staatsanwältin. Die Tötung habe mehrere Elemente eines Mordes.

Der mutmassliche Täter habe zwei Messer eingesetzt. Mit dem einen habe er dem Opfer über 30 Stichverletzungen zugefügt. Mit einem Japanmesser habe er ihm anschliessend die Kehle durchgeschnitten. Die Staatsanwältin erklärte, die Auswertungen der DNA-Spuren seien mit höchster Wahrscheinlichkeit auf den Angeklagten zurückzuführen.

Die Staatsanwältin ging nicht von einer geplanten Tötung aus. Die Wohnung sei in einem chaotischen Zustand aufgefunden worden. Der mutmassliche Täter sei hektisch geflohen. Bei der Flucht habe der Angeklagte auch Spuren an der Türklinge hinterlassen. Dies bedeute, er habe die Wohnung als letztere verlassen. Es seien deutliche Indizien dafür, dass der Angeklagte die Tötung begangen habe.

Drogen als mögliches Motiv

Das Motiv blieb unklar. Für die Staatsanwältin stehe das Delikt in einem Zusammenhang mit Drogen. Schulden oder eine Abrechnung seien ein mögliches Motiv. Sowohl das Opfer als auch der Angeklagte hätten Drogen konsumiert.

Das Alibi des Beschuldigten sei nicht umfassend. Es habe Lücken und könne nicht verifiziert werden, erklärte die Staatsanwältin.

Der Angeklagte habe auch mehrmalig gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen. Er habe mit einer ehemaligen Komplizin Drogen gedealt, sagte die Staatsanwältin. Dabei habe es sich um Kokain und Heroin gehandelt. Weiter habe er auch verschiedene Diebstähle und Einbrüche getätigt.

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