25-Jährige wehrt sich gegen Verwahrung vor Gericht in Bülach ZH
Die Zürcher Justizvollzugsbehörden haben die nachträgliche Verwahrung einer 25-jährigen Kosovarin beantragt. An der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Bülach am Dienstag kommt es zu einer überraschenden Kehrtwende der Behörden.
Die Zürcher Justizvollzugsbehörden haben die nachträgliche Verwahrung einer 25-jährigen Kosovarin beantragt. An der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Bülach am Dienstag kommt es zu einer überraschenden Kehrtwende der Behörden.
«Die Verwahrung wäre das Schlimmste für mich», sagte die Frau am Dienstagmorgen vor Gericht. Sie mache in der Klinik, in der sie sich seit Oktober 2023 befinde, gute Fortschritte mit der Therapie.
Diese Fortschritte anerkennt auch die für den Fall zuständige Jugendanwaltschaft. Ihre Vertreterin beantragte, den Antrag auf Verwahrung abzulehnen und die stationäre Therapie zu verlängern.
Als 17-Jährige versuchte die Frau 2017 in einer psychiatrischen Klinik in Basel einen 12-Jährigen zu erwürgen. 2018 attackierte sie in der Klinik in Rheinau ZH erneut einen Patienten.
Das Bezirksgericht Bülach und später das Obergericht Zürich verurteilten sie wegen versuchten Mordes und versuchter vorsätzlicher Tötung. Die Freiheitsstrafe von neun Jahren wurde zugunsten der stationären Therapie aufgeschoben.