Tötung eines Basler Obdachlosen: Täter hat immer noch Wahneinfälle
Am Basler Strafgericht hat am Freitagmorgen die Verhandlung über einen Antrag auf Verwahrung eines 28-jährigen Mann begonnen. Er hatte im Jahr 2017 einen Obdachlosen erstochen. Die Psychiaterin sagte vor Gericht, bei ihm seien nach wie vor «Wahneinfälle» vorhanden.
Am Basler Strafgericht hat am Freitagmorgen die Verhandlung über einen Antrag auf Verwahrung eines 28-jährigen Mann begonnen. Er hatte im Jahr 2017 einen Obdachlosen erstochen. Die Psychiaterin sagte vor Gericht, bei ihm seien nach wie vor «Wahneinfälle» vorhanden.
Diese könne dazu führen, dass er Handlungen durchführen könne, die gefährlich sein, stellte die Gutachterin fest.
«Ich bin kein böser Mensch», sagte der Brasilianer, als er vom Gerichtspräsidenten auf die Tat angesprochen wurde. Er sei ein sehr gläubiger Mann und sei überzeugt, dass Gott nur das Beste wolle. Wegen seiner Krankheit verliere er oft die Kontrolle über sich selbst. Zugleich betonte er aber, dass er nicht etwa Stimmen höre. Er habe damals «die Bibel falsch verstanden».
Aufgrund der hohen Rückfallgefahr und zum Schutz der Öffentlichkeit ordnet der Straf- und Massnahmenvollzug eine Verwahrung an. Das Strafgericht hatte im Jahr 2018 eine stationäre psychiatrische Behandlung für den Mann an angeordnet, bei dem paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde