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«Wir stossen an Grenzen und müssen Wünschbares von Machbarem trennen»

In einem Schreiben des kantonalen Migrationsamts an einen Mann aus Afghanistan heisst es, dass sein Gesuch für einen B-Ausweis bis Ende August nicht entgegengenommen werde.

Marco
Häusler
07.05.22 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit

Stellungnahme Laut einem Schreiben, das den «Glarner Nachrichten» vorliegt, wird einem Mann aus Afghanistan erklärt, dass für die Behandlung seines Gesuchs um eine Härtefallbewilligung (Ausweis B) Papiere fehlen. Die Bestätigung seiner Botschaft in Genf, dass der Mann einen Antrag auf einen afghanischen Pass gestellt habe, genüge nicht als Nachweis seiner Identität.

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