×

Tätowierfarben beinhalten Schadstoffe

Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit hat im Herbst Tätowier- und Permanent-Make-up-Farben untersucht. Fast 30 Prozent der Proben weisen verbotene Inhaltsstoffe auf.

Südostschweiz
31.01.22 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Die Nordostschweizer Kantone untersuchten im Herbst Tätowier- und Permanent-Make-up Farben auf Schadstoffe und eine richtige Deklaration von Warnhinweisen. Fast 30 Prozent der Proben wiesen verbotene Inhaltsstoffe auf.
Die Nordostschweizer Kantone untersuchten im Herbst Tätowier- und Permanent-Make-up Farben auf Schadstoffe und eine richtige Deklaration von Warnhinweisen. Fast 30 Prozent der Proben wiesen verbotene Inhaltsstoffe auf.
Bild Pixabay

Ob Tätowier- und Permanent-Make-up-Farben (PMU-Farben) gesundheitsschädlich sind, ist nicht hinreichend belegt. Aber Farbmittel (Pigmente), Schwermetalle und in der Flüssigkeit vorhandene Konservierungs- und Verdickungsmittel können allergische Reaktionen auslösen. Zudem beinhalten einige Tätowier- und PMU-Farben krebserregende Stoffe.

Um die Sicherheit dieser Farben zu überprüfen, wurden in der gesamten Nordostschweiz – also in den Kantonen Graubünden, Glarus, St. Gallen, Schaffhausen, Zürich, Thurgau und im Fürstentum Liechtenstein – im vergangenen Herbst rund 35 amtlich erhobene Tätowier- und PMU-Farben untersucht. Das kantonale Labor St. Gallen untersuchte die Proben dabei auf Nitrosamine, primäre aromatische Amine und Konservierungsmittel. Ebenfalls wurde geprüft, ob die gesetzlichen Höchstwerte für Schwermetalle eingehalten werden und Warnhinweise für Nickel entsprechend deklariert wurden. 

Gemäss einer Mitteilung des Kantons Graubünden wiesen zehn Proben, was knapp 30 Prozent entspricht, Höchstwertüberschreitungen oder verbotener Inhaltsstoffe auf. Bei 18 Proben, also bei über 50 Prozent, war der Warnhinweis für Nickel nicht deklariert. Laut dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit wurden die zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten notwendigen Massnahmen angeordnet.

Tätowier- und PMU-Farben gehören gemäss schweizerischem Lebensmittelrecht zu den Gebrauchsgegenständen. Aus diesem Grund dürfen sie Gesundheit der Konsumenten und Konsumentinnen nicht gefährden. Zudem müssen Tätowier- und PMU-Farben den Anforderungen der Humankontaktverordnung zu entsprechen. (jac)

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Leben & Freizeit MEHR