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Neues Wasserrecht: Alter Zopf muss weg

Der Kanton arbeitet am neuen Wasserrecht. Was Politik, Kraftwerkbesitzer und Gemeinwesen sich davon wünschen, ist bekannt. Das Bundesgericht limitiert aber die Wunschliste.

Fridolin
Rast
23.10.21 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit

Das Wasserrecht ist eine alte Pendenz für die Glarner Gesetzgebung. Sie betrifft immer mehr Glarnerinnen und Glarner: Zum einen müssen sie als Grundeigentümer im Gefahrengebiet von Bächen zwingend zu Beiträgen an den Hochwasserschutz verpflichtet werden – auch wenn zuvor ihre Gemeinde jahrzehntelang die Naturgefahrenabwehr mit Steuergeld bezahlt hatte (siehe Box).

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