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Gericht: Kündigung wegen Abwesenheit bei Firmenpartys nichtig

Frankreichs höchstes Gericht hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht gekündigt werden kann, weil er an regelmässigen Firmenpartys nach Dienstschluss mit viel Alkohol und anderen Ausschweifungen nicht teilgenommen hat.

Agentur
sda
24.11.22 - 04:09 Uhr
Leben & Freizeit
Eine Firma habe nicht Seminare und Partys zum Ende der Arbeitswoche verpflichtend machen können, bei denen durch das Bereitstellen grosser Alkoholmengen Exzesse gefördert und zu Mobbing, Entgleisungen und wahllosem Sex ermuntert wurde, stellte ein…
Eine Firma habe nicht Seminare und Partys zum Ende der Arbeitswoche verpflichtend machen können, bei denen durch das Bereitstellen grosser Alkoholmengen Exzesse gefördert und zu Mobbing, Entgleisungen und wahllosem Sex ermuntert wurde, stellte ein…
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Pariser Beratungsunternehmen, bei dem der Kläger arbeitete, habe mit seiner «Fun and Pro»-Firmenkultur gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung des Beschäftigten verstossen, urteilte das Kassationsgericht in Paris. Es erklärte die Kündigung, für die die Firma noch weitere Gründe vorgebracht hatte, für unwirksam.

Die Firma habe nicht Seminare und Partys zum Ende der Arbeitswoche verpflichtend machen können, bei denen durch das Bereitstellen grosser Alkoholmengen Exzesse gefördert und zu Mobbing, Entgleisungen und wahllosem Sex ermuntert wurde, stellte das Gericht fest. Der Senior-Consultant hatte seine Menschenwürde und den Respekt des Privatlebens verletzt gesehen durch eine Firmenkultur, die auf erniedrigende Weise in seine Privatsphäre eingreift.

«Man muss bei der Arbeit auch mal Spass haben, und unsere Kunden lieben es», hiess es auf der Unternehmenswebsite ganz allgemein zur Firmenkultur. Es gehe um eine starke geistige Beweglichkeit und eine unerschütterliche Solidarität innerhalb des Teams und gegenüber den Kunden. Die Mitarbeiter sollten selbstständig, dynamisch und leidenschaftlich sein.

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